Dokumente & Formalitäten

Der Leichenpass

Ohne Leichenpass keine Überführung über eine Landesgrenze. Was das Dokument beinhaltet, wer es ausstellt und woran es in der Praxis am häufigsten scheitert.

Der Leichenpass — international auch Laissez-Passer for a Corpse — ist das zentrale Dokument jeder grenzüberschreitenden Überführung. Er bescheinigt, dass gegen den Transport der verstorbenen Person keine gesundheitspolizeilichen oder rechtlichen Einwände bestehen.

Fehlt er oder ist er unvollständig, wird der Sarg weder von der Fluggesellschaft angenommen noch vom Zielland eingelassen. In der Praxis ist er der häufigste Grund für Verzögerungen — meist nicht, weil er schwer zu bekommen wäre, sondern weil die Reihenfolge der Schritte nicht eingehalten wurde.

Was im Leichenpass steht

Der Leichenpass ist ein amtliches Dokument, das die verstorbene Person, den Transportweg und die Unbedenklichkeit des Transports bescheinigt. Er enthält im Wesentlichen:

  • Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person
  • Ort, Datum und Ursache des Todes
  • Abgangsort und genauer Bestimmungsort der Überführung
  • Art des Transports und Angaben zum Sarg, insbesondere die Bestätigung der vorgeschriebenen Versiegelung
  • Bestätigung, dass gegen die Überführung keine gesundheitspolizeilichen Bedenken bestehen

Wer ihn ausstellt

In der Schweiz wird der Leichenpass von der zuständigen kantonalen Stelle beziehungsweise dem Bestattungsamt am Sterbeort ausgestellt — die genaue Zuständigkeit variiert von Kanton zu Kanton.

Für die meisten Zielländer genügt der Schweizer Leichenpass allein nicht. Zusätzlich verlangt das Konsulat des Ziellandes eine Legalisierung der Schweizer Dokumente, teilweise ergänzt um eine Apostille oder beglaubigte Übersetzungen. Erst dieses Paket macht die Überführung möglich.

Die Reihenfolge entscheidet

Zuerst die Anmeldung beim Zivilstandsamt und die Todesurkunde, dann der Leichenpass, dann die konsularische Legalisierung, erst danach die Flugbuchung. Wer den Flug zuerst bucht, riskiert eine Umbuchung — die Bearbeitungszeit der Konsulate lässt sich nicht beschleunigen, indem man Druck aufbaut.

Welche Unterlagen benötigt werden

Für die Ausstellung braucht es in der Regel folgende Dokumente. Welche davon in Ihrem konkreten Fall verlangt werden, hängt vom Zielland ab:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Todesurkunde beziehungsweise Auszug aus dem Todesregister
  • Pass oder Identitätskarte der verstorbenen Person, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich die Aufenthaltsbewilligung
  • Bescheinigung über die ordnungsgemässe Einsargung und Versiegelung des Zinksargs
  • Bewilligung der Gemeinde für die Überführung
  • Je nach Zielland: Einbalsamierungsbescheinigung, beglaubigte Übersetzungen, Apostille

Wie lange es dauert

Der Leichenpass selbst ist meist innerhalb eines bis zwei Werktagen ausgestellt, sofern die Todesurkunde vorliegt. Den Zeitplan bestimmt fast immer der zweite Schritt: die konsularische Legalisierung.

Innerhalb Europas ist eine Überführung in der Regel in drei bis fünf Werktagen möglich. Bei Zielen ausserhalb Europas sind fünf bis zehn Tage realistisch, in einzelnen Ländern länger. Besteht aus religiösen Gründen Eile, priorisieren wir die Konsulatstermine — in günstigen Fällen ist eine Überführung innerhalb von 48 bis 72 Stunden machbar.

Wann kein Leichenpass nötig ist

Bei einer Urne entfällt der Leichenpass in den meisten Fällen. Erforderlich sind dann die Kremationsbescheinigung und die Todesurkunde, je nach Zielland ergänzt um eine konsularische Bewilligung. Das ist einer der Gründe, weshalb eine Kremation die Überführung erheblich vereinfacht.

Auch innerhalb der Schweiz braucht es keinen Leichenpass — hier genügt die Bewilligung der Gemeinde. Sobald jedoch eine Landesgrenze überschritten wird, führt kein Weg daran vorbei. Die gesamte Abwicklung übernehmen wir; Sie müssen zu keinem Amt und zu keinem Konsulat. Mehr dazu unter Überführung ins Ausland.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Können Angehörige den Leichenpass selbst beantragen?

Grundsätzlich ja, praktisch ist es unüblich. Die Ausstellung setzt die Bestätigung über die Einsargung und Versiegelung voraus, die ein Bestattungsinstitut vornimmt, und die Konsulate arbeiten in der Regel mit Instituten zusammen. Der Aufwand für Privatpersonen steht meist in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Was kostet ein Leichenpass?

Die amtliche Gebühr für den Leichenpass selbst ist überschaubar und liegt je nach Kanton im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Frankenbereich. Deutlich stärker ins Gewicht fallen die Konsulatsgebühren des Ziellandes, die sehr unterschiedlich ausfallen. Beide Posten weisen wir in unserer Offerte separat aus.

Gilt der Leichenpass in jedem Land?

Innerhalb der Staaten, die dem Strassburger Abkommen über die Leichenbeförderung beigetreten sind, wird er gegenseitig anerkannt. Für Länder ausserhalb dieses Abkommens gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften — dort ist die konsularische Legalisierung immer erforderlich. Wir prüfen die Anforderungen des Ziellandes, bevor wir den ersten Antrag stellen.

Was passiert, wenn ein Dokument fehlt?

Dann wird der Sarg nicht befördert. Fluggesellschaften und Zollbehörden prüfen die Papiere vor der Annahme; ist etwas unvollständig, bleibt die Sendung stehen und muss umgebucht werden. Genau deshalb stellen wir die Unterlagen vollständig zusammen, bevor der Flug gebucht wird.

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr.

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Das erste Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit.

+41 79 133 90 99 24h-Notruf