Region Bern
Für Familien in Ittigen, Bolligen, Ostermundigen und der ganzen Agglomeration Bern: die örtlichen Zuständigkeiten, die kantonalen Fristen und der Weg ins Herkunftsland.
Ein Todesfall in der Region Bern folgt denselben Grundregeln wie überall in der Schweiz — mit zwei Besonderheiten, die viele Angehörige überraschen. Der Kanton Bern verlangt zusätzlich ein Siegelungsprotokoll, und die Zuständigkeit liegt nicht bei der Wohngemeinde allein.
Diese Seite ordnet beides: was Sie in den ersten Tagen erledigen müssen, wer in Ihrer Gemeinde zuständig ist — und wie eine Überführung ab Bern ins Herkunftsland abläuft, wenn die Beisetzung nicht hier stattfinden soll.
Wir sind schweizweit im Einsatz und rund um die Uhr erreichbar. In der Agglomeration Bern sind wir in der Regel innert einer Stunde vor Ort.
Schritt für Schritt
Im Spital, Heim oder Hospiz geschieht das automatisch. Zu Hause rufen Sie die Hausarztpraxis oder ausserhalb der Sprechzeiten den Notfalldienst. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus — ohne sie geht nichts weiter.
Wir übernehmen ab diesem Moment die Organisation: Abholung, Versorgung, Anmeldungen, Termine mit der Gemeinde. Wenn die Beisetzung im Ausland stattfinden soll, sagen Sie es bitte gleich im ersten Gespräch — dann ändert sich die Reihenfolge.
Für die Agglomeration Bern ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zuständig. Die Meldung muss innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Stirbt jemand in einem Spital oder Heim, meldet die Institution direkt; sonst übernehmen die Angehörigen oder wir in ihrem Auftrag.
Im Kanton Bern muss innert sieben Tagen nach jedem Todesfall ein Siegelungsprotokoll erstellt werden. Die Siegelungsbeamtin oder der Siegelungsbeamte der Gemeinde meldet sich bei den Angehörigen und nimmt das Protokoll gemeinsam mit ihnen auf. Das ist kein Verdacht gegen jemanden, sondern eine reine Bestandsaufnahme des Nachlasses.
Erd- oder Feuerbestattung, Grab in der Wohngemeinde — oder Beisetzung im Herkunftsland. Diese Entscheidung bestimmt alles Weitere, insbesondere die Art der Einsargung. Sie lässt sich später nur mit Aufwand ändern.
In der Agglomeration Bern verteilt sich die Zuständigkeit auf zwei Stellen: das Zivilstandsamt für die Beurkundung des Todes und die Wohn- oder Bestattungsgemeinde für Grab und Abdankung. Das führt regelmässig zu Verwirrung.
Sie müssen sich das nicht merken. Sagen Sie uns Wohnort und gewünschten Beisetzungsort, den Rest klären wir mit den Ämtern.
Dann entfällt die Gemeinde als Bestattungsbehörde, aber die Beurkundung beim Zivilstandsamt und die Siegelung im Kanton Bern bleiben zwingend. Beides muss abgeschlossen sein, bevor der Sarg die Schweiz verlässt.
Bei einer Überführung ins Ausland entscheidet nicht der Transport über den Zeitplan, sondern die Legalisierung der Dokumente. Und genau da hat die Region Bern einen Vorteil, den kaum jemand auf dem Schirm hat.
Die Beglaubigungskette läuft in mehreren Stufen: Gemeinde oder Notariat, dann die kantonale Staatskanzlei, dann die Bundeskanzlei — und zuletzt die diplomatische Vertretung des Ziellandes. Die Bundeskanzlei sitzt in Bern. Und die allermeisten Botschaften in der Schweiz ebenfalls.
Für eine Familie in Ittigen oder Ostermundigen bedeutet das: Die letzten und langsamsten Schritte der Papierkette finden vor der eigenen Haustür statt. Wo andernorts Kurierwege und Postlaufzeiten dazukommen, sind es hier Gänge innerhalb derselben Stadt.
Gehört das Zielland zum Haager Übereinkommen, genügt eine Apostille — die Dokumente werden ohne weitere Beglaubigung anerkannt. Ist das Land nicht beigetreten, braucht es zusätzlich die konsularische Legalisierung durch die Botschaft. Welcher Weg gilt, klären wir vor dem ersten Behördengang ab; das entscheidet über mehrere Tage Unterschied.
Unsere Pauschale für eine Überführung ins Ausland beginnt bei CHF 3'000. Was am Ende zusammenkommt, hängt vom Zielland, vom Transportweg und vom Umfang der Dokumente ab — nicht von der Entfernung innerhalb der Schweiz.
Sie erhalten die Offerte schriftlich, bevor wir beginnen. Wir nennen darin auch die Posten, die wir nicht beeinflussen können: Gebühren der Ämter, der Botschaft und der Fluggesellschaft.
Reichen die Mittel nicht, wenden Sie sich an die Sozialbehörde Ihrer Gemeinde. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit übernimmt sie die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung. Wir helfen beim Antrag.
Zu den Papieren, die jeder Todesfall in der Schweiz erfordert, kommen bei einer Überführung weitere hinzu. Wir beschaffen sie vollständig — Sie unterschreiben nur dort, wo es zwingend Ihre Unterschrift braucht.
Die vollständige Liste mit der richtigen Reihenfolge steht unter Dokumente für die Überführung. Wie lange das Ganze dauert, lesen Sie unter Dauer einer Überführung.
Auch der umgekehrte Fall kommt in der Region Bern häufig vor: Jemand stirbt während eines Aufenthalts im Herkunftsland oder auf einer Reise, und die Familie möchte die Beisetzung hier.
Dann gilt eine andere Reihenfolge. Zuerst wird die Schweizer Vertretung vor Ort informiert, danach organisieren wir die Rückführung und die Formalitäten in der Schweiz. Die einzelnen Schritte stehen im Ratgeber Todesfall im Ausland und auf der Seite Überführung in die Schweiz.
Wir klären gern ab, was in Ihrer Gemeinde konkret gilt. Wer selbst nachlesen möchte: Der Bund erklärt unter ch.ch die Schritte nach einem Todesfall, und die Bundeskanzlei beschreibt die Beglaubigung von Dokumenten für das Ausland.
Massgebend für Fristen, Grabarten und Gebühren bleibt das Bestattungsreglement Ihrer Wohngemeinde. Zwischen den Gemeinden der Agglomeration gibt es Unterschiede, die grösser sind, als man erwarten würde.
Fragen & Antworten
Für die Gemeinden der Agglomeration Bern ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zuständig. Der Todesfall muss dort innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden. Ist die Person in einem Spital oder Heim gestorben, übernimmt die Institution die Meldung.
Im Kanton Bern wird nach jedem Todesfall innert sieben Tagen eine Bestandsaufnahme des Nachlasses erstellt. Die Siegelungsbeamtin oder der Siegelungsbeamte der Wohngemeinde meldet sich bei den Angehörigen und nimmt das Protokoll gemeinsam mit ihnen auf.
Der zuständige Friedhof für Ittigen und Worblaufen liegt in Bolligen. Ist eine Beisetzung dort vorgesehen, läuft die Anmeldung über die Gemeinde Bolligen, andernfalls über die Gemeinde Ittigen.
Den Zeitplan bestimmt nicht der Transport, sondern die Legalisierung der Dokumente. Bei Zielländern des Haager Übereinkommens genügt eine Apostille und es geht schneller; ist eine konsularische Legalisierung nötig, hängt es von der jeweiligen Botschaft ab.
Nein, wir sind schweizweit im Einsatz. In der Agglomeration Bern sind wir in der Regel innert einer Stunde vor Ort, und wir kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause.