Ablauf
Ob Bestattung in der Schweiz oder Überführung ins Herkunftsland — damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Bestattung in der Schweiz
Die meisten Bestattungen finden innerhalb von drei bis zehn Tagen nach dem Todesfall statt. Wir übernehmen jeden Schritt und richten uns nach Ihrem Glauben und Ihren Bräuchen — kirchlich, in der Moschee, nach einer anderen religiösen Ordnung oder frei. Was Sie selbst in den ersten Stunden und Tagen tun müssen, steht in der Checkliste zum Todesfall.
Sie rufen an, wir holen die verstorbene Person ab — aus dem Spital, dem Pflegeheim oder von zu Hause. Im Gespräch klären wir Bestattungsart, Wunschtermin, Konfession und den Rahmen der Feier.
Wir melden den Todesfall beim Zivilstandsamt — in der Schweiz muss das innerhalb von zwei Tagen geschehen — und beantragen die Bestattungs- oder Kremationsbewilligung bei der Gemeinde.
Hygienische Versorgung, Ankleidung und Einbettung in den gewählten Sarg — auf Wunsch mit Kleidung, die Sie uns mitgeben, und nach den Vorgaben Ihrer Religion.
Sie verabschieden sich im Abschiedsraum oder zu Hause, im engsten Kreis oder mit allen, die kommen möchten. Wir richten den Raum her und bleiben im Hintergrund.
In der Kirche, in der Moschee, in der Abdankungshalle, am Grab oder frei gestaltet. Wir vermitteln Pfarrer, Imam oder freie Rednerin und organisieren Musik, Floristik und Trauerdruck.
Erdbestattung im gewählten Grab oder Urnenbeisetzung nach der Kremation. Danach unterstützen wir bei Danksagungen, Abmeldungen und der Grabgestaltung.
Mehr dazu: Todesfall zu Hause · Aufbahrung · Erdbestattung · Kremation · Urnenbeisetzung · Trauerfeier
Wenn eine Überführung nötig ist
Eine internationale Überführung dauert in der Regel zwischen drei und zwölf Tagen. Der Ablauf ist bei jedem Zielland ähnlich; unterschiedlich sind die Anforderungen der Konsulate und die Flugverbindungen. Sie müssen keinen dieser Schritte selbst gehen — wir zeigen sie hier, damit Sie den Prozess verstehen.
Sie rufen an. Wir klären Zielland, Konfession, Zeitrahmen und besondere Wünsche. Innerhalb weniger Stunden holen wir die verstorbene Person ab und bringen sie in unsere Räumlichkeiten.
Meldung des Todesfalls bei der Gemeinde, Ausstellung der Todesurkunde, Beantragung der Bewilligung für die Überführung.
Hygienische Versorgung, Ankleidung und Einsargung — auf Wunsch im Beisein der Familie. Der Zinksarg wird versiegelt und die Versiegelung amtlich bestätigt.
Wir legen die Unterlagen dem Konsulat des Ziellandes vor. Dieses stellt den Leichenpass aus beziehungsweise legalisiert die Schweizer Dokumente. Dieser Schritt bestimmt meist die Gesamtdauer.
Buchung der Luftfracht, Erstellung der Frachtpapiere, Zollabfertigung. Angehörige, die mitreisen möchten, buchen wir auf denselben Flug.
Am Zielflughafen übernimmt das Partnerinstitut oder die Familie. Wir bleiben bis zur bestätigten Übergabe im Kontakt und melden Ihnen den Abschluss.
Im Islam und im Judentum soll die Bestattung möglichst rasch erfolgen. Sagen Sie uns das im ersten Gespräch — wir priorisieren dann die Konsulatstermine und suchen die nächstmögliche Flugverbindung. In günstigen Fällen ist eine Überführung innerhalb von 48 bis 72 Stunden möglich.