Erdbestattung

Erdbestattung

Die klassische Bestattung im Sarg — mit allem, was dazugehört: Grabwahl, Termin, Zeremonie und sämtliche Formalitäten mit der Gemeinde.

Was Sie erwartet

Die vertraute Form des Abschieds

Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person im Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Es ist die Form, die den meisten Menschen als selbstverständlich vor Augen steht — und sie bleibt in der Schweiz für viele Familien die erste Wahl, besonders wenn religiöse Vorschriften eine Feuerbestattung ausschliessen.

Der Ablauf ist in der Schweiz kantonal und teils sogar kommunal geregelt. Welche Grabarten zur Verfügung stehen, wie lange die Grabesruhe dauert und welche Gebühren die Gemeinde erhebt, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Wir kennen die Abläufe der Gemeinden, in denen wir arbeiten, und übernehmen die gesamte Abstimmung mit dem Bestattungs- und Friedhofsamt für Sie.

Wenn die Bestattung nicht in der Schweiz, sondern im Herkunftsland stattfinden soll, ist eine Überführung ins Ausland der richtige Weg — auch das organisieren wir vollständig.

Friedhofsweg im Herbst mit farbigem Laub

Ablauf

Schritt für Schritt

01

Erstgespräch und Abholung

Sie rufen an, wir holen die verstorbene Person ab — aus dem Spital, dem Pflegeheim oder von zu Hause. Im Gespräch klären wir Grabart, Wunschtermin, Konfession und den Rahmen der Zeremonie.

02

Meldung und Bewilligung

Wir melden den Todesfall beim Zivilstandsamt — in der Schweiz muss das innerhalb von zwei Tagen geschehen — und beantragen die Bestattungsbewilligung beim Bestattungsamt der Gemeinde.

03

Versorgung und Einbettung

Hygienische Versorgung, Ankleidung und Einbettung in den gewählten Sarg. Auf Wunsch mit ritueller Waschung im Beisein der Familie oder mit Kleidung, die Sie mitbringen.

04

Aufbahrung und Abschiednahme

Sie können sich in einem Abschiedsraum oder zu Hause verabschieden — im engsten Kreis oder mit allen, die kommen möchten. Wir richten den Raum her und bleiben im Hintergrund.

05

Trauerfeier

Religiös oder frei gestaltet, in der Kirche, in der Abdankungshalle oder am Grab. Wir organisieren Redner, Musik und Floristik und stimmen alles mit dem Friedhof ab.

06

Beisetzung

Die Beisetzung erfolgt am vereinbarten Termin im gewählten Grab. Danach unterstützen wir bei Danksagungen, Abmeldungen und der Grabgestaltung.

Im Detail

Was wir übernehmen

  • Abholung rund um die Uhr, in der ganzen Schweiz
  • Hygienische Versorgung, Ankleidung und Einbettung
  • Sargauswahl in verschiedenen Holzarten und Preislagen
  • Meldung beim Zivilstandsamt innerhalb der Frist
  • Bestattungsbewilligung und Grabzuteilung bei der Gemeinde
  • Terminabstimmung mit Friedhof und Geistlichem
  • Aufbahrung zu Hause oder im Abschiedsraum
  • Organisation der Trauerfeier: Redner, Musik, Floristik
  • Trauerdruck: Leidzirkular, Danksagung, Todesanzeige
  • Leidmahl oder Trauerapéro im Anschluss
  • Abmeldungen bei Ämtern, Kassen und Versicherungen
  • Beratung zu Grabmal und Grabpflege

Grabarten in der Schweiz

Je nach Gemeinde stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung: das Reihengrab, das von der Gemeinde zugeteilt wird und meist für 20 bis 25 Jahre besteht, das Familiengrab oder Privatgrab, das gekauft und verlängert werden kann, sowie das Gemeinschaftsgrab ohne individuelle Kennzeichnung. Die Gebühren und Ruhefristen legt die Gemeinde fest und sie unterscheiden sich erheblich. Wir holen die Konditionen Ihrer Gemeinde ein und legen sie Ihnen vor, bevor Sie entscheiden.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wie schnell muss eine Erdbestattung stattfinden?

In der Schweiz gibt es keine starre Frist für die Bestattung selbst, wohl aber für die Meldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt — diese muss innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Die Bestattung findet in der Regel innerhalb von drei bis zehn Tagen statt. Wenn religiöse Vorschriften eine rasche Beisetzung verlangen, priorisieren wir die Termine entsprechend.

Was kostet eine Erdbestattung?

Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Teilen zusammen: unseren Leistungen, den Fremdrechnungen für Sarg, Floristik und Druck sowie den Gebühren der Gemeinde für Grab und Friedhof. Letztere unterscheiden sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. Sie erhalten von uns eine schriftliche Offerte mit allen Positionen einzeln aufgeführt, bevor wir tätig werden.

Können wir die verstorbene Person noch einmal sehen?

Ja. Eine Abschiednahme ist in fast allen Fällen möglich — im Abschiedsraum, in unseren Räumlichkeiten oder zu Hause. Wir bereiten die verstorbene Person würdevoll vor und geben Ihnen so viel Zeit, wie Sie brauchen.

Dürfen wir eigene Kleidung mitbringen?

Selbstverständlich. Viele Familien bringen Lieblingskleidung, ein Hemd, ein Tuch oder religiöse Gewänder mit. Sagen Sie uns einfach, was verwendet werden soll.

Was ist der Unterschied zwischen Erdbestattung und Kremation?

Bei der Erdbestattung wird der Sarg direkt beigesetzt, bei der Kremation erfolgt zuerst die Einäscherung und danach die Beisetzung der Urne. Die Kremation ist in der Schweiz die häufigere Variante und meist günstiger, die Erdbestattung ist in mehreren Religionen jedoch die einzig zulässige Form.

Weitere Dienstleistungen

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