Bestattung Bern
Bestatter mit Sitz in Bern-Bümpliz: Erdbestattung, Kremation und Trauerfeier in der Stadt Bern, in Köniz, Ostermundigen, Muri und der ganzen Region — rund um die Uhr erreichbar.
Region Bern
Eine Bestattung in Bern folgt den Regeln des Kantons und der Gemeinde, in der beigesetzt wird. In der Stadt Bern ist dafür das Bestattungsamt zuständig, die drei städtischen Friedhöfe betreut Stadtgrün Bern, und die Beurkundung des Todes übernimmt das Zivilstandsamt Bern-Mittelland. Für Angehörige heisst das: mehrere Stellen, die in den ersten Tagen ineinandergreifen müssen.
Diese Seite ordnet den Ablauf für die Stadt Bern und die umliegenden Gemeinden — von der ersten Meldung über die Wahl von Friedhof und Grabart bis zur Trauerfeier. Die Gebühren nennen wir nur dort, wo die Gemeinde sie selbst veröffentlicht.
Unser Bestattungsinstitut hat seinen Sitz an der Morgenstrasse 148 in Bern-Bümpliz. Wir begleiten Familien jeder Herkunft, Sprache und Weltanschauung, sind rund um die Uhr erreichbar und in der Agglomeration Bern in der Regel innert einer Stunde vor Ort.

Ablauf
Im Spital oder Heim geschieht das automatisch. Zu Hause rufen Sie die Hausarztpraxis oder ausserhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Notfalldienst. Die ärztliche Todesbescheinigung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Wir holen die verstorbene Person ab — aus dem Spital, dem Heim oder von zu Hause — und klären mit Ihnen das Nötigste: Erd- oder Feuerbestattung, gewünschte Gemeinde und ob eine Beisetzung im Ausland in Frage kommt.
Der Tod muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden, für die Region Bern dem Zivilstandsamt Bern-Mittelland. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Institution. Sonst übernehmen wir die Meldung mit Ihrer Vollmacht.
Jeder Todesfall wird zusätzlich der Einwohnergemeinde der verstorbenen Person gemeldet. In der Stadt Bern organisiert das Bestattungsamt danach die Urnenbeisetzung oder Erdbestattung; eine Kremation meldet das Bestattungsinstitut direkt beim Krematorium Bern an.
Wir legen Ihnen die Grabarten des gewählten Friedhofs mit den Gebühren der Gemeinde vor und stimmen den Termin ab. Im Kanton Bern darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden; Ausnahmen bewilligt bei besonderen Umständen das Kantonsarztamt.
Kirchlich, in der Moschee, nach einer anderen religiösen Ordnung oder frei — in einer Kapelle der städtischen Friedhöfe, in einem Gotteshaus oder einem Saal. Parallel meldet sich der Siegelungsdienst der Gemeinde für das Siegelungsprotokoll, das im Kanton Bern innert sieben Tagen erstellt wird.
Im Detail
Die Gebühren richten sich in der Stadt Bern danach, ob die verstorbene Person in der Stadt wohnte oder als auswärtig gilt — der Unterschied kann über tausend Franken betragen. Für Ostermundigen gelten besondere Regeln: Die Gemeinde ist Miteigentümerin des Schosshaldenfriedhofs, ihre Einwohnerinnen und Einwohner werden grundsätzlich dort beigesetzt, und die Gebühren richten sich nach der Regelung der Stadt Bern. Köniz und Muri bei Bern führen eigene Friedhöfe mit eigenen Reglementen. Sagen Sie uns Wohnort und Wunschfriedhof, wir klären die Bedingungen vorab.
Die Stadt Bern führt drei Friedhöfe, die Stadtgrün Bern betreut. Nicht jede Grabart wird auf jedem Friedhof angeboten — die Wahl des Friedhofs hängt deshalb oft mit der Wahl der Grabart zusammen.
Zur Wahl stehen in der Stadt Bern unter anderem Urnenreihengrab, Urnenhaingrab, Urnennische, Urnenthemengrab, Sargreihengrab, Familiengrab und das Gemeinschaftsgrab für Urne oder Sarg — gemäss Stadt Bern die anonymste Form der Beisetzung. Die Stadt ermöglicht nach eigenen Angaben Angehörigen aller fünf Weltreligionen sowie Menschen ohne Konfession eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Trauerfeier.
Die Stadt Bern veröffentlicht ihre Gebühren in der «Zusammenstellung Kosten Grabarten» (gültig ab 1. Januar 2024, inklusive MWST; gerundet). Die Beträge umfassen Verwaltungsgebühr, Grabplatz, Beisetzung und Grabfeldunterhalt für die Dauer der Grabesruhe:
Hinzu kommen die Leistungen des Bestattungsinstituts, Sarg oder Urne, die Kremation und persönliche Wünsche wie Floristik oder Todesanzeige. Massgebend ist immer der aktuelle Tarif der Gemeinde; wir legen ihn der Offerte bei. Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, steht unter Bestattungskosten in der Schweiz.
Hinterlässt eine verstorbene Person mit Wohnsitz in der Stadt Bern kein Vermögen, übernimmt die Stadt eine einfache, würdige Bestattung. Gemäss Stadt Bern gilt ein Nachlass in der Regel als ungenügend, wenn er unter CHF 8'000 liegt. Enthalten sind unter anderem Abholung und Transport, ein einfacher Sarg, ein Aufbahrungsraum, die Abdankungshalle mit Orgelspiel, die Kremation und die Beisetzung auf einem städtischen Friedhof.
Das Gesuch stellen Sie mit dem Formular der Stadt; bei der Anmeldung der Kremation wird angegeben, dass ein Gesuch läuft. Wird es bewilligt, bezahlt die Stadt das Bestattungsinstitut direkt. Leistungen, die darüber hinausgehen, tragen die Angehörigen. Auch Ostermundigen, Köniz und Muri bei Bern kennen die unentgeltliche Bestattung, jeweils mit eigenen Voraussetzungen — wir helfen beim Gesuch.
Viele Familien in der Region Bern haben Angehörige in mehreren Ländern. Soll die Beisetzung nicht in Bern, sondern im Herkunftsland stattfinden, ändert sich die Reihenfolge von Anfang an: Die Einsargung richtet sich nach den Vorschriften des Ziellandes, und es braucht einen Leichenpass sowie je nach Land eine Beglaubigung der Dokumente. Beurkundung beim Zivilstandsamt und Siegelung bleiben trotzdem zwingend.
Für eine Überführung ins Ausland beginnt unsere Pauschale bei ca. CHF 3'000, abhängig von Zielland und Transportweg. Einzelheiten zu Fristen, Dokumenten und Zuständigkeiten in der Region stehen unter Überführung ab Bern.
Fragen & Antworten
Wichtig sind drei Dinge: Erreichbarkeit rund um die Uhr, eine schriftliche Offerte vor Auftrag und Erfahrung mit den Ämtern der Region. Wir haben unseren Sitz in Bern-Bümpliz, begleiten seit über zehn Jahren Familien und erstellen die Offerte mit allen Positionen einzeln, bevor wir tätig werden.
Lassen Sie den Tod ärztlich feststellen. Danach muss der Todesfall innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt gemeldet werden, in der Region Bern dem Zivilstandsamt Bern-Mittelland. Diese Meldung und die Anmeldung bei der Gemeinde können wir mit Ihrer Vollmacht übernehmen. Eine Übersicht aller Schritte bietet die Checkliste Todesfall.
Die Stadt führt drei Friedhöfe: den Bremgartenfriedhof mit dem Krematorium Bern, den Schosshaldenfriedhof, den die Stadt gemeinsam mit Ostermundigen nutzt, und den Friedhof Bümpliz. Welche Grabarten wo angeboten werden, klären wir mit Stadtgrün Bern.
Die Gemeindegebühren reichen in der Stadt Bern für Einwohnerinnen und Einwohner von rund CHF 270 für das Gemeinschaftsgrab bis rund CHF 3'720 für ein Sargreihengrab; Familiengräber kosten mehr, Auswärtige zahlen höhere Tarife. Dazu kommen die Leistungen des Bestattungsinstituts und persönliche Wünsche. Sie erhalten von uns vorab eine schriftliche Offerte.
Ja. Hinterlässt eine Person mit Wohnsitz in der Stadt Bern kein Vermögen — in der Regel einen Nachlass unter CHF 8'000 —, übernimmt die Stadt eine einfache Bestattung inklusive Sarg, Kremation und Beisetzung auf einem städtischen Friedhof. Das Gesuch läuft über das Bestattungsamt; wir unterstützen Sie dabei.
Im Kanton Bern frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Bei besonderen Umständen kann das Kantonsarztamt eine Ausnahme bewilligen. Ist eine rasche Bestattung gewünscht, sagen Sie es uns im ersten Gespräch — wir klären die Möglichkeiten und planen die Termine entsprechend.
Nach jedem Todesfall im Kanton Bern wird innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll erstellt — eine Bestandsaufnahme des Nachlasses, kein Verdacht gegen jemanden. In der Stadt Bern meldet sich der Siegelungsdienst bei den Angehörigen; Sie können ihn auch selbst kontaktieren.
Ja. Wir holen in der ganzen Region Bern und schweizweit ab, rund um die Uhr. Für die Bestattung gelten die Regeln der jeweiligen Gemeinde: Ostermundigen beerdigt grundsätzlich auf dem Schosshaldenfriedhof, Köniz und Muri bei Bern auf eigenen Friedhöfen.
Ratgeber
Was im Kanton Bern anders ist — Siegelungsprotokoll, Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Friedhof Bolligen — und warum die Legalisierung der Dokumente ausgerechnet hier am schnellsten geht.
Gebühren in Zürich, Bern und Basel im Vergleich, was die Gemeinde übernimmt, was Angehörige selbst zahlen und wer zahlt, wenn der Nachlass nicht reicht — mit Quellen.
Die Schritte der ersten Stunden und Tage, geordnet nach Dringlichkeit — mit den gesetzlichen Fristen, den Kosten und dem, was sich ändert, wenn die Bestattung im Herkunftsland stattfinden soll.
Weitere Dienstleistungen
Die klassische Bestattung im Sarg — Grabwahl, Termin, Zeremonie und alle Formalitäten.
Mehr erfahrenFeuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung, Naturbestattung oder Überführung der Urne.
Mehr erfahrenAbdankung, Aufbahrung und Abschiednahme — religiös oder frei gestaltet, ganz persönlich.
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