Dokumente & Formalitäten
Eine Überführung scheitert fast nie am Transport. Sie scheitert an einem Papier, das zu spät beantragt wurde. Diese Checkliste zeigt, was wann gebraucht wird.
Die Dokumentenkette einer internationalen Überführung ist streng aufbauend: Jedes Papier setzt ein anderes voraus. Wer sie in der falschen Reihenfolge angeht, wartet — und zwar meistens genau dann, wenn im Zielland bereits ein Beisetzungstermin steht.
Diese Übersicht ist deshalb nicht alphabetisch, sondern chronologisch geordnet: in der Reihenfolge, in der die Unterlagen tatsächlich entstehen müssen.
Ohne diese beiden Dokumente ist keine weitere Beantragung möglich. Sie entstehen in den ersten ein bis zwei Tagen.
Der Leichenpass ist das zentrale Dokument der ganzen Kette. Er bestätigt, dass gegen die Ausfuhr keine gesundheitspolizeilichen Bedenken bestehen, und er ist die Voraussetzung dafür, dass eine Fluggesellschaft die Sendung überhaupt annimmt.
Ausgestellt wird er von der zuständigen kantonalen Stelle. Grundlage ist das Strassburger Abkommen über die Leichenbeförderung, dem viele europäische Staaten beigetreten sind. Mehr im Ratgeber Der Leichenpass.
Für Lufttransporte ist ein hermetisch verschlossener Sarg mit Metalleinsatz vorgeschrieben, in der Regel Zink. Über die fachgerechte Einsargung und die Versiegelung wird eine eigene Bescheinigung ausgestellt — sie gehört zwingend zu den Transportpapieren.
Die Einsargung ist der letzte Zeitpunkt für eine offene Abschiednahme. Danach ist der Sarg versiegelt und darf bis zur Ankunft im Zielland nicht mehr geöffnet werden.
Hier hört die Einheitlichkeit auf. Je nach Zielland kommen Legalisierung, Übersetzung, Apostille oder eine Einfuhrgenehmigung dazu. Innerhalb der Staaten des Strassburger Abkommens ist der Aufwand gering; ausserhalb kann er erheblich sein.
Diese Stufe ist auch der häufigste Grund für Verzögerungen, weil sie von Öffnungszeiten und Bearbeitungsdauer einer fremden Vertretung abhängt — Faktoren, die sich nicht beschleunigen lassen. Was sich beschleunigen lässt, ist der Zeitpunkt, an dem der Antrag dort eintrifft.
Nach vielen Fällen lässt sich das ziemlich genau eingrenzen.
Der Ausweis der verstorbenen Person. Wenn Pass oder Identitätskarte abgelaufen oder nicht auffindbar sind, muss zuerst ein Ersatzdokument über die Vertretung beschafft werden. Das kostet regelmässig Tage.
Die ärztliche Bescheinigung zur Todesursache. Ist eine rechtsmedizinische Abklärung angeordnet, wird sie erst nach deren Abschluss ausgestellt. Darauf hat niemand Einfluss.
Die Angaben zum Zielort. Konsulate verlangen Name und Adresse des aufnehmenden Bestattungsunternehmens oder der Friedhofsverwaltung. Solange die Familie im Zielland das nicht geklärt hat, steht der Antrag still.
Angehörige müssen das nicht selbst tun, und in der Praxis tun sie es fast nie. Ein Bestattungsinstitut, das internationale Überführungen regelmässig durchführt, kennt die Anforderungen der einzelnen Vertretungen und arbeitet die Stufen parallel ab, wo das möglich ist.
Was von Ihnen gebraucht wird, ist überschaubar: die Ausweispapiere der verstorbenen Person, die Angaben zum Zielort und eine Vollmacht. Alles andere holen wir ein.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Überführung in Ihrem Fall überhaupt der richtige Weg ist, rufen Sie trotzdem an. Diese Einschätzung machen wir am Telefon, und sie kostet nichts.
Fragen & Antworten
Rechnen Sie mit mindestens fünf bis acht Ausfertigungen. Konsulat, Fluggesellschaft, Banken, Versicherungen, Pensionskasse und Behörden verlangen sie oft gleichzeitig und geben sie nicht zurück. Eine Nachbestellung ist möglich, kostet aber wieder Zeit.
Er wird für einen konkreten Transport ausgestellt und ist an dessen Rahmen gebunden. Verschiebt sich die Überführung erheblich, kann eine Neuausstellung nötig werden. Deshalb wird er erst beantragt, wenn der Transportweg feststeht.
Für Staaten, die dem Strassburger Abkommen beigetreten sind, in der Regel nicht. Ausserhalb davon häufig ja, teils zusätzlich mit beglaubigter Übersetzung. Wir klären das für Ihr Zielland ab, bevor Unterlagen eingereicht werden.
Grundsätzlich ja, aber es ist selten sinnvoll. Die Vertretungen haben unterschiedliche Anforderungen an Form, Reihenfolge und Beilagen, und eine zurückgewiesene Einreichung kostet einen ganzen Tag. Wir reichen die Unterlagen vollständig und in der erwarteten Form ein.
Die Kette ist erheblich kürzer: Kremationsbescheinigung, Todesurkunde, Inhalts- und Versiegelungsnachweis, gegebenenfalls eine Genehmigung des Ziellandes. Details im Ratgeber Urnenüberführung ins Ausland.
Dann entsteht die Kette dort und muss in der Schweiz anerkannt werden. Welche Schritte nötig sind, steht im Ratgeber Todesfall im Ausland.