Bestattungsarten
Die Feuerbestattung ist in der Schweiz längst die häufigere Form des Abschieds. Was dabei tatsächlich geschieht, wie lange es dauert und welche Freiheiten Sie bei der Beisetzung haben.
Die Kremation — auch Feuerbestattung genannt — ist in der Schweiz die mit Abstand häufigere Bestattungsart. Über vier Fünftel aller Verstorbenen werden kremiert. In den Städten liegt der Anteil noch höher.
Trotzdem wissen die wenigsten, wie der Ablauf tatsächlich aussieht. Dieser Ratgeber erklärt die einzelnen Schritte, die Fristen und die Möglichkeiten, die eine Urne im Vergleich zum Sarggrab eröffnet.
Zwischen Todesfall und Beisetzung der Urne liegen in der Regel zwei bis vier Wochen. Der Ablauf ist überall in der Schweiz ähnlich:
Der grosse Unterschied zur Erdbestattung liegt nicht im Ablauf, sondern in der Freiheit danach. Eine Urne ist nicht an einen Friedhof gebunden — und nicht an einen festen Termin.
In der Schweiz ist die Beisetzung ausserhalb des Friedhofs weitgehend erlaubt: im Wald, in den Bergen, auf einem Gewässer oder im eigenen Garten. Voraussetzung ist das Einverständnis des Grundeigentümers und, bei öffentlichem Grund, die Beachtung der kantonalen und kommunalen Regeln. Die Schweiz ist damit deutlich liberaler als die meisten Nachbarländer.
Wenn die Beisetzung im Herkunftsland stattfinden soll, ist die Kremation oft der pragmatischere Weg. Der Transport einer Urne ist erheblich einfacher, schneller und günstiger als eine Sargüberführung: Es entfällt der vorgeschriebene Zinksarg, die Luftfracht wird zur Handgepäck- oder Frachtfrage, und die Dokumentenlage vereinfacht sich spürbar.
Wichtig ist allerdings die Rechtslage des Ziellandes. Nicht jedes Land akzeptiert die Einfuhr von Urnen ohne Weiteres, und einige Religionsgemeinschaften lehnen die Feuerbestattung grundsätzlich ab. Wir klären das ab, bevor eine Entscheidung fällt — Details zum Ablauf finden Sie unter Überführung ins Ausland.
Im Islam und im orthodoxen Judentum ist die Feuerbestattung nicht zulässig; die katholische Kirche erlaubt sie, bevorzugt aber die Erdbestattung und verlangt die Beisetzung an einem geweihten Ort. Wenn religiöse Vorschriften eine Rolle spielen, sprechen Sie uns darauf an — wir richten den Ablauf danach aus. Mehr dazu unter Bestattung nach religiösem Ritus.
Die reine Kremationsgebühr wird in vielen Schweizer Gemeinden für Einwohnerinnen und Einwohner übernommen. Was Angehörige zahlen, sind die Leistungen des Bestattungsinstituts, die Urne und die Beisetzung.
Die Urne selbst reicht von der schlichten, biologisch abbaubaren Variante bis zum aufwendigen Einzelstück — hier liegt eine grosse Preisspanne, die vollständig in Ihrer Hand liegt. Eine ausführliche Aufschlüsselung aller Posten finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Bestattung in der Schweiz?
Fragen & Antworten
Ja, und das ist häufig so. Die Trauerfeier findet vor der Kremation statt, mit Sarg und auf Wunsch mit Abschiednahme. Erst danach erfolgt die Kremation. Alternativ wird zuerst kremiert und die Feier später mit der Urne abgehalten — das verschafft Angehörigen aus dem Ausland mehr Zeit für die Anreise.
Die Kremation selbst erfolgt meist wenige Tage nach dem Todesfall. Bis die Urne übergeben werden kann, vergehen üblicherweise ein bis drei Wochen. Einen festen Termin für die Beisetzung müssen Sie nicht sofort festlegen — anders als beim Sarggrab besteht kein Zeitdruck.
Ja, in der Schweiz ist das Verstreuen der Asche grundsätzlich erlaubt — im Unterschied zu vielen Nachbarländern. Auf privatem Grund braucht es das Einverständnis der Eigentümerschaft, auf öffentlichem Grund sind die kantonalen und kommunalen Regeln zu beachten. In Naturschutzgebieten und an manchen Orten gelten Einschränkungen.
In den meisten Fällen ja, und es ist deutlich einfacher als eine Sargüberführung. Erforderlich sind die Kremationsbescheinigung, die Todesurkunde und je nach Zielland eine konsularische Bewilligung. Einige Länder verlangen zusätzliche Nachweise oder lassen die Einfuhr von Urnen nicht zu — wir prüfen das vorab.