Bestattung Köniz

Bestattung in Köniz

Bestatter aus Bern-Bümpliz, wenige Minuten von Köniz: Erdbestattung, Kremation und Trauerfeier auf den fünf Könizer Friedhöfen, rund um die Uhr erreichbar.

Region Bern

Eine Bestattung in Köniz: wer was erledigt

In Köniz ist der Bestattungsdienst der Gemeinde für Bestattungen und Gräber zuständig, die fünf Friedhöfe betreibt die Friedhofverwaltung. Den Tod beurkundet, wie für die ganze Region, das Zivilstandsamt Bern-Mittelland in Bern. Für Angehörige heisst das: drei Stellen, deren Schritte in den ersten Tagen ineinandergreifen.

Diese Seite ordnet den Ablauf für Köniz, Wabern, Liebefeld, Niederscherli, Oberwangen und die übrigen Ortsteile der Gemeinde: Friedhöfe, Grabarten, Ruhedauer und was gilt, wenn die verstorbene Person nicht in Köniz wohnte. Die Angaben stammen aus den Veröffentlichungen der Gemeinde, jeweils mit Link zur Quelle.

Unser Bestattungsinstitut hat seinen Sitz an der Morgenstrasse 148 in Bern-Bümpliz, direkt an der Gemeindegrenze zu Köniz. Wir begleiten Familien jeder Herkunft, Sprache und Weltanschauung und sind rund um die Uhr erreichbar.

Weg zwischen Gräbern auf einem Friedhof in der Region Bern

Ablauf

Schritt für Schritt

01

Tod ärztlich feststellen lassen

Im Spital oder Heim geschieht das automatisch. Zu Hause rufen Sie die Hausarztpraxis oder ausserhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Notfalldienst. Die ärztliche Todesbescheinigung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

02

Uns anrufen

Wir holen die verstorbene Person ab, aus dem Spital, dem Heim oder von zu Hause, und klären mit Ihnen das Nötigste: Erd- oder Feuerbestattung, gewünschter Friedhof und ob eine Beisetzung im Ausland in Frage kommt.

03

Meldung beim Zivilstandsamt

Der Tod muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden, für Köniz dem Zivilstandsamt Bern-Mittelland an der Laupenstrasse 18A in Bern. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Institution. Sonst übernehmen wir die Meldung mit Ihrer Vollmacht.

04

Bestattungsdienst Köniz

Die Gemeinde bewilligt die Bestattung gestützt auf die Todesmitteilung des Zivilstandsamtes; die Angehörigen geben an, ob Erd- oder Feuerbestattung und welche Grabart gewünscht wird. Zuständig ist der Bestattungsdienst an der Landorfstrasse 1, persönliche Termine nach Vereinbarung. Den Kontakt mit der Gemeinde übernehmen wir für Sie.

05

Friedhof, Grab und Termin

Wir legen Ihnen die Grabarten des gewählten Friedhofs mit dem gültigen Tarif der Gemeinde vor und stimmen den Termin ab. Im Kanton Bern darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden.

06

Trauerfeier und Beisetzung

Kirchlich, in der Moschee, nach einer anderen religiösen Ordnung oder frei: Wir organisieren die Feier am Ort, der zu Ihrer Familie passt. Parallel wird im Kanton Bern innert sieben Tagen das Siegelungsprotokoll erstellt.

Im Detail

Was wir in Köniz übernehmen

  • Abholung rund um die Uhr, in Köniz und der ganzen Schweiz
  • Meldung beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland
  • Anmeldung beim Bestattungsdienst Köniz
  • Anmeldung der Kremation beim Krematorium
  • Hygienische Versorgung, Ankleidung und Einbettung
  • Aufbahrung zu Hause oder im Abschiedsraum
  • Beratung zu Friedhof und Grabart mit dem Tarif der Gemeinde
  • Gesuch um den Einwohnertarif für Auswärtige, wo die Richtlinien es zulassen
  • Organisation der Trauerfeier und Terminabstimmung
  • Trauerdruck, Todesanzeige und Danksagung
  • Hinweise zu Grabpflege und Ruhedauer
  • Überführung ab Köniz ins Herkunftsland

Neues Friedhofreglement: Gebühren ändern sich

Die Gemeinde Köniz hat ihr Bestattungs- und Friedhofreglement überarbeitet. Gemäss Medieninformation vom 20. August 2026 soll es per 1. November 2026 in Kraft treten: Die Gebühren werden an die Teuerung angepasst und vereinheitlicht, die Grabplatzgebühren für Auswärtige gesenkt, und die Grabgestaltung wird freier. Wir nennen deshalb hier keine Beträge, sondern legen jeder Offerte den gültigen Tarif der Gemeinde bei. Quelle: Gemeinde Köniz, Medieninformation.

Die fünf Friedhöfe der Gemeinde Köniz

Die Gemeinde Köniz führt fünf Friedhöfe. Alle sind jederzeit zugänglich und geöffnet; für Bepflanzung und Pflege der Gräber ist auf jedem Friedhof ein Friedhofgärtner zuständig.

FriedhofAdresseFriedhofgärtnerBesonderheit
Friedhof KönizMuhlernstrasse 35, 3098 Köniz031 971 92 08einziger Friedhof mit Gemeinschaftsgrab für Särge und Engelskindergrab
Friedhof NesslerenholzLindenweg 66, 3084 Wabern031 961 56 96einziger Friedhof mit Sargreihengräbern für Muslime
Friedhof NiederscherliBirchernstrasse 27, 3145 Niederscherli031 849 00 54–
Friedhof OberwangenMühlestrasse 2, 3173 Oberwangen031 980 05 80–
Friedhof Wabern DorfWeidenaustrasse 10, 3084 Wabern031 970 97 24–

Stand Oktober 2026. Quelle: Gemeinde Köniz, Gräber und Friedhöfe.

Für Fragen zu Grab und Bestattung ist der Bestattungsdienst der Gemeinde zuständig: Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, Telefon 031 970 92 43, bestattungsdienst@koeniz.ch. Persönliche Gespräche finden nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung statt.

Grabarten und Ruhedauer in Köniz

Auf den Könizer Friedhöfen stehen folgende Grabarten zur Wahl; nicht jede gibt es auf jedem Friedhof:

  • Urnen- und Sargreihengrab
  • Urnen- und Sarghaingrab
  • Urnennischengrab
  • Urnenthemengrab
  • Familiengrab
  • Gemeinschaftsgrab für Urnen
  • Gemeinschaftsgrab für Särge, nur auf dem Friedhof Köniz
  • Engelskindergrab, nur auf dem Friedhof Köniz
  • Sargreihengrab für Muslime, nur auf dem Friedhof Nesslerenholz

Die Ruhedauer beträgt 20 Jahre, bei Familiengräbern 30 Jahre ab der ersten Bestattung. Ausser bei Sarg- und Urnenreihengräbern kann sie gegen eine Gebühr verlängert werden. Gemeinschaftsgräber, Themengräber und Urnennischen bepflanzt und pflegt die Friedhofgärtnerei; bei den übrigen Gräbern sind nach dem Aufstellen des Grabmals die Angehörigen zuständig oder eine Gärtnerei beziehungsweise die Stiftung «Dauer-Grabpflege Köniz», die sie beauftragen.

Wie Erdbestattung und Urnenbeisetzung allgemein ablaufen, steht unter Erdbestattung und Urnenbeisetzung. Quelle: Gemeinde Köniz, Gräber und Friedhöfe.

Bestattung in Köniz für Auswärtige

Auf den Könizer Friedhöfen können auch Personen bestattet werden, die nicht in Köniz wohnten. Dann gilt grundsätzlich der Tarif für Auswärtige. Nach den Richtlinien der Gemeinde kann der Einwohnertarif trotzdem angewendet werden, wenn die verstorbene Person

  • mindestens zehn Jahre in Köniz wohnte und nicht länger als ein Jahr vor dem Tod weggezogen ist,
  • ihr Leben überwiegend in Köniz verbracht hat und aus Alters- oder Pflegegründen in eine andere Gemeinde ziehen musste, etwa in ein Heim oder zu betreuenden Angehörigen, oder
  • kein Vermögen hinterlässt und die Angehörigen durch den Tarif für Auswärtige nachweislich in eine finanzielle Notlage geraten würden.

Die Voraussetzungen müssen im Zweifel belegt werden; wir stellen das Gesuch mit Ihnen zusammen. Quelle: Richtlinien für die Bestattung von Auswärtigen (PDF), Stand 18. Mai 2022.

Kremation und Asche in Köniz

Nach einer Kremation kann die Urne in einem Urnenreihen-, Urnenhain-, Nischen-, Themen- oder Familiengrab oder im Gemeinschaftsgrab für Urnen beigesetzt werden. Soll die Asche auf dem Friedhof ausgestreut werden, ist das nach dem Reglement von 2012 nur in einem Erdgrab gestattet. Können keine Angehörigen ermittelt werden, trifft die Gemeinde die Vorkehrungen für eine Feuerbestattung.

Ob es nach dem neuen Reglement Änderungen gibt, prüfen wir bei jedem Auftrag mit dem Bestattungsdienst. Quelle: Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Köniz vom 12.11.2012 (PDF). Mehr zur Feuerbestattung unter Kremation.

Unentgeltliche Bestattung in Köniz

Hatte die verstorbene Person Wohnsitz in Köniz und reicht der Nachlass für die Kosten nicht, können die engsten Angehörigen nach dem Reglement von 2012 um eine unentgeltliche Bestattung ersuchen, wenn sie sonst in eine finanzielle Notlage geraten würden. Mit dem revidierten Reglement soll das System nach Angaben der Gemeinde einfacher werden: Ist der Nachlass überschuldet oder nicht vorhanden, übernimmt die Gemeinde die Bestattungskosten und verzichtet auf die Gebühren; die Pflicht der Verwandten, für die Kosten aufzukommen, entfällt.

Wir helfen beim Gesuch und klären vorab, welche Leistungen die Gemeinde übernimmt und welche nicht.

Bestatter für Köniz — und der Weg ins Herkunftsland

Von Bümpliz aus sind wir in wenigen Minuten in Köniz, Wabern oder Liebefeld. Soll die Beisetzung nicht in Köniz, sondern im Herkunftsland stattfinden, richtet sich die Einsargung nach den Vorschriften des Ziellandes, und es braucht einen Leichenpass sowie je nach Land eine Beglaubigung der Dokumente.

Für eine Überführung ins Ausland beginnt unsere Pauschale bei ca. CHF 3'000, abhängig von Zielland und Transportweg. Ämter und Gebühren der Stadt Bern stehen unter Bestattung in Bern, die Überführung unter Überführung ab Bern.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wer ist in Köniz für eine Bestattung zuständig?

Der Bestattungsdienst der Gemeinde Köniz an der Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, Telefon 031 970 92 43, bestattungsdienst@koeniz.ch. Den Tod beurkundet das Zivilstandsamt Bern-Mittelland in Bern. Beide Meldungen können wir mit Ihrer Vollmacht übernehmen.

Welche Friedhöfe gibt es in Köniz?

Fünf: den Friedhof Köniz an der Muhlernstrasse 35, Nesslerenholz am Lindenweg 66 in Wabern, Niederscherli an der Birchernstrasse 27, Oberwangen an der Mühlestrasse 2 und Wabern Dorf an der Weidenaustrasse 10. Alle sind jederzeit zugänglich.

Kann man in Köniz bestattet werden, ohne dort gewohnt zu haben?

Ja. Für Auswärtige gilt grundsätzlich ein höherer Tarif. Wer mindestens zehn Jahre in Köniz wohnte und höchstens ein Jahr vor dem Tod wegzog oder aus Alters- oder Pflegegründen wegziehen musste, kann den Einwohnertarif erhalten. Gemäss Gemeinde werden die Gebühren für Auswärtige mit dem neuen Reglement gesenkt.

Was kostet eine Beerdigung in Köniz?

Die Gemeindegebühren hängen von Grabart und Wohnsitz ab. Mit dem revidierten Reglement, das per 1. November 2026 in Kraft treten soll, passt die Gemeinde die Gebühren an; wir legen deshalb jeder Offerte den gültigen Tarif bei. Dazu kommen die Leistungen des Bestattungsinstituts und persönliche Wünsche. Sie erhalten von uns vorab eine schriftliche Offerte.

Wie lange ist die Ruhedauer in Köniz?

20 Jahre, bei Familiengräbern 30 Jahre ab der ersten Bestattung. Ausser bei Sarg- und Urnenreihengräbern kann die Ruhedauer gegen eine Gebühr verlängert werden.

Gibt es in Köniz ein Grabfeld für Muslime?

Ja. Sargreihengräber für Musliminnen und Muslime gibt es auf dem Friedhof Nesslerenholz in Wabern. Die Gemeinde hat dazu ein eigenes Merkblatt veröffentlicht.

Wie schnell kann in Köniz bestattet werden?

Im Kanton Bern frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Ist eine rasche Bestattung gewünscht, sagen Sie es uns im ersten Gespräch; wir stimmen den Termin mit dem Bestattungsdienst ab.

Holen Sie auch nachts in Köniz ab?

Ja. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und holen in Köniz, Wabern, Liebefeld, Niederscherli, Oberwangen und der ganzen Schweiz ab, aus dem Spital, dem Heim oder von zu Hause.

Ratgeber

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