Urnenbeisetzung
Urnengrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab, Baum im Wald oder die Urne zu Hause: was nach der Kremation möglich ist und wie die Beisetzung abläuft.
Nach der Kremation
Die Urnenbeisetzung ist der letzte Schritt nach einer Kremation: Die Urne mit der Asche wird in einem Urnengrab, einer Urnennische, einem Gemeinschaftsgrab oder unter einem Baum beigesetzt. In der Schweiz ist dafür keine gesetzliche Frist vorgeschrieben. Sie können also in Ruhe entscheiden, wo die verstorbene Person ruhen soll, und den Termin so legen, dass alle dabei sein können, die dabei sein möchten.
Welche Grabarten es gibt, wie lange ein Grab bestehen bleibt und was es kostet, legt jede Gemeinde selbst fest. Die Unterschiede sind gross: In der Stadt Zürich ist das Urnen-Reihengrab für Einwohnerinnen und Einwohner unentgeltlich, in der Stadt Bern kostet es samt Grabfeldunterhalt für 20 Jahre insgesamt rund CHF 2'550. Wir holen die Konditionen Ihrer Gemeinde ein, bevor Sie sich festlegen.
Soll die Urne im Herkunftsland beigesetzt werden, ist das in der Regel deutlich einfacher als eine Sargüberführung. Was es dafür braucht, steht unter Urnenüberführung ins Ausland.

Ablauf
Hat die verstorbene Person festgehalten, wo sie beigesetzt werden möchte? Wenn nicht, entscheiden die nächsten Angehörigen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Form zur Familie passt, auch wenn Angehörige weit weg wohnen.
Urnen-Reihengrab, Nische, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab oder Wald: Wir holen bei der Gemeinde Gebühren, Ruhefrist und freie Plätze ein. Wer ausserhalb der Wohngemeinde beigesetzt wird, zahlt meist die Tarife für Auswärtige.
Für manche Grabarten braucht es eine Urne, die rasch zerfällt, etwa für das Gemeinschaftsgrab der Stadt Bern; auch bei einer Beisetzung in der Natur ist sie die richtige Wahl. Für eine Nische oder die Aufbewahrung zu Hause eignet sich eine beständige Urne aus Holz, Keramik oder Metall.
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Wir stimmen den Termin mit der Friedhofsverwaltung ab. Bis dahin kann die Urne beim Friedhof- oder Bestattungsamt bleiben oder, wo das zulässig ist, bei der Familie.
Im engsten Kreis oder öffentlich, mit Rednerin, Geistlichem, Musik oder in Stille. Die Beisetzung kann für sich stehen oder mit einer Trauerfeier verbunden werden, vor oder nach der Abdankung.
Namensnennung am Gemeinschaftsgrab, Grabzeichen mit Bewilligung der Gemeinde, Grabpflege oder ein Erinnerungsort: Wir kümmern uns um die Anträge und sagen Ihnen, welche Fristen gelten.
Im Detail
Wer sich für ein Gemeinschaftsgrab entscheidet, sollte wissen: In vielen Anlagen wird die Asche direkt in eine Gruft gegeben oder in einer rasch zerfallenden Urne in die Erde gesetzt. Die Stadt Bern hält fest, dass Asche oder Urne danach nicht mehr aus dem Grab entnommen werden können, und lässt die Angehörigen das schriftlich bestätigen. Wenn ein Teil der Familie später an einen anderen Ort ziehen möchte oder eine Überführung ins Herkunftsland denkbar ist, sprechen Sie das vor der Beisetzung an.
Auf fast jedem Schweizer Friedhof stehen mehrere Formen zur Wahl. Sie unterscheiden sich darin, ob es einen Ort mit Namen gibt, wer ihn pflegt und wie lange er besteht. Die Ruhefrist beträgt in den Kantonen Zürich und Basel-Stadt 20 Jahre, die Gemeinden können längere Fristen festlegen.
Die Beisetzung selbst dauert meist nicht lange. Im Kanton Zürich ist sie öffentlich, sofern die Familie nichts anderes wünscht; ebenso kann sie im engsten Kreis stattfinden. Ob dabei gesprochen, gebetet, gesungen oder geschwiegen wird, bestimmen Sie. Einen ausführlichen Vergleich aller Grabarten, auch für Särge, finden Sie unter Grabarten in der Schweiz.
Die Gebühren der Gemeinde sind bei der Urnenbeisetzung oft der kleinere Teil der Gesamtkosten, unterscheiden sich aber stark. Die folgenden Beträge stammen aus den amtlichen Gebührenordnungen und gelten ohne Leistungen des Bestattungsinstituts:
Was eine Bestattung insgesamt kostet und welche Gemeinden einen Teil übernehmen, steht unter Bestattungskosten in der Schweiz. Für Ihre Gemeinde holen wir die aktuellen Tarife ein.
Das Bestattungswesen ist in der Schweiz kantonal geregelt, und die Kantone lassen beim Umgang mit der Urne viel Freiheit. Im Kanton Zürich wird die Urne auf dem Gemeindefriedhof beigesetzt, wenn die berechtigte Person nichts anderes erklärt; ihr Wille zum Umgang mit der Urne ist zu beachten. Das Basler Bestattungsgesetz spricht ausdrücklich von der Aushändigung der Asche. Die Urne kann also der Familie übergeben und zu Hause aufbewahrt werden.
Eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs ist in den Kantonen Zürich, Bern und Basel-Stadt zulässig, aber an Bedingungen geknüpft. Im Kanton Bern gilt der Vorbehalt des Bau- und Umweltrechts. Im Kanton Zürich müssen Forst-, Gewässerschutz-, Bau- und Umweltrecht eingehalten werden, und Urne oder Asche dürfen nach kurzer Zeit nicht mehr als solche erkennbar sein. In Basel-Stadt braucht es zudem die Zustimmung der Grundeigentümer. Im Kanton Zürich ist das gewerbsmässige Beisetzen von Urnen ausserhalb von Friedhöfen verboten; dort bieten die Gemeinden selbst Wald- und Baumgräber auf dem Friedhof an.
Eine Urne zu Hause ist für manche Familien ein Trost, für andere wird sie mit den Jahren zur Last, etwa bei einem Umzug oder wenn die nächste Generation entscheiden muss. Wer unsicher ist, kann die Asche auch teilen. Was beim Verstreuen gilt, steht unter Asche verstreuen in der Schweiz, die Formen in Wald und Bergen unter Naturbestattung in der Schweiz.
Fragen & Antworten
Am vereinbarten Termin wird die Urne zum Grab, zur Nische oder zum Gemeinschaftsgrab gebracht und dort beigesetzt. Die Familie bestimmt, ob jemand spricht, ob Musik gespielt wird und wer dabei ist. Die Beisetzung kann allein stattfinden oder mit einer Trauerfeier verbunden werden, davor oder danach.
Das hängt vor allem von Gemeinde und Grabart ab. In der Stadt Zürich sind Urnen-Reihengrab, Reihennische und Gemeinschaftsgrab für Einwohner unentgeltlich, in der Stadt Bern kostet das Gemeinschaftsgrab rund CHF 270 und das Urnenreihengrab mit 20 Jahren Unterhalt rund CHF 2'550. Dazu kommen Urne, Transport und allfällige Wünsche wie Rednerin oder Blumen. Sie erhalten von uns eine Offerte mit allen Positionen einzeln aufgeführt.
Beim Urnengrab wird die Urne in der Erde beigesetzt, meist mit Grabzeichen und Bepflanzung, die die Familie pflegt. Bei der Urnennische steht die Urne in einer Wand, die mit einer einheitlichen Platte verschlossen wird. Eine Nische braucht keine eigene Bepflanzung, lässt aber auch kaum eigene Gestaltung zu.
In der Regel ja. Im Kanton Zürich wird die Urne nur dann auf dem Friedhof beigesetzt, wenn nichts anderes gewünscht ist; das Basler Bestattungsgesetz sieht die Aushändigung der Asche vor, und der Kanton Bern lässt die Beisetzung ausserhalb von Friedhöfen zu. Für andere Kantone klären wir die Regeln ab. Wenn die Urne später ins Ausland gehen soll, gelten die Regeln des Ziellandes, die oft strenger sind.
Häufig ja. Im Kanton Zürich wird die Urne auf Wunsch in einem bestehenden Grab beigesetzt, die Gemeinden können das einschränken. Die Ruhefrist des Grabes verlängert sich dadurch nicht. Wir fragen bei der Friedhofsverwaltung nach, ob im Familiengrab noch Platz ist und wie lange es noch besteht.
Eine gesetzliche Frist für die Urnenbeisetzung gibt es in der Schweiz nicht. Bewahrt das Friedhofamt die Urne auf, kann das nach einer gewissen Zeit Gebühren kosten: In der Stadt Zürich ist die Aufbewahrung zwei Monate lang unentgeltlich, danach kostet sie CHF 30 pro Monat.
Ja, in verschiedenen Formen. Viele Gemeinden bieten Baumgräber oder einen Friedhofswald an, die Stadt Zürich etwa auf drei Friedhöfen. Ausserhalb des Friedhofs ist eine Beisetzung je nach Kanton unter Bedingungen erlaubt, etwa mit Zustimmung des Grundeigentümers. Im Kanton Zürich dürfen dies keine gewerblichen Anbieter übernehmen.
In erster Linie die verstorbene Person, wenn sie ihren Wunsch festgehalten hat. Sonst entscheidet die Person, die ihr am nächsten stand; das Zürcher Recht nennt dafür der Reihe nach Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister. Wer seine Wünsche schon heute festhalten möchte, findet Hinweise unter Bestattungsvorsorge.
Ratgeber
Reihengrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab oder Naturbestattung im Vergleich — mit Grabesruhe, Pflegepflicht und dem, was nach 20 Jahren passiert.
Waldgrab, Baumgrab oder Bergwiese: die Formen, ihre Unterschiede und die Fragen, die vor der Entscheidung geklärt sein sollten.
Darf eine Urne im Handgepäck reisen? Welche Papiere braucht es? Der Unterschied zur Sargüberführung ist grösser, als die meisten denken.
Weitere Dienstleistungen
Die klassische Bestattung im Sarg — Grabwahl, Termin, Zeremonie und alle Formalitäten.
Mehr erfahrenFeuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung, Naturbestattung oder Überführung der Urne.
Mehr erfahrenAbdankung, Aufbahrung und Abschiednahme — religiös oder frei gestaltet, ganz persönlich.
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