Bestattung Kanton Bern

Bestattung im Kanton Bern

Was im Kanton Bern bei einem Todesfall gilt, vom Seeland bis ins Oberland: Fristen, Zivilstandsämter, Krematorien, Leichenpass. Wir übernehmen Bestattungen und Überführungen im ganzen Kanton, rund um die Uhr.

Kanton Bern

Was im ganzen Kanton gilt und was die Gemeinde regelt

Im Kanton Bern starben 2025 nach dem Bundesamt für Statistik 9'921 Menschen. Für jede dieser Bestattungen gelten zwei Ebenen: Der Kanton legt wenige Grundregeln fest, etwa die Frist von 48 Stunden und die Grabesruhe von mindestens 20 Jahren. Alles Weitere, also Friedhöfe, Grabarten, Gebühren und eine allfällige Kostenübernahme, regelt jede der 334 Gemeinden in ihrem eigenen Reglement.

Diese Seite fasst die kantonalen Regeln zusammen, nennt die sieben Zivilstandsämter und die Krematorien und erklärt, was bei einer Überführung ins Ausland gilt. Für einzelne Gemeinden haben wir eigene Seiten mit den Ämtern, Friedhöfen und Tarifen vor Ort.

Unser Bestattungsinstitut hat seinen Sitz an der Morgenstrasse 148 in Bern-Bümpliz. Wir übernehmen Bestattungen im ganzen Kanton Bern, begleiten Familien jeder Herkunft, Sprache und Weltanschauung und sind rund um die Uhr erreichbar.

Weg zwischen Gräbern auf einem Friedhof

Ablauf

Schritt für Schritt

01

Tod ärztlich feststellen lassen

Eine Ärztin oder ein Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Sie ist Voraussetzung für die Meldung beim Zivilstandsamt. Ihre Kosten tragen im Kanton Bern die Erben, der Kanton übernimmt sie nur, wenn kein Nachlass vorhanden ist.

02

Aussergewöhnlicher Todesfall?

Bei einem Unfall, einem plötzlichen unklaren Tod oder unbekannter Identität ordnet die Staatsanwaltschaft eine Legalinspektion an, oft durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern. Erst wenn sie die verstorbene Person freigibt, kann die Bestattung geplant werden.

03

Meldung beim Zivilstandsamt des Sterbeortes

Der Tod muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Ortes gemeldet werden, an dem er eingetreten ist, nicht dem des Wohnortes. Spitäler und Heime melden selbst; sonst können die Angehörigen uns schriftlich bevollmächtigen.

04

Bestätigung für die Bestattung

Das Zivilstandsamt stellt unverzüglich und kostenlos die «Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalls» aus. Sie braucht es für die Bestattung in der Schweiz und für den Leichenpass bei einer Überführung ins Ausland.

05

Gemeinde: Friedhof, Grab, Termin

Die Gemeinde des Bestattungsortes bewilligt die Bestattung und vergibt das Grab nach ihrem Reglement. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod darf bestattet werden; Ausnahmen bewilligt das kantonale Gesundheitsamt.

06

Trauerfeier und Beisetzung

Erdbestattung nur auf einem Friedhof, die Urne oder die Asche auch ausserhalb, soweit Bau- und Umweltrecht es zulassen. Wir organisieren die Feier am Ort, der zu Ihrer Familie passt.

Im Detail

Was wir im Kanton Bern übernehmen

  • Abholung rund um die Uhr, vom Berner Jura bis ins Oberland
  • Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt mit Ihrer Vollmacht
  • Anmeldung bei der Gemeinde und beim Krematorium
  • Hygienische Versorgung, Ankleidung und Einbettung
  • Aufbahrung und Abschiednahme
  • Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin bei einem Unfall
  • Beratung zu Friedhof, Grabart und Tarif der Gemeinde
  • Organisation der Trauerfeier in jeder Gemeinde des Kantons
  • Trauerdruck, Todesanzeige und Danksagung
  • Leichenpass und Einsargung nach internationalem Abkommen
  • Überführung ins Ausland per Flugzeug oder Fahrzeug
  • Rückführung aus dem Ausland in den Kanton Bern

Kostenübernahme ist Sache der Gemeinde

Eine kantonale Regel für eine unentgeltliche Bestattung gibt es im Kanton Bern nicht. Das Bestattungswesen ist nach dem Polizeigesetz Aufgabe der Gemeinden, und jede Gemeinde legt in ihrem Reglement fest, ob und was sie übernimmt. Thun verrechnet Einheimischen zum Beispiel für Aufbahrung, Kremation und Reihengrab keine Gebühren, die Stadt Bern übernimmt eine einfache Bestattung, wenn der Nachlass nicht reicht, und andere Gemeinden erst, wenn alle Erben ausgeschlagen haben. Wir klären das für die betreffende Gemeinde. Quelle: Polizeigesetz des Kantons Bern (BSG 551.1), Art. 10a.

Kantonale Regeln für Bestattungen im Kanton Bern

Die Verordnung über das Bestattungswesen (BestV, BSG 811.811) ist kurz. Sie regelt nur, was im ganzen Kanton einheitlich gelten soll:

  • Bestattungsarten sind die Erd- und die Feuerbestattung, Sarg und Urne müssen umweltverträglich sein.
  • Bestattet werden darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Ausnahmen bewilligt das Gesundheitsamt.
  • Erdbestattungen sind nur auf Friedhöfen erlaubt. Urnen und Asche dürfen auch ausserhalb beigesetzt werden, unter Vorbehalt des Bau- und Umweltrechts.
  • Ein Grab ist bei Erwachsenen und Kindern über zwölf Jahren mindestens 1,5 Meter tief, bei jüngeren Kindern 1 Meter.
  • Die Grabesruhe beträgt mindestens 20 Jahre.
  • Eine Exhumierung braucht eine Bewilligung des Gesundheitsamts.

Quelle: Verordnung über das Bestattungswesen des Kantons Bern (BSG 811.811). Mehr dazu unter Erdbestattung, Kremation und Asche verstreuen.

Die sieben Zivilstandsämter im Kanton Bern

Zuständig ist immer das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Stirbt jemand aus Biel im Inselspital, meldet man den Tod also in Bern, nicht in Biel.

ZivilstandskreisGebietAdresseTelefon
Bern-MittellandVerwaltungskreis Bern-MittellandLaupenstrasse 18A, 3008 Bern031 635 42 00
SeelandBiel/Bienne und SeelandSeevorstadt 103, 2502 Biel/Bienne031 635 43 70
Oberland WestThun, Obersimmental-Saanen, Frutigen-NiedersimmentalScheibenstrasse 3, 3600 Thun031 635 43 00
Oberland OstInterlaken-OberhasliSchloss 8, 3800 Interlaken031 635 43 40
EmmentalVerwaltungskreis EmmentalMarktstrasse 7, 3550 Langnau im Emmental031 635 41 50
OberaargauVerwaltungskreis OberaargauMelchnaustrasse 28, 4900 Langenthal031 635 42 70
Jura bernoisVerwaltungskreis Berner JuraRue de la Préfecture 2c, 2608 Courtelary031 635 41 30

Stand Oktober 2026. Quellen: Kantonale Zivilstandsverordnung (BSG 212.121), Anhang 1, eidgenössisches Verzeichnis der Zivilstandskreise (PDF).

Der Tod ist innert zwei Tagen zu melden, zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung. Im Kreis Jura bernois ist die Amtssprache Französisch, im Kreis Seeland Deutsch und Französisch. Quelle: Zivilstandsverordnung des Bundes (SR 211.112.2), Art. 20a, 34a und 35.

Krematorien im Kanton Bern

Im Kanton Bern gibt es fünf Krematorien. Welches gewählt wird, hängt meist vom Sterbe- oder Bestattungsort ab; wir melden die Kremation für Sie an.

OrtKrematoriumAdresseQuelle
BernKrematorium Bern im Bremgartenfriedhof, Bernische Genossenschaft für FeuerbestattungWeyermannsstrasse 1, 3008 Bernkrematorium.ch
Biel/BienneKrematorium im Friedhof Madretsch, Stadt BielBrüggstrasse 121, 2503 Biel/Biennebiel-bienne.ch
ThunKrematorium der Stadt Thun, seit 2020Strättligenstrasse 14, 3645 Gwattthun.ch
BurgdorfKrematorium der Stadt BurgdorfFriedhof BurgdorfBestattungsverordnung (PDF)
LangenthalKrematorium beim Friedhof GeissbergGeissbergweg 29, 4900 LangenthalBroschüre Todesfall (PDF)

Stand Oktober 2026.

Überführung ins Ausland ab dem Kanton Bern

Für eine Überführung ins Ausland braucht es einen Leichenpass. Im Kanton Bern stellt ihn die Gemeinde aus, in welcher der Sarg versiegelt wird. Grundlage ist die Bestätigung des Zivilstandsamts; dazu kommen je nach Zielland ein internationaler Auszug aus dem Todesregister und beglaubigte Dokumente.

Der Sarg muss den internationalen Abkommen von Berlin (1937) und Strassburg (1973) entsprechen, also luftdicht verschlossen sein, meist mit einem verlöteten Zinkeinsatz. Für Länder, die keinem Abkommen angehören, verlangt der Bund zusätzlich eine Bewilligung der Vertretung des Ziellandes.

Für eine Überführung ins Ausland beginnt unsere Pauschale bei ca. CHF 3'000, abhängig von Zielland und Transportweg. Quellen: Einführungsverordnung zum Epidemiengesetz (BSG 815.122), Art. 10, KZStV Art. 14. Mehr unter Überführung ins Ausland und Leichenpass.

Bei einem Unfall oder plötzlichen Tod

Fachpersonen müssen einen aussergewöhnlichen Todesfall im Kanton Bern sofort den Strafverfolgungsbehörden melden. Die Staatsanwaltschaft ordnet dann eine Legalinspektion an. Ergeben sich keine Hinweise auf eine Straftat und steht die Identität fest, gibt sie die verstorbene Person zur Bestattung frei; sonst untersucht sie das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern an der Murtenstrasse 26.

Das betrifft auch Unfälle in den Bergen oder auf Reisen. Wir stehen in dieser Zeit mit den Behörden in Kontakt und planen die Bestattung oder Überführung, sobald die Freigabe vorliegt. Quellen: Strafprozessordnung, Art. 253, Institut für Rechtsmedizin Bern.

Gemeinden im Kanton Bern mit eigener Seite

Für diese Gemeinden haben wir Ämter, Friedhöfe, Grabarten und Tarife einzeln zusammengestellt:

Für alle anderen Gemeinden gilt: Sagen Sie uns den letzten Wohnort und den Sterbeort, wir klären, welches Amt zuständig ist und welche Regeln dort gelten.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wie schnell muss ein Todesfall im Kanton Bern gemeldet werden?

Innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes, zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Institution. Sonst können Angehörige uns schriftlich bevollmächtigen.

Wann darf im Kanton Bern frühestens bestattet werden?

Frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Ausnahmen kann das kantonale Gesundheitsamt bewilligen.

Wie lange ist die Grabesruhe im Kanton Bern?

Mindestens 20 Jahre. Viele Gemeinden sehen für Familien- oder Privatgräber längere Fristen oder Verlängerungen vor.

Darf man im Kanton Bern Asche in der Natur verstreuen?

Die kantonale Verordnung erlaubt die Beisetzung von Urnen und offener Asche ausserhalb von Friedhöfen, unter Vorbehalt des Bau- und Umweltrechts. Auf privatem Grund braucht es die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Wer stellt im Kanton Bern den Leichenpass aus?

Die Gemeinde, in welcher der Sarg versiegelt wird. Voraussetzung ist die Bestätigung des Zivilstandsamts über die Anmeldung des Todesfalls, die kostenlos ist.

Bezahlt die Gemeinde die Bestattung?

Das regelt jede Gemeinde selbst. Thun verrechnet Einheimischen für Aufbahrung, Kremation und Reihengrab keine Gebühren, die Stadt Bern übernimmt eine einfache Bestattung, wenn der Nachlass nicht reicht, andere Gemeinden noch seltener. Wir klären das für die betreffende Gemeinde.

Wie viele Krematorien gibt es im Kanton Bern?

Fünf: in Bern im Bremgartenfriedhof, in Biel im Friedhof Madretsch, in Thun-Gwatt, in Burgdorf und in Langenthal.

Übernehmen Sie Bestattungen im ganzen Kanton?

Ja. Wir holen rund um die Uhr im ganzen Kanton Bern ab, im Seeland, im Emmental, im Oberaargau, im Oberland und im Berner Jura, und organisieren die Bestattung in jeder Gemeinde oder die Überführung ins Ausland.

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