Bestattung nach Ritus

Bestattung nach religiösem Ritus

Rituelle Waschung, Gebet und zeitnahe Bestattung nach islamischem, jüdischem oder christlichem Ritus — in der Schweiz oder im Herkunftsland.

Unser Fachgebiet

Wenn der Glaube den Ablauf bestimmt

Für viele Familien ist nicht die Frage entscheidend, welche Bestattungsform die günstigste ist, sondern ob der Abschied den Vorschriften ihres Glaubens entspricht. Rituelle Waschung, die richtige Ausrichtung des Grabes, die Frist bis zur Beisetzung, wer den Körper berühren darf — das sind keine Details, sondern Bedingungen.

Genau hier scheitern viele Bestattungsinstitute, weil sie diese Anforderungen zum ersten Mal hören. Wir arbeiten seit über zehn Jahren mit Familien aller Konfessionen und kennen die Abläufe: die islamische Totenwaschung (Ghusl) und das Totengebet (Janāza), die jüdische Tahara und die Beisetzung ohne Einäscherung, die orthodoxen und katholischen Riten.

Wenn die Bestattung nicht in der Schweiz, sondern im Herkunftsland stattfinden soll, verbinden wir beides: rituelle Versorgung hier, Überführung ins Ausland und Übergabe an das Bestattungsinstitut vor Ort — mit der Eile, die der Glaube verlangt.

Zwei Menschen halten einander die Hand

Ablauf

Schritt für Schritt

01

Anruf — sagen Sie uns die Konfession

Nennen Sie uns im ersten Satz die Religionsgemeinschaft und ob eine Frist einzuhalten ist. Danach richtet sich alles Weitere: Wir priorisieren dann Termine und Behördengänge entsprechend.

02

Sofortige Abholung

Wir holen die verstorbene Person umgehend ab und bringen sie in unsere Räumlichkeiten — ohne Massnahmen, die dem Ritus widersprechen würden.

03

Rituelle Waschung

Die Waschung erfolgt nach den Vorschriften der jeweiligen Religion, durch Personen des gleichen Geschlechts, auf Wunsch im Beisein der Familie oder durch die Familie selbst. Wir stellen den Raum und die Ausstattung.

04

Einkleidung und Einsargung

Kafan, Tachrichim oder die im Ritus vorgesehene Kleidung. Anschliessend Einsargung — bei einer Überführung im versiegelten Zinksarg, bei einer Bestattung in der Schweiz im Holzsarg.

05

Gebet und Abschied

Wir stimmen uns mit Ihrer Moschee, Synagoge oder Kirchgemeinde ab und organisieren das Totengebet oder die Zeremonie am vorgesehenen Ort.

06

Beisetzung oder Überführung

Beisetzung auf einem Friedhof mit muslimischem oder jüdischem Grabfeld — oder Überführung ins Herkunftsland, wo möglich innerhalb von 48 bis 72 Stunden.

Im Detail

Was wir übernehmen

  • Rituelle Waschung (Ghusl, Tahara) in geeigneten Räumen
  • Waschung durch Personen des gleichen Geschlechts
  • Beteiligung der Familie an der Waschung auf Wunsch
  • Einkleidung in Kafan, Tachrichim oder Ritusgewand
  • Verzicht auf Massnahmen, die dem Ritus widersprechen
  • Abstimmung mit Moschee, Synagoge oder Kirchgemeinde
  • Organisation des Totengebets (Janāza)
  • Beisetzung in muslimischen und jüdischen Grabfeldern
  • Ausrichtung des Grabes nach religiöser Vorgabe
  • Beschleunigte Abwicklung bei religiöser Eile
  • Überführung ins Herkunftsland mit allen Dokumenten
  • Beratung in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch

Wenn es schnell gehen muss

Im Islam und im Judentum soll die Bestattung so bald wie möglich nach dem Tod erfolgen, idealerweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Das kollidiert regelmässig mit Schweizer Behördenfristen und mit den Bearbeitungszeiten der Konsulate. Wir kennen die Stellen, bei denen sich eine Beschleunigung erreichen lässt, und rufen dort direkt an. Sagen Sie uns die Dringlichkeit im ersten Satz — dann arbeiten wir die Behördengänge in einer anderen Reihenfolge ab und suchen parallel bereits die nächstmögliche Flugverbindung. In günstigen Fällen ist eine Überführung innerhalb von 48 bis 72 Stunden möglich.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Bieten Sie die rituelle Waschung selbst an?

Ja. Wir stellen einen geeigneten Raum mit der nötigen Ausstattung zur Verfügung und führen die Waschung nach den Vorschriften der jeweiligen Religion durch — durch Personen des gleichen Geschlechts wie die verstorbene Person. Wenn die Familie die Waschung selbst vornehmen möchte, richten wir alles her und ziehen uns zurück.

Gibt es in der Schweiz muslimische Grabfelder?

Ja, mehrere Schweizer Städte und Gemeinden führen muslimische Grabfelder, unter anderem in Zürich, Bern, Basel und Genf. Die Belegungsbedingungen und Wartezeiten unterscheiden sich; teils ist ein Wohnsitz in der Gemeinde erforderlich. Wir klären für Sie ab, welche Friedhöfe in Ihrer Region infrage kommen.

Ist eine Kremation im Islam oder Judentum erlaubt?

Nein. Beide Religionen schreiben die Erdbestattung vor; eine Einäscherung ist nicht zulässig. Für Familien, die aus dieser Verpflichtung heraus im Herkunftsland bestatten möchten, organisieren wir die vollständige Überführung des Sarges.

Können Angehörige bei der Waschung anwesend sein?

Ja, und viele Familien wünschen sich das ausdrücklich. Wir richten den Raum so her, dass die Familie teilnehmen kann, und leiten an, wo es gewünscht ist. Ebenso respektieren wir, wenn Angehörige nicht dabei sein möchten.

Was ist, wenn wir noch nicht wissen, ob in der Schweiz oder im Herkunftsland bestattet werden soll?

Das ist häufig und kein Problem. Wichtig ist nur, dass wir es von Anfang an wissen, denn die Einsargung unterscheidet sich: Für eine Überführung braucht es einen versiegelten Zinksarg. Wir versorgen die verstorbene Person zunächst so, dass beide Wege offen bleiben, und Sie entscheiden in Ruhe.

Weitere Dienstleistungen

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