Überführung in die Schweiz

Überführung in die Schweiz

Ein Todesfall im Ausland. Wir holen Ihre Angehörigen nach Hause.

Unsere PauschaleAb CHF 3'000

Wir übernehmen die Organisation ab dem Sterbeort im Ausland: Kontakt zum dortigen Bestattungsinstitut, Dokumente, Bewilligungen, Transport in die Schweiz und die anschliessende Bestattung oder Kremation. Alle Preise sind ungefähre Angaben und können sich ändern: Die Luftfrachtkosten fallen unterschiedlich aus, und je nach verwendetem Material – etwa Sarg oder Zinkeinsatz – verändert sich der Preis.

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Ablauf

Wenn jemand fern der Heimat stirbt

Ein Todesfall in den Ferien, auf einer Geschäftsreise oder im Herkunftsland trifft Familien doppelt: Sie sind weit weg und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Fremde Behörden, eine fremde Sprache, oft eine unklare Kostenlage.

Rufen Sie uns an, bevor Sie vor Ort etwas unterschreiben. Wir nehmen Kontakt mit dem Bestattungsinstitut und der Schweizer Vertretung im betreffenden Land auf, prüfen die Kosten und übernehmen die Koordination von der Schweiz aus.

Todesfall im Ausland: die ersten Schritte im Notfall

In den ersten Stunden nach einem Todesfall im Ausland müssen Sie nicht alles selbst lösen. Wichtig ist, dass die richtigen Stellen informiert sind und vor Ort nichts entschieden wird, das sich später nicht mehr ändern lässt.

Diese Schritte helfen, auch wenn Sie noch unter Schock stehen:

  • Uns anrufen — rund um die Uhr. Wir brauchen zunächst nur Namen, Sterbeort und ungefähren Zeitpunkt.
  • Versicherung suchen — Reiseversicherung, Kreditkarte, Schutzbrief oder Zusatzversicherung. Notieren Sie die Policennummer, falls vorhanden.
  • Ausweis sichern — Pass oder Identitätskarte der verstorbenen Person werden für die Papiere fast immer verlangt.
  • Nichts unterschreiben — keinen Auftrag an ein Bestattungsinstitut vor Ort, bevor die Kosten geklärt sind.
  • Schweizer Vertretung informieren — die Meldung an Botschaft oder Konsulat übernehmen wir auf Wunsch mit Ihnen zusammen.

Den Kontakt zum Spital, zur Polizei oder zum Bestattungsinstitut vor Ort übernehmen wir. Sie erhalten von uns eine Ansprechperson, die Sie über jeden Schritt informiert. Ausführlicher: Ratgeber Todesfall im Ausland.

Rückführung im Sarg, Urne oder Bestattung vor Ort

Für die Familie stellt sich früh die Frage, wie die verstorbene Person nach Hause kommt. In den meisten Ländern gibt es drei Wege:

Sarg mit Blumenschmuck im geöffneten Bestattungswagen
  • Überführung im Sarg in die Schweiz — für eine Erdbestattung oder Kremation hier, oft mit Abschiednahme am offenen Sarg.
  • Kremation vor Ort und Überführung der Urne — meist einfacher und günstiger, weil der Lufttransport eines Sarges entfällt.
  • Bestattung im Sterbeland — wenn die Familie dort lebt oder die verstorbene Person es so gewünscht hat.

Welcher Weg im konkreten Land möglich ist und was er bedeutet, besprechen wir mit Ihnen, bevor etwas entschieden wird. Für die Urne gelten eigene Regeln — mehr dazu unter Urnenüberführung.

Im Detail

Leistungsliste

  • Kontaktaufnahme mit Behörden und Bestattungsinstitut im Ausland
  • Abstimmung mit der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat
  • Prüfung und Verhandlung der Kosten vor Ort
  • Organisation von Dokumenten, Leichenpass und Bewilligungen
  • Buchung des Transports in die Schweiz
  • Zollabfertigung bei der Ankunft
  • Abholung am Flughafen
  • Bestattung, Kremation oder Urnenbeisetzung in der Schweiz
  • Unterstützung bei Versicherungen und Rückerstattungen

Welche Papiere aus dem Ausland nötig sind

Die Todesurkunde stellt die Zivilstandsbehörde am Sterbeort im Ausland aus. Ausländische Behörden leiten sie laut EDA nicht automatisch an die Schweiz weiter. Der Todesfall muss deshalb der Schweizer Vertretung gemeldet werden, damit er im Schweizer Register eingetragen werden kann.

Für den Transport selbst braucht es in der Regel einen Leichenpass, den die zuständige Behörde des Sterbelandes ausstellt. Zwischen den Staaten, die dem Europaratsabkommen über die Leichenbeförderung (ETS 080) beigetreten sind, genügt dieser Leichenpass als Begleitpapier für den Sarg — die Schweiz ist Vertragsstaat. Für alle anderen Länder gelten deren eigene Vorschriften.

  • Todesurkunde des Sterbeortes, oft mit Übersetzung oder Beglaubigung
  • Ärztliche Bescheinigung zur Todesursache
  • Leichenpass oder gleichwertige Transportbewilligung des Sterbelandes
  • Bestätigung über die Einsargung und Versiegelung des Sarges
  • Pass oder Identitätskarte der verstorbenen Person

Welche Beglaubigungen ein bestimmtes Land verlangt, klären wir im Einzelfall mit dem Bestattungsinstitut vor Ort und der Schweizer Vertretung ab. Mehr dazu: Leichenpass und Dokumente für die Überführung.

Wohnsitz im Ausland

Starb die Person an ihrem Wohnort im Ausland, sind laut EDA grundsätzlich die dortigen Behörden zuständig. Eine Rückführung in die Schweiz ist trotzdem möglich — wir organisieren sie auch in diesem Fall.

Wer bezahlt die Rückführung in die Schweiz?

Die Kosten tragen grundsätzlich die Angehörigen oder der Nachlass. Die Hilfe des EDA beruht auf dem Prinzip der Eigenverantwortung; ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht nicht. Die Grundversicherung der Krankenkasse deckt solche Kosten im Ausland laut EDA grösstenteils nicht.

Viele Familien haben trotzdem eine Deckung, ohne es zu wissen: über eine Reiseversicherung, einen Schutzbrief, eine Kreditkarte oder eine Zusatzversicherung. Wir prüfen die Unterlagen mit Ihnen und klären die Zusage mit der Versicherung, bevor Kosten entstehen.

Unsere Pauschale für die Überführung in die Schweiz beginnt ab CHF 3'000. Wie hoch der Betrag am Ende ausfällt, hängt vor allem vom Land, der Luftfracht, dem Sarg und den Gebühren vor Ort ab. Sie erhalten von uns vorab eine schriftliche Offerte.

Mehr dazu: Was eine Überführung kostet und Rückführungsversicherung.

Nach der Ankunft in der Schweiz

Wir holen den Sarg oder die Urne am Flughafen oder an der Grenze ab und übernehmen die Formalitäten bei der Ankunft. Danach bringen wir die verstorbene Person in einen Aufbahrungsraum, wo eine Abschiednahme möglich ist, sofern Zustand und Vorschriften es zulassen.

Die Bestattung oder Kremation richtet sich nach dem Reglement der Gemeinde, in der sie stattfinden soll. Wir melden den Todesfall dort an, stimmen den Termin mit Friedhof oder Krematorium ab und begleiten Sie bis zur Abdankung — ob in einer Kirche, einer Moschee, einer Abdankungshalle oder im kleinen Kreis.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wir sind im Ausland und wissen nicht weiter — was tun?

Rufen Sie uns an, auch mitten in der Nacht. Wir brauchen zunächst nur den Sterbeort, den Namen und den ungefähren Zeitpunkt. Die weiteren Schritte übernehmen wir und melden uns bei Ihnen zurück.

Übernimmt die Reiseversicherung die Kosten?

Viele Reise- und Zusatzversicherungen decken die Rückführung ganz oder teilweise. Wir prüfen Ihre Police und rechnen, wo möglich, direkt mit der Versicherung ab.

Wie lange dauert eine Rückführung in die Schweiz?

Je nach Land und Behördenlage fünf bis zwölf Tage. In Ländern mit langen Bearbeitungszeiten kann es länger dauern; wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Können wir die Person in der Schweiz noch einmal sehen?

In den meisten Fällen ja. Wir organisieren nach der Ankunft eine Abschiednahme in einem Aufbahrungsraum, sofern es der Zustand und die Vorschriften zulassen.

Was kostet eine Rückführung aus dem Ausland in die Schweiz?

Unsere Pauschale beginnt ab CHF 3'000. Der Endbetrag hängt vom Land, der Luftfracht, dem Sarg und den Gebühren vor Ort ab. Sie erhalten vorab eine schriftliche Offerte. Alle Preise sind ungefähre Angaben und können sich ändern: Die Luftfrachtkosten fallen unterschiedlich aus, und je nach verwendetem Material – etwa Sarg oder Zinkeinsatz – verändert sich der Preis.

Zahlt die Krankenkasse die Rückführung?

Die Grundversicherung deckt solche Kosten im Ausland laut EDA grösstenteils nicht. Oft greift eine Reiseversicherung, ein Schutzbrief oder eine Zusatzversicherung — wir prüfen das mit Ihnen.

Muss der Todesfall der Schweizer Botschaft gemeldet werden?

Ja. Ausländische Behörden leiten die Todesurkunde nicht automatisch weiter. Die Meldung an die Schweizer Vertretung ist nötig, damit der Todesfall im Schweizer Register eingetragen wird. Wir helfen Ihnen dabei.

Ist eine Kremation im Ausland und die Rückführung der Urne möglich?

In den meisten Ländern ja. Dieser Weg ist oft einfacher und günstiger als eine Sargüberführung. Wir prüfen, ob die ausländischen Papiere hier anerkannt werden, und organisieren die Beisetzung in der Schweiz.

Ratgeber

Ausführliche Anleitungen zu diesem Thema

Wir holen Ihre Angehörigen nach Hause

Rufen Sie uns an — auch mitten in der Nacht. Wir übernehmen die Koordination von der Schweiz aus.

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