Urnenbeisetzung

Urnenbeisetzung

Urnengrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab, Baum im Wald oder die Urne zu Hause: was nach der Kremation möglich ist und wie die Beisetzung abläuft.

Nach der Kremation

Urnenbeisetzung: Zeit für eine gute Entscheidung

Die Urnenbeisetzung ist der letzte Schritt nach einer Kremation: Die Urne mit der Asche wird in einem Urnengrab, einer Urnennische, einem Gemeinschaftsgrab oder unter einem Baum beigesetzt. In der Schweiz ist dafür keine gesetzliche Frist vorgeschrieben. Sie können also in Ruhe entscheiden, wo die verstorbene Person ruhen soll, und den Termin so legen, dass alle dabei sein können, die dabei sein möchten.

Welche Grabarten es gibt, wie lange ein Grab bestehen bleibt und was es kostet, legt jede Gemeinde selbst fest. Die Unterschiede sind gross: In der Stadt Zürich ist das Urnen-Reihengrab für Einwohnerinnen und Einwohner unentgeltlich, in der Stadt Bern kostet es samt Grabfeldunterhalt für 20 Jahre insgesamt rund CHF 2'550. Wir holen die Konditionen Ihrer Gemeinde ein, bevor Sie sich festlegen.

Soll die Urne im Herkunftsland beigesetzt werden, ist das in der Regel deutlich einfacher als eine Sargüberführung. Was es dafür braucht, steht unter Urnenüberführung ins Ausland.

Urne als Sinnbild der Urnenbeisetzung

Ablauf

Schritt für Schritt

01

Wünsche klären

Hat die verstorbene Person festgehalten, wo sie beigesetzt werden möchte? Wenn nicht, entscheiden die nächsten Angehörigen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Form zur Familie passt, auch wenn Angehörige weit weg wohnen.

02

Grabart und Gemeinde wählen

Urnen-Reihengrab, Nische, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab oder Wald: Wir holen bei der Gemeinde Gebühren, Ruhefrist und freie Plätze ein. Wer ausserhalb der Wohngemeinde beigesetzt wird, zahlt meist die Tarife für Auswärtige.

03

Urne auswählen

Für manche Grabarten braucht es eine Urne, die rasch zerfällt, etwa für das Gemeinschaftsgrab der Stadt Bern; auch bei einer Beisetzung in der Natur ist sie die richtige Wahl. Für eine Nische oder die Aufbewahrung zu Hause eignet sich eine beständige Urne aus Holz, Keramik oder Metall.

04

Termin festlegen

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Wir stimmen den Termin mit der Friedhofsverwaltung ab. Bis dahin kann die Urne beim Friedhof- oder Bestattungsamt bleiben oder, wo das zulässig ist, bei der Familie.

05

Die Beisetzung

Im engsten Kreis oder öffentlich, mit Rednerin, Geistlichem, Musik oder in Stille. Die Beisetzung kann für sich stehen oder mit einer Trauerfeier verbunden werden, vor oder nach der Abdankung.

06

Nach der Beisetzung

Namensnennung am Gemeinschaftsgrab, Grabzeichen mit Bewilligung der Gemeinde, Grabpflege oder ein Erinnerungsort: Wir kümmern uns um die Anträge und sagen Ihnen, welche Fristen gelten.

Im Detail

Was wir bei der Urnenbeisetzung übernehmen

  • Beratung zu allen Formen der Urnenbeisetzung
  • Abklärung von Gebühren und Ruhefrist bei der Gemeinde
  • Reservation von Urnengrab, Nische oder Gemeinschaftsgrab
  • Urnenauswahl: abbaubar, Holz, Keramik oder Metall
  • Transport der Urne vom Krematorium zum Friedhof
  • Abholung der Urne im Krematorium
  • Terminabstimmung mit der Friedhofsverwaltung
  • Gestaltung der Beisetzung: Worte, Musik, Blumen
  • Vermittlung von Rednerin oder Geistlichem jeder Konfession
  • Beisetzung in einem bestehenden Familiengrab
  • Abklärung für Naturbestattung und Wald
  • Antrag für Namensnennung oder Grabzeichen

Gemeinschaftsgrab: eine Entscheidung ohne Rückweg

Wer sich für ein Gemeinschaftsgrab entscheidet, sollte wissen: In vielen Anlagen wird die Asche direkt in eine Gruft gegeben oder in einer rasch zerfallenden Urne in die Erde gesetzt. Die Stadt Bern hält fest, dass Asche oder Urne danach nicht mehr aus dem Grab entnommen werden können, und lässt die Angehörigen das schriftlich bestätigen. Wenn ein Teil der Familie später an einen anderen Ort ziehen möchte oder eine Überführung ins Herkunftsland denkbar ist, sprechen Sie das vor der Beisetzung an.

Urnengrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab: Formen und Ablauf der Urnenbeisetzung

Auf fast jedem Schweizer Friedhof stehen mehrere Formen zur Wahl. Sie unterscheiden sich darin, ob es einen Ort mit Namen gibt, wer ihn pflegt und wie lange er besteht. Die Ruhefrist beträgt in den Kantonen Zürich und Basel-Stadt 20 Jahre, die Gemeinden können längere Fristen festlegen.

  • Urnen-Reihengrab — die Urne wird in der Reihenfolge der Beisetzungen in der Erde beigesetzt; Grabzeichen und eigene Bepflanzung sind möglich
  • Urnennische — die Urne wird in einer Nische in einer Urnenwand beigesetzt, die mit einer einheitlichen Platte verschlossen wird; eine eigene Bepflanzung ist nicht möglich
  • Gemeinschaftsgrab — eine gemeinsame, von der Gemeinde gepflegte Anlage; der genaue Ort ist nicht markiert, eine Namensinschrift ist meist möglich, auch nachträglich
  • Familiengrab — eine Grabstelle für mehrere Personen mit längerer Laufzeit, die sich verlängern lässt; auch eine Urne kann hier dazu beigesetzt werden
  • Baum im Friedhofswald — die Stadt Zürich etwa bietet auf den Friedhöfen Hönggerberg, Leimbach und Fluntern Gemeinschafts- und Familienbäume an; Blumenschmuck ist dort nicht vorgesehen

Die Beisetzung selbst dauert meist nicht lange. Im Kanton Zürich ist sie öffentlich, sofern die Familie nichts anderes wünscht; ebenso kann sie im engsten Kreis stattfinden. Ob dabei gesprochen, gebetet, gesungen oder geschwiegen wird, bestimmen Sie. Einen ausführlichen Vergleich aller Grabarten, auch für Särge, finden Sie unter Grabarten in der Schweiz.

Urnenbeisetzung Kosten: Beispiele aus Zürich, Bern und Basel

Die Gebühren der Gemeinde sind bei der Urnenbeisetzung oft der kleinere Teil der Gesamtkosten, unterscheiden sich aber stark. Die folgenden Beträge stammen aus den amtlichen Gebührenordnungen und gelten ohne Leistungen des Bestattungsinstituts:

  • Stadt Zürich — Urnen-Reihengrab, Urnen-Reihennische und Gemeinschaftsgrab sind für Einwohnerinnen und Einwohner unentgeltlich; Auswärtige zahlen CHF 1'200 für das Urnen-Reihengrab und CHF 1'000 für die Reihennische. Eine Mietnische für 20 Jahre kostet CHF 1'000, ein Familienbaum für 30 Jahre CHF 1'500 (Einwohner)
  • Stadt Zürich, Aufbewahrung — das Bestattungs- und Friedhofamt bewahrt die Urne bis zwei Monate unentgeltlich auf, danach kostet es CHF 30 pro Monat
  • Stadt Bern — die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab kostet Einwohnerinnen und Einwohner insgesamt rund CHF 270; ein Urnenreihengrab mit Unterhalt für 20 Jahre rund CHF 2'550, eine Urnennische rund CHF 2'620. Auswärtige zahlen mehr
  • Kanton Basel-Stadt — wer im Kanton wohnte, hat Anspruch auf eine unentgeltliche Bestattung; dazu gehören die Kremation, ein Urnenreihen- oder Gemeinschaftsgrab für die Ruhezeit und die Beisetzung der Urne

Was eine Bestattung insgesamt kostet und welche Gemeinden einen Teil übernehmen, steht unter Bestattungskosten in der Schweiz. Für Ihre Gemeinde holen wir die aktuellen Tarife ein.

Urne zu Hause aufbewahren oder ausserhalb des Friedhofs beisetzen: was in der Schweiz gilt

Das Bestattungswesen ist in der Schweiz kantonal geregelt, und die Kantone lassen beim Umgang mit der Urne viel Freiheit. Im Kanton Zürich wird die Urne auf dem Gemeindefriedhof beigesetzt, wenn die berechtigte Person nichts anderes erklärt; ihr Wille zum Umgang mit der Urne ist zu beachten. Das Basler Bestattungsgesetz spricht ausdrücklich von der Aushändigung der Asche. Die Urne kann also der Familie übergeben und zu Hause aufbewahrt werden.

Eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs ist in den Kantonen Zürich, Bern und Basel-Stadt zulässig, aber an Bedingungen geknüpft. Im Kanton Bern gilt der Vorbehalt des Bau- und Umweltrechts. Im Kanton Zürich müssen Forst-, Gewässerschutz-, Bau- und Umweltrecht eingehalten werden, und Urne oder Asche dürfen nach kurzer Zeit nicht mehr als solche erkennbar sein. In Basel-Stadt braucht es zudem die Zustimmung der Grundeigentümer. Im Kanton Zürich ist das gewerbsmässige Beisetzen von Urnen ausserhalb von Friedhöfen verboten; dort bieten die Gemeinden selbst Wald- und Baumgräber auf dem Friedhof an.

Eine Urne zu Hause ist für manche Familien ein Trost, für andere wird sie mit den Jahren zur Last, etwa bei einem Umzug oder wenn die nächste Generation entscheiden muss. Wer unsicher ist, kann die Asche auch teilen. Was beim Verstreuen gilt, steht unter Asche verstreuen in der Schweiz, die Formen in Wald und Bergen unter Naturbestattung in der Schweiz.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft eine Urnenbeisetzung ab?

Am vereinbarten Termin wird die Urne zum Grab, zur Nische oder zum Gemeinschaftsgrab gebracht und dort beigesetzt. Die Familie bestimmt, ob jemand spricht, ob Musik gespielt wird und wer dabei ist. Die Beisetzung kann allein stattfinden oder mit einer Trauerfeier verbunden werden, davor oder danach.

Was kostet eine Urnenbeisetzung?

Das hängt vor allem von Gemeinde und Grabart ab. In der Stadt Zürich sind Urnen-Reihengrab, Reihennische und Gemeinschaftsgrab für Einwohner unentgeltlich, in der Stadt Bern kostet das Gemeinschaftsgrab rund CHF 270 und das Urnenreihengrab mit 20 Jahren Unterhalt rund CHF 2'550. Dazu kommen Urne, Transport und allfällige Wünsche wie Rednerin oder Blumen. Sie erhalten von uns eine Offerte mit allen Positionen einzeln aufgeführt.

Was ist der Unterschied zwischen Urnengrab und Urnennische?

Beim Urnengrab wird die Urne in der Erde beigesetzt, meist mit Grabzeichen und Bepflanzung, die die Familie pflegt. Bei der Urnennische steht die Urne in einer Wand, die mit einer einheitlichen Platte verschlossen wird. Eine Nische braucht keine eigene Bepflanzung, lässt aber auch kaum eigene Gestaltung zu.

Darf man die Urne in der Schweiz zu Hause aufbewahren?

In der Regel ja. Im Kanton Zürich wird die Urne nur dann auf dem Friedhof beigesetzt, wenn nichts anderes gewünscht ist; das Basler Bestattungsgesetz sieht die Aushändigung der Asche vor, und der Kanton Bern lässt die Beisetzung ausserhalb von Friedhöfen zu. Für andere Kantone klären wir die Regeln ab. Wenn die Urne später ins Ausland gehen soll, gelten die Regeln des Ziellandes, die oft strenger sind.

Kann eine Urne in einem bestehenden Grab beigesetzt werden?

Häufig ja. Im Kanton Zürich wird die Urne auf Wunsch in einem bestehenden Grab beigesetzt, die Gemeinden können das einschränken. Die Ruhefrist des Grabes verlängert sich dadurch nicht. Wir fragen bei der Friedhofsverwaltung nach, ob im Familiengrab noch Platz ist und wie lange es noch besteht.

Wie lange darf man mit der Urnenbeisetzung warten?

Eine gesetzliche Frist für die Urnenbeisetzung gibt es in der Schweiz nicht. Bewahrt das Friedhofamt die Urne auf, kann das nach einer gewissen Zeit Gebühren kosten: In der Stadt Zürich ist die Aufbewahrung zwei Monate lang unentgeltlich, danach kostet sie CHF 30 pro Monat.

Ist eine Urnenbeisetzung im Wald erlaubt?

Ja, in verschiedenen Formen. Viele Gemeinden bieten Baumgräber oder einen Friedhofswald an, die Stadt Zürich etwa auf drei Friedhöfen. Ausserhalb des Friedhofs ist eine Beisetzung je nach Kanton unter Bedingungen erlaubt, etwa mit Zustimmung des Grundeigentümers. Im Kanton Zürich dürfen dies keine gewerblichen Anbieter übernehmen.

Wer entscheidet über die Urnenbeisetzung?

In erster Linie die verstorbene Person, wenn sie ihren Wunsch festgehalten hat. Sonst entscheidet die Person, die ihr am nächsten stand; das Zürcher Recht nennt dafür der Reihe nach Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister. Wer seine Wünsche schon heute festhalten möchte, findet Hinweise unter Bestattungsvorsorge.

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