Bestattung Muri bei Bern
Bestatter aus Bern-Bümpliz für Muri und Gümligen: Erdbestattung, Kremation und Trauerfeier auf den Friedhöfen Seidenberg, Aebnit und Muri, rund um die Uhr erreichbar.
Region Bern
Die Gemeinde Muri bei Bern mit den Ortsteilen Muri und Gümligen führt drei eigene Friedhöfe: Seidenberg, Aebnit und den Friedhof bei der Kirche Muri. Zusammen zählen sie rund 3000 Gräber. Das Friedhofpersonal der Gemeinde pflegt die Anlagen und nimmt die Bestattungen und Beisetzungen selbst vor.
Zwei Punkte überraschen Angehörige oft: Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen finden in Muri nur von Montag bis Freitag statt, nie an öffentlichen Feiertagen. Und die Trauerfeier organisiert nicht die Gemeinde, sondern die Familie oder das Bestattungsinstitut, das sie beauftragt.
Unser Bestattungsinstitut hat seinen Sitz an der Morgenstrasse 148 in Bern-Bümpliz. Wir begleiten Familien jeder Herkunft, Sprache und Weltanschauung und sind rund um die Uhr erreichbar.

Ablauf
Zu Hause rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder bei Abwesenheit den Notarzt, Telefon 144. Nach einem Unfall oder wenn eine verstorbene Person aufgefunden wird, muss immer die Polizei, Telefon 117, benachrichtigt werden.
Wir holen die verstorbene Person ab, aus dem Spital, dem Heim oder von zu Hause, und besprechen mit Ihnen Erd- oder Feuerbestattung, Grabart und ob eine Beisetzung im Ausland in Frage kommt.
Der Tod wird innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt Bern-Mittelland gemeldet, Laupenstrasse 18A in Bern. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Institution; sonst übernehmen wir die Meldung mit Ihrer Vollmacht.
Datum und Zeit der Bestattung legt das Bestattungsamt der Gemeinde fest, in Absprache mit dem Friedhofpersonal. Dabei ist anzugeben, ob es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung wird. Diese Absprache übernehmen wir.
Nach jedem Todesfall nimmt der Bestattungs- und Erbschaftsdienst an der Thunstrasse 74 ein Siegelungsprotokoll auf. Ein Testament eröffnet im Kanton Bern der Gemeinderat der Wohnsitzgemeinde oder eine bernische Notarin oder ein bernischer Notar.
Kirchlich, in der Moschee, nach einer anderen religiösen Ordnung oder frei. Die Abdankungshalle der Gemeinde bietet bis zu 100 Sitzplätze. Bestattet wird frühestens 48 Stunden nach dem Tod, von Montag bis Freitag.
Im Detail
Bestattet werden Personen mit Wohnsitz in Muri bei Bern, Personen, die in der Gemeinde gestorben sind, und Personen, die früher in Muri wohnten, unabhängig davon, wie lange. Für alle anderen kann das Bestattungsamt eine Bestattung bei wichtigen Gründen bewilligen, dann gelten die höheren Gebühren für Auswärtige. Quelle: Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Muri bei Bern, Art. 8 (PDF).
Die Gemeinde gibt für die Friedhofverwaltung, die Aufbahrungshalle und die Abdankungshalle die Adresse Friedhofstrasse 1 in Gümligen an. Die Aufbahrungshalle ist im Sommer und im Winter von 08.00 bis 20.00 Uhr zugänglich.
| Stelle | Zuständig für | Adresse und Telefon |
|---|---|---|
| Bestattungs- und Erbschaftsdienst | Bestattungsamt, Siegelung, Testamente, unentgeltliche Bestattung | Thunstrasse 74, 3074 Muri bei Bern, 031 950 54 33 |
| Friedhofverwaltung | Friedhöfe Seidenberg, Aebnit und Muri, Grabmalgesuche, Grabpflege | Gemeindehaus, 031 950 54 72 |
| Friedhofgärtner | Bepflanzung, Setzen von Grabmälern, Fragen vor Ort | Friedhofstrasse 1, 3073 Gümligen, 079 206 06 22 |
| Zivilstandsamt Bern-Mittelland | Beurkundung des Todes, Bestattungsbewilligung | Laupenstrasse 18A, 3008 Bern, 031 635 42 00 |
| International Bestattungen | Abholung, Meldungen mit Ihrer Vollmacht, Terminabsprache, Trauerfeier | Morgenstrasse 148, 3018 Bern, rund um die Uhr |
Stand Oktober 2026. Quelle: Gemeinde Muri bei Bern, Friedhof.
Das Reglement unterscheidet diese Grabarten:
Kreisgräber und Urnennischen haben eine Ruhedauer von 25 Jahren, die nicht verlängert werden kann, auch nicht durch eine spätere Urne. Wahlgräber werden als Konzession vergeben: 40 Jahre für ein Erdbestattungsgrab, 30 Jahre für ein Urnengrab. Ein Wahlgrab kann erst im Zeitpunkt der Bestattung gekauft werden, nicht im Voraus; eine Verlängerung ist auf Gesuch möglich.
In einem Erdbestattungsgrab können zusätzlich vier Urnen beigesetzt werden, in einem Urnengrab drei, bei Doppelgräbern doppelt so viele. Die Särge müssen aus Weichholz bestehen, möglichst aus nachhaltiger Produktion.
Ein Grabmal braucht die Bewilligung der Friedhofverwaltung, mit einem Gesuch im Doppel und einer Zeichnung im Massstab 1:10. Erlaubt ist ein Grabmal pro Grab, Einfassungen sind nicht zulässig, und auf einem Erdbestattungsgrab wird es erst nach dem natürlichen Absetzen gestellt. Quellen: Reglement, Art. 15 bis 22 (PDF) und Verordnung über die Grabmäler (PDF).
Den konkreten Tarif legt der Gemeinderat fest, innerhalb eines Rahmens, den der Grosse Gemeinderat im Anhang zum Reglement bestimmt hat. Die Spannen, Fassung vom 21. August 2012, ohne Mehrwertsteuer:
| Leistung | Einwohnerinnen und Einwohner | Auswärtige |
|---|---|---|
| Erdbestattung Erwachsene, Graberstellung und Beisetzung | CHF 400 bis 500 | CHF 800 bis 1'000 |
| Urnenbeisetzung in ein Kreis-, Wahl- oder bestehendes Grab | CHF 120 bis 160 | CHF 240 bis 320 |
| Urnenbeisetzung in eine neue Urnennische | CHF 900 bis 1'500 | CHF 1'300 bis 2'600 |
| Beisetzung im Gemeinschaftsgrab | CHF 190 bis 260 | CHF 380 bis 520 |
| Erdbestattungswahlgrab, Einzelgrab, 40 Jahre | CHF 3'000 bis 5'000 | CHF 5'500 bis 8'500 |
| Urnenwahlgrab, normale Belegung, 30 Jahre | CHF 1'500 bis 2'500 | CHF 2'200 bis 3'700 |
| Aufbahrungshalle / Abdankungshalle | CHF 150 bis 200 / CHF 200 bis 400 | – |
Dazu kommt ein pauschaler Friedhofunterhaltsbeitrag, unabhängig von der Bestattungsart: CHF 490 bis 650 für 25 Jahre Ruhedauer, bei Wahlgräbern entsprechend mehr. Die Konzessionsgebühren für Wahlgräber sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
Welcher Betrag im Einzelfall gilt, klären wir mit der Friedhofverwaltung und legen ihn der Offerte bei; die Leistungen des Bestattungsinstituts kommen dazu. Quelle: Gebührenrahmen, Anhang zum Bestattungs- und Friedhofreglement (PDF).
Grundsätzlich bezahlen die Angehörigen oder die Auftraggeber die Bestattung. Die Gemeinde übernimmt die Kosten, wenn
Bei Gutheissung bezahlt die Gemeinde einen einfachen Sarg, den Transport zum Krematorium, die Kremation, den Urnentransport auf einen der Friedhöfe in Muri und das Grabkreuz aus Holz, dazu die Gebühren nach dem Kostentarif für unentgeltliche Bestattungen.
Das schriftliche Gesuch stellen die nahen Angehörigen, also Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner, Kinder und Eltern, beim Bestattungs- und Erbschaftsdienst, jede und jeder mit einer Kopie der aktuellen Steuererklärung. Die Bewilligung gilt zuerst provisorisch; definitiv entschieden wird nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25 in Ostermundigen. Quelle: Merkblatt für unentgeltliche Bestattungen (PDF), April 2026.
Soll die Beisetzung nicht in Muri, sondern im Herkunftsland stattfinden, kümmert sich das Bestattungsinstitut um die Formalitäten und die Überführung. Die Einsargung richtet sich dann nach den Vorschriften des Ziellandes, und es braucht einen Leichenpass sowie je nach Land eine Beglaubigung der Dokumente. Beurkundung beim Zivilstandsamt und Siegelung bleiben trotzdem zwingend.
Für eine Überführung ins Ausland beginnt unsere Pauschale bei ca. CHF 3'000, abhängig von Zielland und Transportweg. Einzelheiten stehen unter Überführung ab Bern; die Seiten für die Nachbargemeinden finden Sie unter Bestattung in Köniz und Bestattung in Ostermundigen.
Fragen & Antworten
Die Gemeinde führt drei Friedhöfe: Seidenberg, Aebnit und den Friedhof bei der Kirche Muri, zusammen rund 3000 Gräber. Friedhofverwaltung, Aufbahrungshalle und Abdankungshalle gibt die Gemeinde mit der Adresse Friedhofstrasse 1 in Gümligen an.
Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen finden nur von Montag bis Freitag statt, nicht an öffentlichen Feiertagen. Frühestens ist eine Bestattung 48 Stunden nach dem Tod möglich.
Der Bestattungs- und Erbschaftsdienst an der Thunstrasse 74, Telefon 031 950 54 33. Er legt mit dem Friedhofpersonal Datum und Zeit der Bestattung fest und ist auch für Siegelung, Testamente und das Gesuch um unentgeltliche Bestattung zuständig.
Das Reglement setzt einen Gebührenrahmen: für eine Erdbestattung von Erwachsenen mit Wohnsitz in Muri CHF 400 bis 500, für eine Urnenbeisetzung in ein bestehendes Grab CHF 120 bis 160, jeweils ohne Mehrwertsteuer, dazu der Friedhofunterhaltsbeitrag. Für Auswärtige gelten etwa doppelt so hohe Ansätze. Dazu kommen die Leistungen des Bestattungsinstituts; Sie erhalten von uns vorab eine schriftliche Offerte.
25 Jahre für Kreisgräber und Urnennischen, ohne Verlängerung. Wahlgräber werden für 40 Jahre (Erdbestattung) oder 30 Jahre (Urne) vergeben und können auf Gesuch verlängert werden.
Ja, wenn die verstorbene Person zuletzt in Muri wohnte, in Muri bestattet wird, der Nachlass die Kosten nicht deckt und die Angehörigen sonst in eine finanzielle Notlage geraten würden. Die Gemeinde übernimmt dann unter anderem einen einfachen Sarg, die Kremation und das Holzkreuz.
Ja. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und holen in Muri, Gümligen und der ganzen Schweiz ab, aus dem Spital, dem Heim oder von zu Hause.
Weitere Dienstleistungen
Die klassische Bestattung im Sarg — Grabwahl, Termin, Zeremonie und alle Formalitäten.
Mehr erfahrenFeuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung, Naturbestattung oder Überführung der Urne.
Mehr erfahrenAbdankung, Aufbahrung und Abschiednahme — religiös oder frei gestaltet, ganz persönlich.
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