Kosten & Transparenz
Die Frage kommt fast immer nach einer Pause, als wäre sie unpassend. Sie ist es nicht. Wer weiss, woraus sich die Kosten zusammensetzen, kann vergleichen — und erkennt eine unrealistische Offerte sofort.
Im Internet kursieren Zahlen für Überführungen, die von wenigen hundert bis zu mehreren zehntausend Franken reichen. Beides kann stimmen und beides kann irreführend sein, weil selten dabeisteht, was jeweils enthalten ist.
Dieser Ratgeber macht es umgekehrt: Er zerlegt die Gesamtsumme in ihre Bestandteile. Wenn Sie diese Liste kennen, können Sie jede Offerte prüfen — auch eine von uns.
Jede internationale Überführung besteht aus denselben sechs Blöcken. Was sich unterscheidet, ist ihre Höhe — nicht ihre Existenz. Wenn in einer Offerte ein Block fehlt, ist er entweder vergessen oder er wird später nachgefordert.
Drei Faktoren bestimmen den Preis stärker als alles andere.
Die Entfernung und der Zielflughafen. Eine Überführung innerhalb Europas ist regelmässig ein Vielfaches günstiger als eine nach Übersee. Entscheidend ist ausserdem, ob eine Direktverbindung besteht — jedes Umsteigen kostet Handling und Zeit.
Das Gewicht. Luftfracht wird nach Gewicht berechnet, und der Zinksarg ist schwer. Das ist der Grund, warum eine Urnenüberführung nur einen Bruchteil kostet.
Die Dringlichkeit. Wenn die Beisetzung im Zielland auf einen bestimmten Tag fallen soll, schränkt das die Auswahl an Flügen ein — und der einzige passende Flug ist nicht immer der günstigste.
Wir arbeiten mit einer Pauschale ab CHF 3'000. Sie erhalten dazu eine schriftliche Aufstellung, in der jede der sechs Positionen einzeln steht — und zusätzlich eine Zeile, in der aufgeführt ist, was nicht enthalten ist.
Der Grund für diese zweite Zeile ist Erfahrung: Die meisten bösen Überraschungen entstehen nicht durch überhöhte Preise, sondern durch Leistungen, von denen die Familie annahm, sie seien inbegriffen. Bestattungskosten im Zielland, Grabgebühren, Trauerfeier vor Ort und Reisekosten der Angehörigen gehören in aller Regel nicht dazu.
Was bei uns fest enthalten ist: eine Ansprechperson mit direkter Mobilnummer, von der ersten Stunde bis zur Ankunft im Zielland. Es gibt keine Hotline und keine wechselnden Zuständigkeiten.
Prüfen Sie bei jeder Offerte nicht nur, was enthalten ist, sondern lassen Sie sich schriftlich geben, was nicht enthalten ist. Das ist der Punkt, an dem sich seriöse und unseriöse Angebote unterscheiden.
Bevor die Familie die volle Summe trägt, lohnt sich die Prüfung von vier Stellen. Es kommt häufiger vor, als die meisten annehmen, dass ein erheblicher Teil gedeckt ist.
Bei Überführungen entstehen Zusatzkosten fast immer aus Verzögerungen: eine zusätzliche Nacht Aufbewahrung, eine verfallene Frachtbuchung, ein Dokument, das noch einmal legalisiert werden muss, ein Flug, der neu gebucht wird.
Eine niedrige Startzahl ist deshalb kein verlässlicher Indikator. Aussagekräftiger ist, ob die Offerte vollständig ist, ob eine feste Ansprechperson genannt wird und ob jemand die Frage nach den nicht enthaltenen Leistungen beantwortet, ohne auszuweichen.
Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie uns beauftragen. Wir sagen Ihnen am Telefon, mit welcher Grössenordnung Sie für Ihr Zielland rechnen müssen — auch dann, wenn ein anderer Weg für Sie günstiger ist.
Fragen & Antworten
Weil er unehrlich wäre. Die Luftfracht schwankt nach Gewicht, Strecke und Verfügbarkeit, und die konsularischen Gebühren ändern sich. Wir nennen Ihnen nach einem kurzen Gespräch eine belastbare Bandbreite und danach eine schriftliche Offerte, die hält.
Deutlich, ja. Der Zinksarg und die schwere Luftfracht entfallen. Wenn die Familie mit einer Kremation einverstanden ist, ist das fast immer die günstigste Variante — mehr dazu im Ratgeber Urnenüberführung ins Ausland.
Nein. Wir besprechen den Zahlungsablauf vor der Beauftragung, und Sie erhalten alles schriftlich. Wenn eine Versicherung oder ein Fonds beteiligt ist, stimmen wir uns direkt mit dieser Stelle ab, damit die Familie nicht in Vorleistung gehen muss.
Die Struktur ist dieselbe, nur spiegelverkehrt — dazu kommt die Koordination mit den dortigen Behörden und der Schweizer Vertretung. Details im Ratgeber Todesfall im Ausland.
Eine eigenständige Bestattungsentschädigung kennt die AHV nicht. Es gibt aber andere finanzielle Ansprüche, die im Todesfall entstehen — was Angehörigen zusteht, steht im Ratgeber Finanzielle Ansprüche im Todesfall.