Ratgeber · Todesfall im Ausland

Todesfall im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Ein Angehöriger stirbt in den Ferien, auf Geschäftsreise oder im Herkunftsland — und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, was zu tun ist, wer zuständig ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Ein Todesfall im Ausland trifft Angehörige in der Schweiz doppelt: Zur Trauer kommt sofort die Frage, was organisatorisch zu tun ist — oft in einer fremden Sprache, mit Behörden, die man nicht kennt. Ob es um die Überführung ins Ausland aus der Schweiz geht oder umgekehrt um die Rückführung eines Verstorbenen in die Schweiz — die ersten Stunden entscheiden oft darüber, wie reibungslos alles Weitere abläuft. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Angehörige jetzt wissen müssen.

Sofortmassnahmen

Die ersten 24 Stunden

01

Todesfall amtlich feststellen lassen

Vor Ort muss zunächst ein Arzt den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Erst mit diesem Dokument können weitere Schritte — auch die spätere Überführung ins Ausland Schweiz-weit — eingeleitet werden.

02

Schweizer Vertretung informieren

Die zuständige Schweizer Botschaft oder das Konsulat im Sterbeland unterstützt bei der Meldung, stellt teils Dokumente aus und kennt die örtlichen Abläufe. Bei Todesfällen von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit gilt dasselbe für deren Vertretung.

03

Einen spezialisierten Bestatter einschalten

Nicht jedes Bestattungsinstitut organisiert regelmässig internationale Rückführungen. Ein Anbieter, der auf Repatriierung Verstorbener aus der Schweiz spezialisiert ist, kennt die Reihenfolge von Bewilligung, Legalisierung und Flugbuchung — das spart Tage.

04

Nichts vor Ort unterschreiben, ohne die Kosten zu kennen

Bestattungsinstitute im Ausland stellen Angehörigen in der akuten Situation oft schnell einen Vertrag vor. Lassen Sie sich Zeit für einen Anruf in der Schweiz, bevor Sie unterschreiben — insbesondere bei den Kosten für Einsargung und Transport.

Zuständigkeiten

Wer ist zuständig — Botschaft, Bestatter oder Versicherung?

Drei Stellen sind bei einem Todesfall im Ausland meist beteiligt, und keine übernimmt allein die ganze Organisation: Die Schweizer Vertretung vor Ort hilft bei Formalitäten und vermittelt Kontakte, übernimmt aber weder Transport noch Kosten. Ein spezialisiertes Bestattungsinstitut wie International Bestattungen koordiniert Abholung, Dokumente und Transport aus einer Hand. Eine Reise- oder Zusatzversicherung deckt je nach Police einen Teil oder die gesamten Kosten der Rückführung.

Am wenigsten Aufwand haben Angehörige, wenn sie diese drei Stellen nicht selbst koordinieren, sondern einem Bestatter übergeben, der direkt mit Botschaft und Versicherung kommuniziert.

Zwei Menschen halten einander die Hand

Kosten

Was kostet eine Überführung ins Ausland?

Die Kosten einer Überführung ins Ausland hängen vom Zielland, der Fluggesellschaft und der Dringlichkeit ab. Bei International Bestattungen beginnt die Pauschale für eine Überführung ab CHF 3'000 und umfasst Abholung, hygienische Versorgung, Einsargung nach den Vorschriften des Ziellandes sowie sämtliche Dokumente und Bewilligungen. Zur Rückführung Verstorbener kommen je nach Land die Luftfrachtkosten und allfällige Konsulatsgebühren hinzu — diese weisen wir vorab einzeln aus, damit keine Überraschung auf der Schlussrechnung wartet.

Die wichtigsten Kostenfaktoren

  • Zielland und Distanz — massgeblich für die Luftfracht
  • Erforderlicher Zinksarg für den Lufttransport
  • Anzahl und Art der konsularischen Beglaubigungen
  • Dringlichkeit — Standardablauf oder beschleunigte Abwicklung

Transportweg

Luftweg oder Strasse — was im Einzelfall sinnvoller ist

Überführung innerhalb Europas

Bei Zielen im europäischen Ausland ist häufig der Strassentransport die schnellere und wirtschaftlichere Variante, da Umschlag und Zollabfertigung am Flughafen entfallen. Innerhalb des Schengen-Raums vereinfacht sich zudem die Dokumentenlage spürbar. Wir prüfen für jede Strecke, welcher Weg günstiger und schneller ist.

Überführung ausserhalb Europas

Bei Zielen ausserhalb Europas erfolgt der Transport als Luftfracht. Massgeblich sind dann die Vorgaben der Fluggesellschaft an Sarg und Versiegelung, die Bearbeitungszeit des zuständigen Konsulats und die verfügbaren Flugverbindungen. Direktverbindungen ab Zürich oder Genf verkürzen den Ablauf deutlich.

Unabhängig vom Zielland gilt: Je früher ein spezialisierter Anbieter für internationale Überführungen eingebunden wird, desto weniger Zeit geht durch doppelte Wege oder falsch gestellte Anträge verloren. Jedes Land stellt eigene Anforderungen an Dokumente und Einsargung — wir klären diese ab, bevor der erste Antrag gestellt wird.

Todesfall in den Ferien: Was deckt die Reiseversicherung?

Viele Reise- und Kreditkarten-Zusatzversicherungen decken die Rückführungskosten bei einem Todesfall in den Ferien ganz oder teilweise ab — vorausgesetzt, die Police war zum Zeitpunkt des Todesfalls gültig. Prüfen Sie die Versicherungsunterlagen der verstorbenen Person, bevor Sie im Ausland eine Rechnung begleichen. Wir klären auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab, welche Leistungen gedeckt sind, und rechnen wo möglich direkt mit ihr ab.

Checkliste

Dokumente und Formalitäten für den Sarg im Ausland

Für den internationalen Transport gelten feste Formalitäten für den Sarg im Ausland sowie für die Begleitdokumente. Diese Liste gibt einen Überblick — welche Punkte in Ihrem Fall zutreffen, klären wir im ersten Gespräch:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Auszug aus dem Todesregister der Gemeinde
  • Leichenpass (Laissez-Passer)
  • Bewilligung der Gemeinde für die Überführung
  • Pass oder Identitätskarte der verstorbenen Person
  • Konsularische Legalisierung, bei Bedarf Apostille
  • Versiegelter Zinksarg gemäss Vorschrift des Ziellandes
  • Beglaubigte Übersetzungen, falls vom Zielland gefordert

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wer darf einen Leichnam ins Ausland überführen?

Die Überführung übernimmt ein Bestattungsinstitut, das die entsprechenden Bewilligungen einholt — nicht die Angehörigen selbst. Wir übernehmen als spezialisierter Anbieter für internationale Bestattung in der Schweiz die gesamte Organisation, von der Abholung bis zur Übergabe im Zielland.

Wie schnell muss eine Überführung ins Ausland erfolgen?

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Überführung selbst, wohl aber für die Meldung des Todesfalls. Aus religiösen Gründen — etwa im Islam — wird eine rasche Bestattung angestrebt; wir priorisieren solche Fälle und organisieren die Rückführung wo möglich innerhalb von 48 bis 72 Stunden.

Was tun, wenn wir das Bestattungsinstitut im Ausland nicht kennen?

Das ist der Normalfall. Wir bauen den Kontakt zum Institut vor Ort für Sie auf, prüfen die dortigen Kosten und übernehmen die komplette Bestattung im Ausland organisieren-Aufgabe, damit Sie sich nicht mit fremden Ansprechpartnern auseinandersetzen müssen.

Können wir die Überführung auch selbst organisieren, um Kosten zu sparen?

Grundsätzlich ja, doch der Aufwand ist erheblich: Termine bei Konsulat und Behörden, Übersetzungen, Fracht­buchung und Zoll erfordern Fachwissen und Zeit. In der Praxis liegen die Einsparungen selten über den Kosten der zusätzlichen Wartezeit und den Fehlerrisiken.

Was, wenn die verstorbene Person keine Schweizer Staatsangehörigkeit hatte?

Massgeblich für unsere Zuständigkeit ist der Sterbeort beziehungsweise der Wohnsitz in der Schweiz, nicht die Staatsangehörigkeit. Wir organisieren die Überführung unabhängig vom Pass der verstorbenen Person.

Wir übernehmen die Organisation — jetzt.

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, was in Ihrem Fall zu tun ist.

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