Bestattung Kanton Bern
Was im Kanton Bern bei einem Todesfall gilt, vom Seeland bis ins Oberland: Fristen, Zivilstandsämter, Krematorien, Leichenpass. Wir übernehmen Bestattungen und Überführungen im ganzen Kanton, rund um die Uhr.
Kanton Bern
Im Kanton Bern starben 2025 nach dem Bundesamt für Statistik 9'921 Menschen. Für jede dieser Bestattungen gelten zwei Ebenen: Der Kanton legt wenige Grundregeln fest, etwa die Frist von 48 Stunden und die Grabesruhe von mindestens 20 Jahren. Alles Weitere, also Friedhöfe, Grabarten, Gebühren und eine allfällige Kostenübernahme, regelt jede der 334 Gemeinden in ihrem eigenen Reglement.
Diese Seite fasst die kantonalen Regeln zusammen, nennt die sieben Zivilstandsämter und die Krematorien und erklärt, was bei einer Überführung ins Ausland gilt. Für einzelne Gemeinden haben wir eigene Seiten mit den Ämtern, Friedhöfen und Tarifen vor Ort.
Unser Bestattungsinstitut hat seinen Sitz an der Morgenstrasse 148 in Bern-Bümpliz. Wir übernehmen Bestattungen im ganzen Kanton Bern, begleiten Familien jeder Herkunft, Sprache und Weltanschauung und sind rund um die Uhr erreichbar.

Ablauf
Eine Ärztin oder ein Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Sie ist Voraussetzung für die Meldung beim Zivilstandsamt. Ihre Kosten tragen im Kanton Bern die Erben, der Kanton übernimmt sie nur, wenn kein Nachlass vorhanden ist.
Bei einem Unfall, einem plötzlichen unklaren Tod oder unbekannter Identität ordnet die Staatsanwaltschaft eine Legalinspektion an, oft durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern. Erst wenn sie die verstorbene Person freigibt, kann die Bestattung geplant werden.
Der Tod muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Ortes gemeldet werden, an dem er eingetreten ist, nicht dem des Wohnortes. Spitäler und Heime melden selbst; sonst können die Angehörigen uns schriftlich bevollmächtigen.
Das Zivilstandsamt stellt unverzüglich und kostenlos die «Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalls» aus. Sie braucht es für die Bestattung in der Schweiz und für den Leichenpass bei einer Überführung ins Ausland.
Die Gemeinde des Bestattungsortes bewilligt die Bestattung und vergibt das Grab nach ihrem Reglement. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod darf bestattet werden; Ausnahmen bewilligt das kantonale Gesundheitsamt.
Erdbestattung nur auf einem Friedhof, die Urne oder die Asche auch ausserhalb, soweit Bau- und Umweltrecht es zulassen. Wir organisieren die Feier am Ort, der zu Ihrer Familie passt.
Im Detail
Eine kantonale Regel für eine unentgeltliche Bestattung gibt es im Kanton Bern nicht. Das Bestattungswesen ist nach dem Polizeigesetz Aufgabe der Gemeinden, und jede Gemeinde legt in ihrem Reglement fest, ob und was sie übernimmt. Thun verrechnet Einheimischen zum Beispiel für Aufbahrung, Kremation und Reihengrab keine Gebühren, die Stadt Bern übernimmt eine einfache Bestattung, wenn der Nachlass nicht reicht, und andere Gemeinden erst, wenn alle Erben ausgeschlagen haben. Wir klären das für die betreffende Gemeinde. Quelle: Polizeigesetz des Kantons Bern (BSG 551.1), Art. 10a.
Die Verordnung über das Bestattungswesen (BestV, BSG 811.811) ist kurz. Sie regelt nur, was im ganzen Kanton einheitlich gelten soll:
Quelle: Verordnung über das Bestattungswesen des Kantons Bern (BSG 811.811). Mehr dazu unter Erdbestattung, Kremation und Asche verstreuen.
Zuständig ist immer das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Stirbt jemand aus Biel im Inselspital, meldet man den Tod also in Bern, nicht in Biel.
| Zivilstandskreis | Gebiet | Adresse | Telefon |
|---|---|---|---|
| Bern-Mittelland | Verwaltungskreis Bern-Mittelland | Laupenstrasse 18A, 3008 Bern | 031 635 42 00 |
| Seeland | Biel/Bienne und Seeland | Seevorstadt 103, 2502 Biel/Bienne | 031 635 43 70 |
| Oberland West | Thun, Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental | Scheibenstrasse 3, 3600 Thun | 031 635 43 00 |
| Oberland Ost | Interlaken-Oberhasli | Schloss 8, 3800 Interlaken | 031 635 43 40 |
| Emmental | Verwaltungskreis Emmental | Marktstrasse 7, 3550 Langnau im Emmental | 031 635 41 50 |
| Oberaargau | Verwaltungskreis Oberaargau | Melchnaustrasse 28, 4900 Langenthal | 031 635 42 70 |
| Jura bernois | Verwaltungskreis Berner Jura | Rue de la Préfecture 2c, 2608 Courtelary | 031 635 41 30 |
Stand Oktober 2026. Quellen: Kantonale Zivilstandsverordnung (BSG 212.121), Anhang 1, eidgenössisches Verzeichnis der Zivilstandskreise (PDF).
Der Tod ist innert zwei Tagen zu melden, zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung. Im Kreis Jura bernois ist die Amtssprache Französisch, im Kreis Seeland Deutsch und Französisch. Quelle: Zivilstandsverordnung des Bundes (SR 211.112.2), Art. 20a, 34a und 35.
Im Kanton Bern gibt es fünf Krematorien. Welches gewählt wird, hängt meist vom Sterbe- oder Bestattungsort ab; wir melden die Kremation für Sie an.
| Ort | Krematorium | Adresse | Quelle |
|---|---|---|---|
| Bern | Krematorium Bern im Bremgartenfriedhof, Bernische Genossenschaft für Feuerbestattung | Weyermannsstrasse 1, 3008 Bern | krematorium.ch |
| Biel/Bienne | Krematorium im Friedhof Madretsch, Stadt Biel | Brüggstrasse 121, 2503 Biel/Bienne | biel-bienne.ch |
| Thun | Krematorium der Stadt Thun, seit 2020 | Strättligenstrasse 14, 3645 Gwatt | thun.ch |
| Burgdorf | Krematorium der Stadt Burgdorf | Friedhof Burgdorf | Bestattungsverordnung (PDF) |
| Langenthal | Krematorium beim Friedhof Geissberg | Geissbergweg 29, 4900 Langenthal | Broschüre Todesfall (PDF) |
Stand Oktober 2026.
Für eine Überführung ins Ausland braucht es einen Leichenpass. Im Kanton Bern stellt ihn die Gemeinde aus, in welcher der Sarg versiegelt wird. Grundlage ist die Bestätigung des Zivilstandsamts; dazu kommen je nach Zielland ein internationaler Auszug aus dem Todesregister und beglaubigte Dokumente.
Der Sarg muss den internationalen Abkommen von Berlin (1937) und Strassburg (1973) entsprechen, also luftdicht verschlossen sein, meist mit einem verlöteten Zinkeinsatz. Für Länder, die keinem Abkommen angehören, verlangt der Bund zusätzlich eine Bewilligung der Vertretung des Ziellandes.
Für eine Überführung ins Ausland beginnt unsere Pauschale bei ca. CHF 3'000, abhängig von Zielland und Transportweg. Quellen: Einführungsverordnung zum Epidemiengesetz (BSG 815.122), Art. 10, KZStV Art. 14. Mehr unter Überführung ins Ausland und Leichenpass.
Fachpersonen müssen einen aussergewöhnlichen Todesfall im Kanton Bern sofort den Strafverfolgungsbehörden melden. Die Staatsanwaltschaft ordnet dann eine Legalinspektion an. Ergeben sich keine Hinweise auf eine Straftat und steht die Identität fest, gibt sie die verstorbene Person zur Bestattung frei; sonst untersucht sie das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern an der Murtenstrasse 26.
Das betrifft auch Unfälle in den Bergen oder auf Reisen. Wir stehen in dieser Zeit mit den Behörden in Kontakt und planen die Bestattung oder Überführung, sobald die Freigabe vorliegt. Quellen: Strafprozessordnung, Art. 253, Institut für Rechtsmedizin Bern.
Für diese Gemeinden haben wir Ämter, Friedhöfe, Grabarten und Tarife einzeln zusammengestellt:
Für alle anderen Gemeinden gilt: Sagen Sie uns den letzten Wohnort und den Sterbeort, wir klären, welches Amt zuständig ist und welche Regeln dort gelten.
Fragen & Antworten
Innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes, zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Institution. Sonst können Angehörige uns schriftlich bevollmächtigen.
Frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Ausnahmen kann das kantonale Gesundheitsamt bewilligen.
Mindestens 20 Jahre. Viele Gemeinden sehen für Familien- oder Privatgräber längere Fristen oder Verlängerungen vor.
Die kantonale Verordnung erlaubt die Beisetzung von Urnen und offener Asche ausserhalb von Friedhöfen, unter Vorbehalt des Bau- und Umweltrechts. Auf privatem Grund braucht es die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Die Gemeinde, in welcher der Sarg versiegelt wird. Voraussetzung ist die Bestätigung des Zivilstandsamts über die Anmeldung des Todesfalls, die kostenlos ist.
Das regelt jede Gemeinde selbst. Thun verrechnet Einheimischen für Aufbahrung, Kremation und Reihengrab keine Gebühren, die Stadt Bern übernimmt eine einfache Bestattung, wenn der Nachlass nicht reicht, andere Gemeinden noch seltener. Wir klären das für die betreffende Gemeinde.
Fünf: in Bern im Bremgartenfriedhof, in Biel im Friedhof Madretsch, in Thun-Gwatt, in Burgdorf und in Langenthal.
Ja. Wir holen rund um die Uhr im ganzen Kanton Bern ab, im Seeland, im Emmental, im Oberaargau, im Oberland und im Berner Jura, und organisieren die Bestattung in jeder Gemeinde oder die Überführung ins Ausland.
Weitere Dienstleistungen
Die klassische Bestattung im Sarg — Grabwahl, Termin, Zeremonie und alle Formalitäten.
Mehr erfahrenFeuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung, Naturbestattung oder Überführung der Urne.
Mehr erfahrenAbdankung, Aufbahrung und Abschiednahme — religiös oder frei gestaltet, ganz persönlich.
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