Bestattungsarten

Kremation in der Schweiz

Die Feuerbestattung ist in der Schweiz längst die häufigere Form des Abschieds. Was dabei tatsächlich geschieht, wie lange es dauert und welche Freiheiten Sie bei der Beisetzung haben.

Die Kremation — auch Feuerbestattung genannt — ist in der Schweiz die mit Abstand häufigere Bestattungsart. Über vier Fünftel aller Verstorbenen werden kremiert. In den Städten liegt der Anteil noch höher.

Trotzdem wissen die wenigsten, wie der Ablauf tatsächlich aussieht. Dieser Ratgeber erklärt die einzelnen Schritte, die Fristen und die Möglichkeiten, die eine Urne im Vergleich zum Sarggrab eröffnet.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Zwischen Todesfall und Beisetzung der Urne liegen in der Regel zwei bis vier Wochen. Der Ablauf ist überall in der Schweiz ähnlich:

  • Abholung und Versorgung — die verstorbene Person wird abgeholt, hygienisch versorgt und eingesargt. Für die Kremation wird ein Sarg aus unbehandeltem Holz verwendet.
  • Abschiednahme — auf Wunsch findet vor der Kremation eine Aufbahrung oder eine Abdankung mit Sarg statt. Das ist ein häufiges Missverständnis: Eine Feuerbestattung schliesst eine klassische Trauerfeier am offenen oder geschlossenen Sarg keineswegs aus.
  • Kremation — sie erfolgt im Krematorium, üblicherweise wenige Tage nach dem Todesfall. Angehörige können in vielen Krematorien anwesend sein.
  • Übergabe der Urne — die Asche wird in eine Urne gefüllt und der Familie oder dem Bestattungsinstitut übergeben. Bis zur Beisetzung vergehen oft noch einige Wochen.
  • Beisetzung — im Urnengrab, im Gemeinschaftsgrab, im Familiengrab oder in der Natur.

Was mit der Urne möglich ist

Der grosse Unterschied zur Erdbestattung liegt nicht im Ablauf, sondern in der Freiheit danach. Eine Urne ist nicht an einen Friedhof gebunden — und nicht an einen festen Termin.

In der Schweiz ist die Beisetzung ausserhalb des Friedhofs weitgehend erlaubt: im Wald, in den Bergen, auf einem Gewässer oder im eigenen Garten. Voraussetzung ist das Einverständnis des Grundeigentümers und, bei öffentlichem Grund, die Beachtung der kantonalen und kommunalen Regeln. Die Schweiz ist damit deutlich liberaler als die meisten Nachbarländer.

  • Urnengrab auf dem Friedhof — die klassische Variante, mit fester Grabstelle und Grabmal
  • Gemeinschaftsgrab — gepflegte Anlage ohne individuelle Grabpflege, häufig mit gemeinsamer Namenstafel
  • Familiengrab — Beisetzung im bestehenden Grab der Familie
  • Naturbestattung — Wald, Berg, Fluss oder See; oft über spezialisierte Anbieter mit ausgewiesenen Arealen
  • Aufbewahrung zu Hause — in der Schweiz zulässig, für viele Familien aber langfristig belastend
  • Überführung ins Ausland — eine Urne lässt sich deutlich einfacher überführen als ein Sarg

Kremation und Überführung ins Ausland

Wenn die Beisetzung im Herkunftsland stattfinden soll, ist die Kremation oft der pragmatischere Weg. Der Transport einer Urne ist erheblich einfacher, schneller und günstiger als eine Sargüberführung: Es entfällt der vorgeschriebene Zinksarg, die Luftfracht wird zur Handgepäck- oder Frachtfrage, und die Dokumentenlage vereinfacht sich spürbar.

Wichtig ist allerdings die Rechtslage des Ziellandes. Nicht jedes Land akzeptiert die Einfuhr von Urnen ohne Weiteres, und einige Religionsgemeinschaften lehnen die Feuerbestattung grundsätzlich ab. Wir klären das ab, bevor eine Entscheidung fällt — Details zum Ablauf finden Sie unter Überführung ins Ausland.

Religiöse Vorgaben beachten

Im Islam und im orthodoxen Judentum ist die Feuerbestattung nicht zulässig; die katholische Kirche erlaubt sie, bevorzugt aber die Erdbestattung und verlangt die Beisetzung an einem geweihten Ort. Wenn religiöse Vorschriften eine Rolle spielen, sprechen Sie uns darauf an — wir richten den Ablauf danach aus. Mehr dazu unter Bestattung nach religiösem Ritus.

Kosten der Kremation

Die reine Kremationsgebühr wird in vielen Schweizer Gemeinden für Einwohnerinnen und Einwohner übernommen. Was Angehörige zahlen, sind die Leistungen des Bestattungsinstituts, die Urne und die Beisetzung.

Die Urne selbst reicht von der schlichten, biologisch abbaubaren Variante bis zum aufwendigen Einzelstück — hier liegt eine grosse Preisspanne, die vollständig in Ihrer Hand liegt. Eine ausführliche Aufschlüsselung aller Posten finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Bestattung in der Schweiz?

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Kann es vor der Kremation eine Abdankung mit Sarg geben?

Ja, und das ist häufig so. Die Trauerfeier findet vor der Kremation statt, mit Sarg und auf Wunsch mit Abschiednahme. Erst danach erfolgt die Kremation. Alternativ wird zuerst kremiert und die Feier später mit der Urne abgehalten — das verschafft Angehörigen aus dem Ausland mehr Zeit für die Anreise.

Wie lange dauert es, bis wir die Urne erhalten?

Die Kremation selbst erfolgt meist wenige Tage nach dem Todesfall. Bis die Urne übergeben werden kann, vergehen üblicherweise ein bis drei Wochen. Einen festen Termin für die Beisetzung müssen Sie nicht sofort festlegen — anders als beim Sarggrab besteht kein Zeitdruck.

Darf man die Asche in der Schweiz verstreuen?

Ja, in der Schweiz ist das Verstreuen der Asche grundsätzlich erlaubt — im Unterschied zu vielen Nachbarländern. Auf privatem Grund braucht es das Einverständnis der Eigentümerschaft, auf öffentlichem Grund sind die kantonalen und kommunalen Regeln zu beachten. In Naturschutzgebieten und an manchen Orten gelten Einschränkungen.

Kann eine Urne ins Ausland überführt werden?

In den meisten Fällen ja, und es ist deutlich einfacher als eine Sargüberführung. Erforderlich sind die Kremationsbescheinigung, die Todesurkunde und je nach Zielland eine konsularische Bewilligung. Einige Länder verlangen zusätzliche Nachweise oder lassen die Einfuhr von Urnen nicht zu — wir prüfen das vorab.

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr.

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Das erste Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit.

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