Exhumierung & Umbettung

Exhumierung und Umbettung

Eine Graböffnung ist ein einschneidender Schritt — rechtlich, organisatorisch und für die Familie. Wir klären die Bewilligungen, koordinieren die Behörden und begleiten den Vorgang von Anfang bis Ende.

Worum es geht

Wenn ein Grab noch einmal geöffnet werden muss

Eine Exhumierung ist die behördlich bewilligte Öffnung eines Grabes und die Entnahme der sterblichen Überreste. Anlass ist selten ein einzelner Grund: Manche Familien ziehen fort und möchten das Grab in ihrer Nähe wissen. Andere haben sich entschieden, die verstorbene Person doch im Herkunftsland beizusetzen. Wieder andere möchten mehrere Familienmitglieder in einem gemeinsamen Grab vereinen.

In der Schweiz ist das kein Vorgang, den man selbst veranlassen kann. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in deren Friedhof das Grab liegt, und jede Gemeinde hat ihr eigenes Friedhofreglement. Je nach Kanton und Anlass kommt eine gesundheitspolizeiliche Beurteilung durch den Kantons- oder Bezirksarzt hinzu. Wird ausserhalb der ordentlichen Grabauflösung geöffnet, braucht es zudem die Zustimmung der nächsten Angehörigen.

Soll nach der Graböffnung eine Überführung ins Ausland folgen, kommt eine zweite Ebene dazu: Leichenpass, konsularische Legalisierung und ein zugelassener Transportsarg. Genau diese Kombination — Graböffnung und anschliessende internationale Überführung — ist unser Alltag.

Zwei Hände, die einander halten

Ablauf

Schritt für Schritt

01

Abklärung und Machbarkeit

Wir prüfen zuerst, ob der Vorgang überhaupt bewilligungsfähig ist: welches Friedhofreglement gilt, wie lange die Grabesruhe noch läuft, wer als nächster Angehöriger zustimmen muss und ob gesundheitspolizeiliche Auflagen zu erwarten sind. Dieses Gespräch kostet nichts.

02

Gesuch und Bewilligung

Wir stellen das Gesuch bei der zuständigen Gemeinde, legen die Zustimmungserklärungen bei und holen — wo nötig — die Stellungnahme des Kantons- oder Bezirksarztes ein. Sie erhalten von uns eine realistische Einschätzung zur Dauer, bevor Sie etwas unterschreiben.

03

Graböffnung

Die Öffnung erfolgt am vereinbarten Termin in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung, in der Regel ausserhalb der Besuchszeiten und mit Sichtschutz. Auf Wunsch sind Angehörige anwesend; ebenso selbstverständlich ist es, wenn Sie das nicht möchten.

04

Neue Beisetzung oder Überführung

Danach folgt entweder die Umbettung in das neue Grab innerhalb der Schweiz oder die Überführung ins Zielland. Für den Transport ins Ausland stellen wir Leichenpass, Zollpapiere und die konsularische Legalisierung zusammen und buchen die Fracht.

Im Detail

Was wir dabei übernehmen

  • Prüfung des Friedhofreglements und der laufenden Grabesruhe
  • Gesuch an die Gemeinde und Begleitung des Bewilligungsverfahrens
  • Einholen der Zustimmung der nächsten Angehörigen
  • Abstimmung mit Kantons- bzw. Bezirksarzt, wo vorgeschrieben
  • Terminkoordination mit der Friedhofsverwaltung
  • Fachgerechte Graböffnung mit Sichtschutz und Pietät
  • Neuer Sarg bzw. zugelassener Transportsarg (Zinkeinsatz)
  • Umbettung in das neue Grab innerhalb der Schweiz
  • Leichenpass, Zollpapiere und konsularische Legalisierung
  • Transport per Luftfracht oder auf dem Landweg ins Zielland

Ein Punkt, der oft übersehen wird

Die Ruhefrist ist keine landesweite Zahl. In vielen Gemeinden liegt sie bei rund 20 Jahren für ein Reihengrab, bei Familien- und Mietgräbern häufig länger — aber jede Gemeinde regelt es in ihrem eigenen Reglement, und einzelne Städte weichen deutlich davon ab. Bevor Sie irgendetwas planen, sollte deshalb geklärt sein, welches Reglement für Ihr Grab konkret gilt. Diese Abklärung machen wir für Sie, bevor Kosten entstehen.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Darf ich eine Exhumierung selbst beantragen?

Den Antrag stellen können in der Regel die nächsten Angehörigen oder die Person, die das Grabnutzungsrecht hält — entscheiden tut aber immer die Gemeinde. Wir übernehmen die Antragstellung und die Korrespondenz mit der Behörde, damit das Gesuch von Anfang an vollständig ist.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt fast vollständig von der Gemeinde ab. Manche entscheiden innerhalb weniger Wochen, andere brauchen deutlich länger, besonders wenn eine ärztliche Beurteilung nötig ist oder wenn nicht alle Angehörigen sofort erreichbar sind. Wir nennen Ihnen nach der ersten Abklärung eine realistische Spanne statt einer Wunschzahl.

Was kostet eine Exhumierung?

Die Kosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: Gebühren der Gemeinde, die eigentliche Graböffnung, gegebenenfalls ein neuer Sarg und — bei einer Überführung — Dokumente und Transport. Weil die Gemeindegebühren stark auseinandergehen, arbeiten wir hier nicht mit einer Pauschale, sondern mit einer schriftlichen Offerte, sobald die Abklärung steht.

Geht das auch vor Ablauf der Ruhefrist?

Möglich ist es, aber es braucht einen nachvollziehbaren Grund und die Zustimmung der Behörde; gesundheitspolizeiliche Auflagen sind in diesem Fall wahrscheinlicher. Ein Umzug der Familie oder der Wunsch nach einer Beisetzung im Herkunftsland werden in der Praxis häufig akzeptiert — garantieren kann das aber niemand im Voraus.

Können wir dabei sein?

Ja, wenn Sie das möchten. Wir stimmen den Termin so ab, dass der Friedhof ruhig ist, und richten Sichtschutz ein. Ebenso richtig ist es, nicht dabei zu sein — viele Familien entscheiden sich bewusst dagegen, und wir dokumentieren den Vorgang dann für Sie.

Und wenn die Überführung ins Ausland gehen soll?

Dann ist die Graböffnung nur der erste Teil. Anschliessend brauchen Sie einen Leichenpass, je nach Zielland eine konsularische Legalisierung und einen zugelassenen Transportsarg. Wir organisieren beide Teile als einen Vorgang, damit die Fristen zusammenpassen und nichts doppelt beantragt werden muss.

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