Bestattung nach Ritus
Rituelle Waschung, Gebet und zeitnahe Bestattung nach islamischem, jüdischem oder christlichem Ritus — in der Schweiz oder im Herkunftsland.
Unser Fachgebiet
Für viele Familien ist nicht die Frage entscheidend, welche Bestattungsform die günstigste ist, sondern ob der Abschied den Vorschriften ihres Glaubens entspricht. Rituelle Waschung, die richtige Ausrichtung des Grabes, die Frist bis zur Beisetzung, wer den Körper berühren darf — das sind keine Details, sondern Bedingungen.
Genau hier scheitern viele Bestattungsinstitute, weil sie diese Anforderungen zum ersten Mal hören. Wir arbeiten seit über zehn Jahren mit Familien aller Konfessionen und kennen die Abläufe: die islamische Totenwaschung (Ghusl) und das Totengebet (Janāza), die jüdische Tahara und die Beisetzung ohne Einäscherung, die orthodoxen und katholischen Riten.
Wenn die Bestattung nicht in der Schweiz, sondern im Herkunftsland stattfinden soll, verbinden wir beides: rituelle Versorgung hier, Überführung ins Ausland und Übergabe an das Bestattungsinstitut vor Ort — mit der Eile, die der Glaube verlangt.

Ablauf
Nennen Sie uns im ersten Satz die Religionsgemeinschaft und ob eine Frist einzuhalten ist. Danach richtet sich alles Weitere: Wir priorisieren dann Termine und Behördengänge entsprechend.
Wir holen die verstorbene Person umgehend ab und bringen sie in unsere Räumlichkeiten — ohne Massnahmen, die dem Ritus widersprechen würden.
Die Waschung erfolgt nach den Vorschriften der jeweiligen Religion, durch Personen des gleichen Geschlechts, auf Wunsch im Beisein der Familie oder durch die Familie selbst. Wir stellen den Raum und die Ausstattung.
Kafan, Tachrichim oder die im Ritus vorgesehene Kleidung. Anschliessend Einsargung — bei einer Überführung im versiegelten Zinksarg, bei einer Bestattung in der Schweiz im Holzsarg.
Wir stimmen uns mit Ihrer Moschee, Synagoge oder Kirchgemeinde ab und organisieren das Totengebet oder die Zeremonie am vorgesehenen Ort.
Beisetzung auf einem Friedhof mit muslimischem oder jüdischem Grabfeld — oder Überführung ins Herkunftsland, wo möglich innerhalb von 48 bis 72 Stunden.
Im Detail
Im Islam und im Judentum soll die Bestattung so bald wie möglich nach dem Tod erfolgen, idealerweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Das kollidiert regelmässig mit Schweizer Behördenfristen und mit den Bearbeitungszeiten der Konsulate. Wir kennen die Stellen, bei denen sich eine Beschleunigung erreichen lässt, und rufen dort direkt an. Sagen Sie uns die Dringlichkeit im ersten Satz — dann arbeiten wir die Behördengänge in einer anderen Reihenfolge ab und suchen parallel bereits die nächstmögliche Flugverbindung. In günstigen Fällen ist eine Überführung innerhalb von 48 bis 72 Stunden möglich.
Fragen & Antworten
Ja. Wir stellen einen geeigneten Raum mit der nötigen Ausstattung zur Verfügung und führen die Waschung nach den Vorschriften der jeweiligen Religion durch — durch Personen des gleichen Geschlechts wie die verstorbene Person. Wenn die Familie die Waschung selbst vornehmen möchte, richten wir alles her und ziehen uns zurück.
Ja, mehrere Schweizer Städte und Gemeinden führen muslimische Grabfelder, unter anderem in Zürich, Bern, Basel und Genf. Die Belegungsbedingungen und Wartezeiten unterscheiden sich; teils ist ein Wohnsitz in der Gemeinde erforderlich. Wir klären für Sie ab, welche Friedhöfe in Ihrer Region infrage kommen.
Nein. Beide Religionen schreiben die Erdbestattung vor; eine Einäscherung ist nicht zulässig. Für Familien, die aus dieser Verpflichtung heraus im Herkunftsland bestatten möchten, organisieren wir die vollständige Überführung des Sarges.
Ja, und viele Familien wünschen sich das ausdrücklich. Wir richten den Raum so her, dass die Familie teilnehmen kann, und leiten an, wo es gewünscht ist. Ebenso respektieren wir, wenn Angehörige nicht dabei sein möchten.
Das ist häufig und kein Problem. Wichtig ist nur, dass wir es von Anfang an wissen, denn die Einsargung unterscheidet sich: Für eine Überführung braucht es einen versiegelten Zinksarg. Wir versorgen die verstorbene Person zunächst so, dass beide Wege offen bleiben, und Sie entscheiden in Ruhe.
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