Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Alles zu Lebzeiten regeln — schriftlich festgehalten, damit Ihre Familie später weder entscheiden noch suchen muss.

Warum vorsorgen

Die letzte Entscheidung, die Sie selbst treffen können

Wer stirbt, ohne seine Wünsche festgehalten zu haben, überlässt die Entscheidungen den Angehörigen — in einem Moment, in dem sie ohnehin überfordert sind. Erdbestattung oder Kremation, welcher Friedhof, welche Musik, welche Konfession, Bestattung hier oder im Herkunftsland: Das sind Fragen, die eine trauernde Familie innerhalb weniger Tage beantworten muss.

Mit einer Bestattungsvorsorge nehmen Sie ihr diese Last ab. Sie halten schriftlich fest, was Sie sich wünschen, wir bewahren das Dokument auf, und im Todesfall genügt ein Anruf Ihrer Angehörigen — alles Weitere ist bereits geregelt.

Besonders wichtig ist das für Familien, deren Wurzeln nicht in der Schweiz liegen. Ob jemand in der Schweiz bestattet oder in die Heimat überführt werden möchte, ist eine sehr persönliche Entscheidung — und eine, die Angehörige oft nur raten können, wenn sie nie darüber gesprochen haben.

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Ablauf

Schritt für Schritt

01

Unverbindliches Gespräch

Wir setzen uns zusammen — bei uns, bei Ihnen zu Hause oder telefonisch. Sie erzählen, was Ihnen wichtig ist, wir erklären, welche Möglichkeiten es gibt. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.

02

Wünsche festhalten

Bestattungsform, Ort, Zeremonie, Konfession, Musik, wer benachrichtigt werden soll, ob eine Überführung gewünscht ist. Wir gehen die Punkte gemeinsam durch, damit nichts vergessen geht.

03

Kosten berechnen

Wir erstellen eine Kostenaufstellung nach heutigen Preisen — transparent, mit allen Positionen einzeln aufgeführt. So wissen Sie und Ihre Familie, womit zu rechnen ist.

04

Vorsorgevertrag

Ihre Wünsche werden in einer schriftlichen Bestattungsanordnung festgehalten. Sie behalten ein Exemplar, wir bewahren eines auf, und Sie können jederzeit Änderungen vornehmen.

05

Finanzierung regeln

Auf Wunsch können die Kosten im Voraus hinterlegt werden. Wir erklären Ihnen die üblichen Wege und deren Absicherung — ohne Druck und ohne Verkaufsgespräch.

06

Im Todesfall

Ihre Angehörigen rufen an und nennen Ihren Namen. Wir haben alles vorliegen und setzen um, was Sie festgelegt haben. Niemand muss entscheiden, niemand muss suchen.

Im Detail

Was Sie festlegen können

  • Erdbestattung, Kremation oder Naturbestattung
  • Bestattung in der Schweiz oder im Herkunftsland
  • Friedhof, Grabart und gewünschte Gemeinde
  • Religiöser Ritus und rituelle Waschung
  • Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier
  • Musik, Texte, Lieder und Redner
  • Sarg- und Urnenauswahl
  • Blumenschmuck und Trauerfloristik
  • Wer benachrichtigt werden soll
  • Text und Gestaltung der Todesanzeige
  • Ob und wo ein Leidmahl stattfinden soll
  • Wer im Todesfall Ihre Ansprechperson ist

Vorsorge und Testament sind nicht dasselbe

Eine Bestattungsvorsorge regelt, wie Sie bestattet werden möchten. Ein Testament regelt, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Beides ist sinnvoll, aber das eine ersetzt das andere nicht — und ein Testament wird oft erst Wochen nach der Bestattung eröffnet, also viel zu spät für Bestattungswünsche. Wer beides regeln möchte, sollte zusätzlich an eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag denken. Wir beraten Sie zur Bestattungsvorsorge und sagen Ihnen offen, wann Sie für die übrigen Punkte eine Notarin oder eine Rechtsberatung beiziehen sollten.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bestattungsvorsorge?

Das Beratungsgespräch und das Festhalten Ihrer Wünsche kosten Sie nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich entscheiden, die Bestattungskosten im Voraus zu hinterlegen — und diese entsprechen dann den Leistungen, die Sie gewählt haben.

Kann ich meine Wünsche später noch ändern?

Jederzeit und beliebig oft. Eine Bestattungsvorsorge ist kein bindender Vertrag über Ihren Kopf hinweg, sondern eine Willensäusserung, die Sie kontrollieren. Melden Sie sich einfach, wenn sich etwas ändern soll.

Was passiert, wenn ich umziehe oder ins Ausland gehe?

Sagen Sie uns Bescheid, dann passen wir die Anordnung an. Falls Sie die Schweiz dauerhaft verlassen, besprechen wir, welche Teile weiterhin sinnvoll sind und ob eine Überführung in die Schweiz oder eine Bestattung im neuen Wohnland gewünscht ist.

Ist das hinterlegte Geld sicher?

Bestattungsvorsorgegelder werden nicht mit dem Geschäftsvermögen des Instituts vermischt, sondern separat hinterlegt. Wir erklären Ihnen im Gespräch genau, welcher Weg gewählt wird und wie die Absicherung funktioniert — und Sie erhalten das schriftlich.

Muss meine Familie davon wissen?

Es ist sehr zu empfehlen. Eine Vorsorge nützt nur, wenn im Ernstfall jemand weiss, dass es sie gibt. Wir geben Ihnen deshalb ein Exemplar für Ihre Unterlagen und eine Karte mit unserer Nummer, die Sie Angehörigen weitergeben können.

Weitere Dienstleistungen

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