Bestattung Ostermundigen
Bestatter aus Bern-Bümpliz für Ostermundigen: Erdbestattung, Kremation und Trauerfeier auf dem Schosshaldenfriedhof, rund um die Uhr erreichbar.
Region Bern
Ostermundigen hat keinen eigenen Friedhof im Gemeindegebiet. Die Gemeinde ist Miteigentümerin des Schosshaldenfriedhofs der Stadt Bern, und wer zuletzt in Ostermundigen wohnte, wird grundsätzlich dort beigesetzt. Für die Bestattung gelten deshalb die Bestimmungen und die Gebührenregelung der Stadt Bern.
Für Angehörige heisst das: Ort, Datum und Zeit der Bestattung werden mit dem Bestattungsamt der Stadt Bern vereinbart, Siegelung und unentgeltliche Bestattung laufen über die Gemeinde Ostermundigen, und den Tod beurkundet das Zivilstandsamt Bern-Mittelland. Diese Seite ordnet die Schritte, mit Link zu jeder Quelle.
Unser Bestattungsinstitut hat seinen Sitz an der Morgenstrasse 148 in Bern-Bümpliz. Wir begleiten Familien jeder Herkunft, Sprache und Weltanschauung und sind rund um die Uhr erreichbar.

Ablauf
Zu Hause rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder bei Abwesenheit den ärztlichen Notfalldienst; bei einem Unfall wird die Polizei benachrichtigt. Im Spital oder Heim geschieht die Feststellung automatisch.
Wir holen die verstorbene Person ab, aus dem Spital, dem Heim oder von zu Hause, und besprechen mit Ihnen Erd- oder Feuerbestattung, Grabart und ob eine Beisetzung im Ausland in Frage kommt.
Der Tod wird innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt Bern-Mittelland gemeldet, Laupenstrasse 18A in Bern. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Institution; sonst übernehmen wir die Meldung mit Ihrer Vollmacht.
Ort, Datum und Zeit der Bestattung werden mit dem Bestattungsamt der Stadt Bern an der Predigergasse 5 abgemacht, denn beigesetzt wird auf dem Schosshaldenfriedhof. Diese Absprache übernehmen wir.
Die Gemeinde Ostermundigen wird für die Siegelung benachrichtigt, Telefon 031 930 14 14, und ein Termin für das Siegelungsprotokoll vereinbart. Ein vorhandenes Testament wird ungeöffnet der Gemeinde übergeben.
Kirchlich, in der Moschee, nach einer anderen religiösen Ordnung oder frei, in einer Kapelle, einem Gotteshaus oder einem Saal. Im Kanton Bern darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden.
Im Detail
Das Reglement der Gemeinde lässt Ausnahmen zu, insbesondere für Personen, die bei bereits verstorbenen Angehörigen in Bolligen beigesetzt werden möchten. Liegt die Familie dort, sagen Sie es uns im ersten Gespräch; wir klären die Bedingungen vorab mit beiden Gemeinden. Erdbestattungen ausserhalb eines Friedhofs sind nicht erlaubt. Quelle: Reglement über das Bestattungswesen der Gemeinde Ostermundigen, Art. 2 (PDF).
Weil auf dem Schosshaldenfriedhof beigesetzt wird, sind Stellen in Bern und in Ostermundigen beteiligt:
| Stelle | Zuständig für | Adresse und Telefon |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt Bern-Mittelland | Beurkundung des Todes | Laupenstrasse 18A, 3008 Bern, 031 635 42 00 |
| Bestattungsamt der Stadt Bern | Ort, Datum und Zeit der Bestattung auf dem Schosshaldenfriedhof | Predigergasse 5, 3011 Bern, 031 321 50 74 |
| Schosshaldenfriedhof | Friedhofverwaltung, Grabplatz | Ostermundigenstrasse 116, 3006 Bern, 031 321 23 02 |
| Gemeinde Ostermundigen, Öffentliche Sicherheit | Siegelung, Testament, Gesuch um unentgeltliche Bestattung | Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, 031 930 14 14 |
| International Bestattungen | Abholung, Meldungen mit Ihrer Vollmacht, Terminabsprache, Trauerfeier | Morgenstrasse 148, 3018 Bern, rund um die Uhr |
Stand Oktober 2026. Die Gemeindeverwaltung am Schiessplatzweg 1 ist laut Gemeinde am Montag von 08.00 bis 11.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr, am Dienstag und Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr, am Donnerstag von 08.00 bis 11.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Auf dem Schosshaldenfriedhof stehen unter anderem das Gemeinschaftsgrab für Urne und Sarg, das Urnenthemengrab und Urnennischen für bis zu zwei Urnen zur Wahl; wo Reihen-, Hain- und Familiengräber frei sind, klären wir mit der Friedhofverwaltung. Die Verwaltung ist Montag bis Freitag von 09.00 bis 11.30 und von 13.30 bis 16.30 Uhr erreichbar.
Die Bestattungs- und Grabunterhaltskosten richten sich nach der Gebührenregelung der Stadt Bern. Die Tarife der Stadt mit allen Grabarten stehen auf unserer Seite Bestattung in Bern; welcher Tarif im Einzelfall gilt, klären wir mit dem Bestattungsamt und legen ihn der Offerte bei. Quelle: Reglement über das Bestattungswesen, Art. 3 und 6 (PDF).
Es ist grundsätzlich Sache der nahen Angehörigen, die Bestattung zu organisieren und zu bezahlen. Die Gemeinde übernimmt die Kosten einer einfachen Bestattung, wenn
Übernommen werden nur die unumgänglichen Kosten für eine Beisetzung im Gemeinschaftsgrab der Friedhöfe der Stadt Bern: ein einfacher Sarg, das Einsargen, der Transport, die Aufbahrung, Bestattung oder Kremation und Beisetzung sowie die nötigen administrativen Aufwendungen. Eine Bestattung im Ausland wird nicht bezahlt.
Das schriftliche Gesuch geht an die Abteilung Öffentliche Sicherheit, Schiessplatzweg 1, mit einer Kopie der aktuellen Steuererklärung samt Bankauszügen und allenfalls den Ausschlagungserklärungen. Die Bewilligung wird zuerst provisorisch erteilt; definitiv entschieden wird nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Quelle: Merkblatt für unentgeltliche Bestattungen (PDF), Stand Januar 2017.
Soll die Beisetzung nicht auf der Schosshalde, sondern im Herkunftsland stattfinden, richtet sich die Einsargung nach den Vorschriften des Ziellandes, und es braucht einen Leichenpass sowie je nach Land eine Beglaubigung der Dokumente. Beurkundung beim Zivilstandsamt und Siegelung bleiben trotzdem zwingend.
Für eine Überführung ins Ausland beginnt unsere Pauschale bei ca. CHF 3'000, abhängig von Zielland und Transportweg. Einzelheiten stehen unter Überführung ab Bern; die Seite für die Nachbargemeinde finden Sie unter Bestattung in Köniz.
Fragen & Antworten
Grundsätzlich auf dem Schosshaldenfriedhof der Stadt Bern, Ostermundigenstrasse 116. Ostermundigen ist Miteigentümerin dieses Friedhofs. Ausnahmen sind insbesondere möglich, wenn jemand bei Angehörigen in Bolligen beigesetzt werden möchte.
Ort, Datum und Zeit der Bestattung werden mit dem Bestattungsamt der Stadt Bern an der Predigergasse 5 vereinbart. Siegelung und das Gesuch um unentgeltliche Bestattung laufen über die Abteilung Öffentliche Sicherheit der Gemeinde Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, Telefon 031 930 14 14.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenregelung der Stadt Bern, die Tarife stehen auf unserer Seite Bestattung in Bern. Dazu kommen die Leistungen des Bestattungsinstituts und persönliche Wünsche. Sie erhalten von uns vorab eine schriftliche Offerte.
Ja, wenn die verstorbene Person in Ostermundigen wohnte, der Nachlass die Kosten nicht deckt und die Angehörigen sonst in eine finanzielle Notlage geraten würden. Übernommen wird eine einfache Bestattung im Gemeinschaftsgrab der Stadt Bern, nicht aber eine Bestattung im Ausland.
Beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18A, 3008 Bern, Telefon 031 635 42 00. Zusätzlich werden die Siegelungsverantwortlichen der Gemeinde benachrichtigt. Beide Meldungen können wir mit Ihrer Vollmacht übernehmen.
Im Kanton Bern frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Den Termin auf dem Schosshaldenfriedhof stimmen wir mit dem Bestattungsamt der Stadt Bern ab.
Ja. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und holen in Ostermundigen und der ganzen Schweiz ab, aus dem Spital, dem Heim oder von zu Hause.
Weitere Dienstleistungen
Die klassische Bestattung im Sarg — Grabwahl, Termin, Zeremonie und alle Formalitäten.
Mehr erfahrenFeuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung, Naturbestattung oder Überführung der Urne.
Mehr erfahrenAbdankung, Aufbahrung und Abschiednahme — religiös oder frei gestaltet, ganz persönlich.
Mehr erfahren