Technik & Vorschriften
Der Sarg ist bei einer Überführung nicht nur eine Frage der Würde, sondern eine Frage des Rechts. Was vorgeschrieben ist, warum, und welche Folgen es hat.
Die wenigsten Familien haben je vom Zinksarg gehört, bevor sie eine Überführung organisieren müssen. Dann taucht der Begriff plötzlich in jeder Offerte auf, und niemand erklärt, was er bedeutet.
Dabei ist es ein Punkt, an dem sich Termine und Kosten entscheiden. Wer versteht, warum diese Vorschrift existiert, kann die Angebote verschiedener Anbieter überhaupt erst vergleichen.
Grundlage ist das Strassburger Abkommen über die Leichenbeförderung von 1973, dem die Schweiz und die meisten europäischen Staaten angehören. Es schreibt für den grenzüberschreitenden Transport eine hermetisch verschlossene Innenauskleidung vor — in der Praxis eine eingelötete Zinkeinlage in einem stabilen Holzsarg.
Der Zweck ist nüchtern hygienisch: Der Sarg muss während des gesamten Transports dicht bleiben, unabhängig von Temperatur, Druckänderung im Frachtraum und Transportdauer. Deshalb wird die Zinkeinlage nicht verschraubt, sondern verlötet, und deshalb kann sie unterwegs nicht mehr geöffnet werden.
Länder ausserhalb des Abkommens haben eigene Regelungen, die häufig strenger sind. Welche im konkreten Fall gelten, klären wir vor der Einsargung ab — nachträglich lässt sich daran nichts mehr ändern.
Vier Konsequenzen, die Familien in der Regel überraschen:
Es gibt zwei praktisch relevante Ausnahmen. Die erste: Bei Überführungen zwischen zwei Ländern des Strassburger Abkommens auf dem Strassenweg akzeptieren einzelne Staaten unter bestimmten Voraussetzungen einen einfacheren Transportsarg. Ob das gilt, hängt vom Zielland und von der Todesursache ab.
Die zweite und wichtigere: Bei einer Urnenüberführung entfällt die Sargvorschrift vollständig. Nach einer Kremation reist die Urne als versiegeltes Gefäss, deutlich leichter, deutlich günstiger und mit weniger Papieren. Für viele Familien ist das der entscheidende Unterschied in der Gesamtrechnung.
Welcher Weg möglich ist, hängt nicht nur von den Kosten ab, sondern auch davon, ob eine Kremation religiös und familiär in Frage kommt. Wir legen beide Varianten offen nebeneinander, damit Sie entscheiden können.
Wenn Sie Offerten vergleichen: Der Preisunterschied zwischen Anbietern liegt selten bei der Dienstleistung, sondern fast immer bei der Luftfracht — und die richtet sich nach dem Gesamtgewicht von Sarg und Verpackung. Eine Offerte, die das Frachtgewicht nicht nennt, ist keine vergleichbare Offerte. Bei uns steht dieser Posten separat in der Aufstellung.
Der Transportsarg wird vom Bestattungsinstitut gestellt, das die Überführung durchführt — also von uns. Die Einsargung und das Verlöten der Zinkeinlage erfolgen bei uns durch geschultes Personal, nicht durch einen externen Dienstleister.
Das ist kein Detail: Die verantwortliche Person bescheinigt mit ihrer Unterschrift, dass die Vorschriften eingehalten wurden. Wenn diese Bescheinigung nicht stimmt, bleibt der Sarg im Zielland stehen — mit allem, was das für die wartende Familie bedeutet.
Bei uns ist der Transportsarg Bestandteil der Pauschale ab CHF 3'000 für die Überführung ins Ausland. Was zusätzlich anfällt — Luftfracht, allfällige Konsulatsgebühren — weisen wir separat aus.
Fragen & Antworten
Ein Holzsarg mit einer eingelöteten Innenauskleidung aus Zinkblech. Die Auskleidung wird hermetisch verschlossen und macht den Sarg für den grenzüberschreitenden Transport zugelassen.
Technisch ja, durch Fachpersonal. Ob es zulässig ist, richtet sich nach dem Recht des Ziellandes. Planen Sie eine Abschiednahme am offenen Sarg deshalb vor der Einsargung in der Schweiz ein, nicht danach.
Der Sarg selbst ist bei uns Teil der Pauschale. Spürbar wird das Mehrgewicht bei der Luftfracht, die nach Kilogramm abgerechnet wird. Genau deshalb weisen wir die Frachtkosten getrennt aus, statt sie in einer Gesamtsumme verschwinden zu lassen.
In den meisten Fällen ja. Einzelne Staaten lassen auf dem Strassenweg Erleichterungen zu. Wir prüfen die aktuelle Regelung des Ziellandes vor jeder Fahrt, weil sich diese Vorgaben ändern können.
Dann entfällt die Sargvorschrift. Die Urne reist versiegelt, mit Kremationsbescheinigung und je nach Zielland einem Urnenpass. Das ist der leichtere, günstigere und schnellere Weg.
Nein. Sarg, Verlötung, Bescheinigung, Frachtanmeldung und Papiere gehören zusammen und werden von uns als ein Vorgang erledigt. Sie erhalten die Unterlagen zur Kenntnis, nicht zur Bearbeitung.