Erdbestattung
Die klassische Bestattung im Sarg — mit allem, was dazugehört: Grabwahl, Termin, Zeremonie und sämtliche Formalitäten mit der Gemeinde.
Was Sie erwartet
Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person im Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Es ist die Form, die den meisten Menschen als selbstverständlich vor Augen steht — und sie bleibt in der Schweiz für viele Familien die erste Wahl, besonders wenn religiöse Vorschriften eine Feuerbestattung ausschliessen.
Der Ablauf ist in der Schweiz kantonal und teils sogar kommunal geregelt. Welche Grabarten zur Verfügung stehen, wie lange die Grabesruhe dauert und welche Gebühren die Gemeinde erhebt, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Wir kennen die Abläufe der Gemeinden, in denen wir arbeiten, und übernehmen die gesamte Abstimmung mit dem Bestattungs- und Friedhofsamt für Sie.
Wenn die Bestattung nicht in der Schweiz, sondern im Herkunftsland stattfinden soll, ist eine Überführung ins Ausland der richtige Weg — auch das organisieren wir vollständig.

Ablauf
Sie rufen an, wir holen die verstorbene Person ab — aus dem Spital, dem Pflegeheim oder von zu Hause. Im Gespräch klären wir Grabart, Wunschtermin, Konfession und den Rahmen der Zeremonie.
Wir melden den Todesfall beim Zivilstandsamt — in der Schweiz muss das innerhalb von zwei Tagen geschehen — und beantragen die Bestattungsbewilligung beim Bestattungsamt der Gemeinde.
Hygienische Versorgung, Ankleidung und Einbettung in den gewählten Sarg. Auf Wunsch mit ritueller Waschung im Beisein der Familie oder mit Kleidung, die Sie mitbringen.
Sie können sich in einem Abschiedsraum oder zu Hause verabschieden — im engsten Kreis oder mit allen, die kommen möchten. Wir richten den Raum her und bleiben im Hintergrund.
Religiös oder frei gestaltet, in der Kirche, in der Abdankungshalle oder am Grab. Wir organisieren Redner, Musik und Floristik und stimmen alles mit dem Friedhof ab.
Die Beisetzung erfolgt am vereinbarten Termin im gewählten Grab. Danach unterstützen wir bei Danksagungen, Abmeldungen und der Grabgestaltung.
Im Detail
Je nach Gemeinde stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung: das Reihengrab, das von der Gemeinde zugeteilt wird und meist für 20 bis 25 Jahre besteht, das Familiengrab oder Privatgrab, das gekauft und verlängert werden kann, sowie das Gemeinschaftsgrab ohne individuelle Kennzeichnung. Die Gebühren und Ruhefristen legt die Gemeinde fest und sie unterscheiden sich erheblich. Wir holen die Konditionen Ihrer Gemeinde ein und legen sie Ihnen vor, bevor Sie entscheiden.
Fragen & Antworten
In der Schweiz gibt es keine starre Frist für die Bestattung selbst, wohl aber für die Meldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt — diese muss innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Die Bestattung findet in der Regel innerhalb von drei bis zehn Tagen statt. Wenn religiöse Vorschriften eine rasche Beisetzung verlangen, priorisieren wir die Termine entsprechend.
Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Teilen zusammen: unseren Leistungen, den Fremdrechnungen für Sarg, Floristik und Druck sowie den Gebühren der Gemeinde für Grab und Friedhof. Letztere unterscheiden sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. Sie erhalten von uns eine schriftliche Offerte mit allen Positionen einzeln aufgeführt, bevor wir tätig werden.
Ja. Eine Abschiednahme ist in fast allen Fällen möglich — im Abschiedsraum, in unseren Räumlichkeiten oder zu Hause. Wir bereiten die verstorbene Person würdevoll vor und geben Ihnen so viel Zeit, wie Sie brauchen.
Selbstverständlich. Viele Familien bringen Lieblingskleidung, ein Hemd, ein Tuch oder religiöse Gewänder mit. Sagen Sie uns einfach, was verwendet werden soll.
Bei der Erdbestattung wird der Sarg direkt beigesetzt, bei der Kremation erfolgt zuerst die Einäscherung und danach die Beisetzung der Urne. Die Kremation ist in der Schweiz die häufigere Variante und meist günstiger, die Erdbestattung ist in mehreren Religionen jedoch die einzig zulässige Form.
Weitere Dienstleistungen
Weltweite Überführungen aus der Schweiz — Dokumente, Bewilligungen und Transport aus einer Hand.
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