Kremation

Kremation

Feuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung, Naturbestattung oder Überführung der Urne ins Ausland.

Was Sie erwartet

Die häufigste Bestattungsform in der Schweiz

Bei der Kremation — auch Feuerbestattung oder Einäscherung genannt — wird die verstorbene Person in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird anschliessend in einer Urne beigesetzt, in der Natur verstreut oder in die Heimat überführt. In der Schweiz entscheiden sich heute deutlich mehr Familien für diese Form als für die Erdbestattung.

Der grosse Vorteil ist die zeitliche Freiheit: Zwischen Kremation und Beisetzung dürfen Wochen liegen. Das gibt Familien Zeit, Angehörige aus dem Ausland anreisen zu lassen oder eine Gedenkfeier in Ruhe zu planen.

Für internationale Fälle ist die Kremation oft die einfachere Lösung. Der Transport einer Urne ins Ausland ist deutlich unkomplizierter und günstiger als eine Sargüberführung — allerdings akzeptieren nicht alle Länder und Religionsgemeinschaften die Einäscherung. Wir klären das für Ihr Zielland ab.

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Ablauf

Schritt für Schritt

01

Erstgespräch und Abholung

Wir holen die verstorbene Person ab und klären mit Ihnen, ob eine Abschiednahme vor der Kremation gewünscht ist und wie die Asche später beigesetzt werden soll.

02

Meldung und Bewilligung

Meldung beim Zivilstandsamt innerhalb von zwei Tagen, Beantragung der Kremationsbewilligung. Bei unklarer Todesursache ist zusätzlich eine amtliche Freigabe nötig.

03

Versorgung und Abschiednahme

Hygienische Versorgung, Ankleidung und Einbettung. Wenn Sie sich verabschieden möchten, richten wir eine Aufbahrung ein — dies muss vor der Kremation geschehen.

04

Einäscherung im Krematorium

Die Kremation erfolgt im Krematorium in einem dafür zugelassenen Sarg. Die Asche wird anschliessend in eine Urne gefüllt und amtlich gekennzeichnet.

05

Trauerfeier

Die Feier kann vor der Kremation mit dem Sarg oder danach mit der Urne stattfinden — je nachdem, was für Ihre Familie stimmiger ist. Wir organisieren beides.

06

Beisetzung der Urne

Urnengrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab, Wald- oder Wiesenbestattung, Seebestattung oder Überführung ins Ausland. Wir holen die nötigen Bewilligungen ein.

Im Detail

Was wir übernehmen

  • Abholung rund um die Uhr, in der ganzen Schweiz
  • Hygienische Versorgung, Ankleidung und Einbettung
  • Kremationssarg und Bewilligung
  • Koordination mit dem Krematorium
  • Urnenauswahl: Holz, Keramik, Metall, ökologische Urnen
  • Aufbahrung und Abschiednahme vor der Kremation
  • Organisation der Trauerfeier vor oder nach der Kremation
  • Urnenbeisetzung im Urnengrab oder in der Nische
  • Naturbestattung: Wald, Wiese, Wasser
  • Überführung der Urne ins Ausland inklusive Dokumenten
  • Trauerdruck, Todesanzeige und Danksagung
  • Abmeldungen bei Ämtern, Kassen und Versicherungen

Was mit der Asche geschehen kann

Die Schweiz gehört zu den liberalsten Ländern Europas im Umgang mit Urnen. Die Asche kann im Urnengrab oder in einer Urnennische auf dem Friedhof beigesetzt, in einem Gemeinschaftsgrab anonym beigesetzt, im Wald oder auf einer Wiese bestattet, auf einem See oder Fluss verstreut oder von der Familie zu Hause aufbewahrt werden. Auch die Überführung der Urne ins Herkunftsland ist möglich. Für die meisten dieser Varianten braucht es eine Bewilligung oder mindestens die Zustimmung des Grundeigentümers — wir klären ab, was in Ihrem Fall zulässig ist.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es von der Kremation bis zur Beisetzung?

Die Einäscherung selbst findet meist innerhalb weniger Tage nach dem Todesfall statt. Danach besteht keine gesetzliche Frist für die Beisetzung der Urne — Sie können sich Wochen Zeit lassen. Viele Familien nutzen das, um Angehörige aus dem Ausland anreisen zu lassen.

Ist eine Kremation günstiger als eine Erdbestattung?

In der Regel ja, vor allem weil die Grabgebühren für ein Urnengrab niedriger ausfallen als für ein Erdgrab und weil ein Kremationssarg weniger kostet. Der genaue Unterschied hängt von Ihrer Gemeinde und den gewählten Leistungen ab. Sie erhalten von uns eine Offerte mit allen Positionen einzeln aufgeführt.

Erlaubt der Islam eine Kremation?

Nein. Im Islam ist die Erdbestattung vorgeschrieben, eine Einäscherung ist nicht zulässig. Auch das orthodoxe Judentum lehnt die Kremation ab. Für Familien, für die das gilt, organisieren wir die Erdbestattung oder die Bestattung nach religiösem Ritus — bei Bedarf mit Überführung ins Herkunftsland.

Können wir die Urne ins Ausland mitnehmen?

Ja, und das ist deutlich einfacher als eine Sargüberführung. Für den Transport braucht es die Kremationsbescheinigung, die Sterbeurkunde und je nach Zielland eine konsularische Bestätigung. Manche Fluggesellschaften erlauben die Urne im Handgepäck, andere verlangen den Versand als Fracht. Wir stellen die Papiere zusammen und klären die Bedingungen mit der Airline.

Können wir uns vorher noch verabschieden?

Ja, aber es muss vor der Einäscherung geschehen. Sagen Sie uns beim ersten Gespräch, dass Sie eine Abschiednahme wünschen — wir richten dann eine Aufbahrung ein und planen die Kremation entsprechend später.

Weitere Dienstleistungen

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