Überführung ins Ausland

Überführung ins Ausland

Weltweite Überführungen aus der Schweiz — in die Heimat, zur Familie, an den Ort, der zählt.

Unsere PauschaleAb CHF 3'000

Umfasst Abholung in der Schweiz, hygienische Versorgung, Einsargung nach den Vorschriften des Ziellandes, sämtliche Dokumente und Bewilligungen sowie den Transport bis zum Zielflughafen. Der endgültige Preis hängt vom Zielland, den Vorschriften der Fluggesellschaft und dem gewünschten Zeitrahmen ab — Sie erhalten die Offerte schriftlich, bevor wir tätig werden.

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Ablauf

Was bei einer Überführung ins Ausland zu tun ist

Eine Überführung über Landesgrenzen ist kein gewöhnlicher Transport. Sie unterliegt internationalen Abkommen, den Vorschriften des Ziellandes und den Bestimmungen der Fluggesellschaft. Fehlt ein Dokument, bleibt der Sarg am Flughafen stehen.

Wir arbeiten deshalb nach einer festen Reihenfolge: zuerst die Bewilligung der Schweizer Behörden, dann die Legalisierung durch das Konsulat des Ziellandes, danach die Buchung des Fluges. Erst wenn alle Papiere vorliegen, wird transportiert.

Häufige Zielregionen

DeutschlandFrankreichItalienÖsterreichSpanienPortugalSüdosteuropaNordeuropaNordamerikaSüdamerikaAfrikaAsienOzeanien

Im Detail

Leistungsliste

  • Abholung in der ganzen Schweiz, rund um die Uhr
  • Hygienische Versorgung und Ankleidung
  • Einsargung im Zinksarg gemäss den Vorgaben des Ziellandes
  • Todesbescheinigung und amtliche Beglaubigungen
  • Leichenpass (Laissez-Passer)
  • Konsularische Legalisierung, bei Bedarf Apostille
  • Übersetzungen der Dokumente
  • Buchung der Luftfracht, Zollabfertigung
  • Koordination mit dem Bestattungsinstitut im Zielland
  • Rituelle Waschung und Gebet auf Wunsch
  • Begleitung von Angehörigen auf demselben Flug

Eigene Fahrzeuge

Der Transport bleibt in unserer Hand

Die Abholung in der Schweiz und die Fahrt zum Flughafen übernehmen wir mit eigenen Überführungsfahrzeugen — nicht über einen Drittanbieter. Das bedeutet: feste Ansprechpersonen, planbare Zeiten und ein durchgehend würdevoller Umgang, vom Sterbeort bis zur Übergabe an die Luftfracht.

Bei Zielen im nahen europäischen Ausland fahren wir auf Wunsch auch die gesamte Strecke auf der Strasse. Das ist häufig schneller als der Luftweg und erspart den Umschlag am Flughafen.

Überführungsfahrzeug mit Sarg

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Überführung ins Ausland?

Innerhalb Europas in der Regel drei bis fünf Werktage, bei Zielen ausserhalb Europas fünf bis zehn Tage. Entscheidend sind die Bearbeitungszeiten des Konsulats und die Flugverbindungen. Bei religiös gebotener Eile organisieren wir, wo möglich, eine beschleunigte Abwicklung.

Welche Dokumente werden benötigt?

Ärztliche Todesbescheinigung, Auszug aus dem Todesregister, Leichenpass, Bewilligung der Gemeinde sowie die Papiere der verstorbenen Person (Pass oder Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung). Je nach Zielland kommen konsularische Legalisierung, Apostille oder beglaubigte Übersetzungen hinzu. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch genau, was in Ihrem Fall nötig ist.

Warum ist ein Zinksarg vorgeschrieben?

Für den Lufttransport verlangen die meisten Länder und Fluggesellschaften einen luftdicht verschlossenen Metallsarg, der in einen Holzsarg eingesetzt wird. Das ist eine Vorschrift des internationalen Transportrechts und keine Option. Der Zinksarg ist in unserer Pauschale enthalten.

Können Angehörige mitfliegen?

Ja. Der Sarg wird als Luftfracht befördert, Angehörige reisen als reguläre Passagiere — häufig auf demselben Flug. Wir stimmen die Buchungen ab, damit Ankunft und Übergabe zusammenfallen.

Ist eine Überführung auch ohne Schweizer Wohnsitz möglich?

Ja. Massgeblich ist der Sterbeort, nicht der Wohnsitz. Auch wenn die verstorbene Person nur zu Besuch in der Schweiz war, organisieren wir die Überführung.

Was kostet eine Überführung wirklich?

Die Pauschale beginnt bei CHF 3'000. Hinzu kommen abhängig vom Zielland die Luftfrachtkosten und allfällige Konsulatsgebühren. Diese Positionen weisen wir in der Offerte einzeln aus — Sie wissen vorher, was Sie zahlen.

Bereit für den ersten Schritt?

Rufen Sie uns an — wir klären Zielland, Zeitrahmen und die nötigen Dokumente noch im ersten Gespräch.

+41 79 133 90 99 24h-Notruf