Überführung ins Ausland
Weltweite Überführungen aus der Schweiz — in die Heimat, zur Familie, an den Ort, der zählt.
Umfasst Abholung in der Schweiz, hygienische Versorgung, Einsargung nach den Vorschriften des Ziellandes, sämtliche Dokumente und Bewilligungen sowie den Transport bis zum Zielflughafen. Der endgültige Preis hängt vom Zielland, den Vorschriften der Fluggesellschaft und dem gewünschten Zeitrahmen ab — Sie erhalten die Offerte schriftlich, bevor wir tätig werden.
Kostenlose Offerte anfordernAblauf
Eine Überführung über Landesgrenzen ist kein gewöhnlicher Transport. Sie unterliegt internationalen Abkommen, den Vorschriften des Ziellandes und den Bestimmungen der Fluggesellschaft. Fehlt ein Dokument, bleibt der Sarg am Flughafen stehen.
Wir arbeiten deshalb nach einer festen Reihenfolge: zuerst die Bewilligung der Schweizer Behörden, dann die Legalisierung durch das Konsulat des Ziellandes, danach die Buchung des Fluges. Erst wenn alle Papiere vorliegen, wird transportiert.
Im Detail
Eigene Fahrzeuge
Die Abholung in der Schweiz und die Fahrt zum Flughafen übernehmen wir mit eigenen Überführungsfahrzeugen — nicht über einen Drittanbieter. Das bedeutet: feste Ansprechpersonen, planbare Zeiten und ein durchgehend würdevoller Umgang, vom Sterbeort bis zur Übergabe an die Luftfracht.
Bei Zielen im nahen europäischen Ausland fahren wir auf Wunsch auch die gesamte Strecke auf der Strasse. Das ist häufig schneller als der Luftweg und erspart den Umschlag am Flughafen.

Fragen & Antworten
Innerhalb Europas in der Regel drei bis fünf Werktage, bei Zielen ausserhalb Europas fünf bis zehn Tage. Entscheidend sind die Bearbeitungszeiten des Konsulats und die Flugverbindungen. Bei religiös gebotener Eile organisieren wir, wo möglich, eine beschleunigte Abwicklung.
Ärztliche Todesbescheinigung, Auszug aus dem Todesregister, Leichenpass, Bewilligung der Gemeinde sowie die Papiere der verstorbenen Person (Pass oder Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung). Je nach Zielland kommen konsularische Legalisierung, Apostille oder beglaubigte Übersetzungen hinzu. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch genau, was in Ihrem Fall nötig ist.
Für den Lufttransport verlangen die meisten Länder und Fluggesellschaften einen luftdicht verschlossenen Metallsarg, der in einen Holzsarg eingesetzt wird. Das ist eine Vorschrift des internationalen Transportrechts und keine Option. Der Zinksarg ist in unserer Pauschale enthalten.
Ja. Der Sarg wird als Luftfracht befördert, Angehörige reisen als reguläre Passagiere — häufig auf demselben Flug. Wir stimmen die Buchungen ab, damit Ankunft und Übergabe zusammenfallen.
Ja. Massgeblich ist der Sterbeort, nicht der Wohnsitz. Auch wenn die verstorbene Person nur zu Besuch in der Schweiz war, organisieren wir die Überführung.
Die Pauschale beginnt bei CHF 3'000. Hinzu kommen abhängig vom Zielland die Luftfrachtkosten und allfällige Konsulatsgebühren. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus — Sie wissen vorher, was Sie zahlen.