Überführung in die Schweiz
Ein Todesfall im Ausland. Wir holen Ihre Angehörigen nach Hause.
Wir übernehmen die Organisation ab dem Sterbeort im Ausland: Kontakt zum dortigen Bestattungsinstitut, Dokumente, Bewilligungen, Transport in die Schweiz und die anschliessende Bestattung oder Kremation. Alle Preise sind ungefähre Angaben und können sich ändern: Die Luftfrachtkosten fallen unterschiedlich aus, und je nach verwendetem Material – etwa Sarg oder Zinkeinsatz – verändert sich der Preis.
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Ein Todesfall in den Ferien, auf einer Geschäftsreise oder im Herkunftsland trifft Familien doppelt: Sie sind weit weg und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Fremde Behörden, eine fremde Sprache, oft eine unklare Kostenlage.
Rufen Sie uns an, bevor Sie vor Ort etwas unterschreiben. Wir nehmen Kontakt mit dem Bestattungsinstitut und der Schweizer Vertretung im betreffenden Land auf, prüfen die Kosten und übernehmen die Koordination von der Schweiz aus.
In den ersten Stunden nach einem Todesfall im Ausland müssen Sie nicht alles selbst lösen. Wichtig ist, dass die richtigen Stellen informiert sind und vor Ort nichts entschieden wird, das sich später nicht mehr ändern lässt.
Diese Schritte helfen, auch wenn Sie noch unter Schock stehen:
Den Kontakt zum Spital, zur Polizei oder zum Bestattungsinstitut vor Ort übernehmen wir. Sie erhalten von uns eine Ansprechperson, die Sie über jeden Schritt informiert. Ausführlicher: Ratgeber Todesfall im Ausland.
Für die Familie stellt sich früh die Frage, wie die verstorbene Person nach Hause kommt. In den meisten Ländern gibt es drei Wege:

Welcher Weg im konkreten Land möglich ist und was er bedeutet, besprechen wir mit Ihnen, bevor etwas entschieden wird. Für die Urne gelten eigene Regeln — mehr dazu unter Urnenüberführung.
Im Detail
Die Todesurkunde stellt die Zivilstandsbehörde am Sterbeort im Ausland aus. Ausländische Behörden leiten sie laut EDA nicht automatisch an die Schweiz weiter. Der Todesfall muss deshalb der Schweizer Vertretung gemeldet werden, damit er im Schweizer Register eingetragen werden kann.
Für den Transport selbst braucht es in der Regel einen Leichenpass, den die zuständige Behörde des Sterbelandes ausstellt. Zwischen den Staaten, die dem Europaratsabkommen über die Leichenbeförderung (ETS 080) beigetreten sind, genügt dieser Leichenpass als Begleitpapier für den Sarg — die Schweiz ist Vertragsstaat. Für alle anderen Länder gelten deren eigene Vorschriften.
Welche Beglaubigungen ein bestimmtes Land verlangt, klären wir im Einzelfall mit dem Bestattungsinstitut vor Ort und der Schweizer Vertretung ab. Mehr dazu: Leichenpass und Dokumente für die Überführung.
Starb die Person an ihrem Wohnort im Ausland, sind laut EDA grundsätzlich die dortigen Behörden zuständig. Eine Rückführung in die Schweiz ist trotzdem möglich — wir organisieren sie auch in diesem Fall.
Die Kosten tragen grundsätzlich die Angehörigen oder der Nachlass. Die Hilfe des EDA beruht auf dem Prinzip der Eigenverantwortung; ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht nicht. Die Grundversicherung der Krankenkasse deckt solche Kosten im Ausland laut EDA grösstenteils nicht.
Viele Familien haben trotzdem eine Deckung, ohne es zu wissen: über eine Reiseversicherung, einen Schutzbrief, eine Kreditkarte oder eine Zusatzversicherung. Wir prüfen die Unterlagen mit Ihnen und klären die Zusage mit der Versicherung, bevor Kosten entstehen.
Unsere Pauschale für die Überführung in die Schweiz beginnt ab CHF 3'000. Wie hoch der Betrag am Ende ausfällt, hängt vor allem vom Land, der Luftfracht, dem Sarg und den Gebühren vor Ort ab. Sie erhalten von uns vorab eine schriftliche Offerte.
Mehr dazu: Was eine Überführung kostet und Rückführungsversicherung.
Wir holen den Sarg oder die Urne am Flughafen oder an der Grenze ab und übernehmen die Formalitäten bei der Ankunft. Danach bringen wir die verstorbene Person in einen Aufbahrungsraum, wo eine Abschiednahme möglich ist, sofern Zustand und Vorschriften es zulassen.
Die Bestattung oder Kremation richtet sich nach dem Reglement der Gemeinde, in der sie stattfinden soll. Wir melden den Todesfall dort an, stimmen den Termin mit Friedhof oder Krematorium ab und begleiten Sie bis zur Abdankung — ob in einer Kirche, einer Moschee, einer Abdankungshalle oder im kleinen Kreis.
Fragen & Antworten
Rufen Sie uns an, auch mitten in der Nacht. Wir brauchen zunächst nur den Sterbeort, den Namen und den ungefähren Zeitpunkt. Die weiteren Schritte übernehmen wir und melden uns bei Ihnen zurück.
Viele Reise- und Zusatzversicherungen decken die Rückführung ganz oder teilweise. Wir prüfen Ihre Police und rechnen, wo möglich, direkt mit der Versicherung ab.
Je nach Land und Behördenlage fünf bis zwölf Tage. In Ländern mit langen Bearbeitungszeiten kann es länger dauern; wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
In den meisten Fällen ja. Wir organisieren nach der Ankunft eine Abschiednahme in einem Aufbahrungsraum, sofern es der Zustand und die Vorschriften zulassen.
Unsere Pauschale beginnt ab CHF 3'000. Der Endbetrag hängt vom Land, der Luftfracht, dem Sarg und den Gebühren vor Ort ab. Sie erhalten vorab eine schriftliche Offerte. Alle Preise sind ungefähre Angaben und können sich ändern: Die Luftfrachtkosten fallen unterschiedlich aus, und je nach verwendetem Material – etwa Sarg oder Zinkeinsatz – verändert sich der Preis.
Die Grundversicherung deckt solche Kosten im Ausland laut EDA grösstenteils nicht. Oft greift eine Reiseversicherung, ein Schutzbrief oder eine Zusatzversicherung — wir prüfen das mit Ihnen.
Ja. Ausländische Behörden leiten die Todesurkunde nicht automatisch weiter. Die Meldung an die Schweizer Vertretung ist nötig, damit der Todesfall im Schweizer Register eingetragen wird. Wir helfen Ihnen dabei.
In den meisten Ländern ja. Dieser Weg ist oft einfacher und günstiger als eine Sargüberführung. Wir prüfen, ob die ausländischen Papiere hier anerkannt werden, und organisieren die Beisetzung in der Schweiz.
Ratgeber
Eine Checkliste in der Reihenfolge, in der die Papiere tatsächlich gebraucht werden — und die drei Dokumente, an denen es am häufigsten hängt.
Alle Posten einzeln aufgeschlüsselt statt einer Pauschalzahl — und die Stellen, an denen sich eine Kostenbeteiligung lohnt.
Darf eine Urne im Handgepäck reisen? Welche Papiere braucht es? Der Unterschied zur Sargüberführung ist grösser, als die meisten denken.