Bestattungsarten

Naturbestattung in der Schweiz

Immer mehr Familien in der Schweiz wählen statt eines Friedhofsgrabs einen Ort in der Natur. Die Möglichkeiten sind vielfältiger, als die meisten annehmen — und die Unterschiede grösser.

Naturbestattung ist ein Sammelbegriff. Gemeint sind Beisetzungsformen, bei denen die Kremationsasche in der Natur beigesetzt wird statt in einem klassischen Grab: an einem Baum, auf einer Alp, an einem Felsen oder in einem dafür ausgewiesenen Waldareal.

Allen gemeinsam ist die Kremation — beigesetzt wird die Asche. Die Unterschiede liegen im Ort, in den Kosten und vor allem darin, wie dauerhaft und wie zugänglich der Ort später ist.

Die gebräuchlichen Formen

Diese Formen sind in der Schweiz verbreitet und unterscheiden sich in Aufwand, Kosten und Dauerhaftigkeit.

  • Baumgrab oder Waldareal — Beisetzung der Asche an einem zugewiesenen Baum in einem dafür ausgewiesenen Wald. Der Ort ist markiert und dauerhaft auffindbar.
  • Alp- und Bergwiese — Beisetzung an einem festgelegten Ort im Berggebiet, meist über einen spezialisierten Anbieter mit Nutzungsvereinbarung.
  • Felsbestattung — Beisetzung in einer Felsnische oder an einer Felswand, häufig im alpinen Raum.
  • Verstreuung im freien Gelände — ohne festen Ort und ohne Markierung. Was dabei gilt, steht im Ratgeber Asche verstreuen in der Schweiz.
  • Beisetzung auf dem Wasser — siehe Seebestattung in der Schweiz.

Der entscheidende Unterschied: Nutzungsdauer

Hier liegt der Punkt, der bei der Entscheidung am meisten wiegt und am seltensten gefragt wird.

Bei einem ausgewiesenen Naturareal — etwa einem Baumgrab — wird eine Nutzungsdauer vereinbart, oft mehrere Jahrzehnte. Danach kann der Platz neu vergeben werden, ähnlich wie bei einem Friedhofsgrab.

Bei einer freien Verstreuung gibt es keine Nutzungsdauer, aber auch keinen markierten Ort und keine Garantie, dass die Umgebung in zwanzig Jahren unverändert ist.

Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot zwei Dinge: Wie lange gilt die Nutzung, und was geschieht danach? Beides sollte schriftlich festgehalten sein.

Zwei Fragen an jedes Angebot

Wie lange ist die Nutzung des Platzes gesichert — und was passiert nach Ablauf? Beides gehört schriftlich in die Vereinbarung, bevor bezahlt wird.

Was rechtlich zu beachten ist

Für ausgewiesene Naturareale ist die Sache unkompliziert: Der Anbieter verfügt über die nötigen Bewilligungen und die Vereinbarung mit dem Grundeigentümer.

Ausserhalb solcher Areale gelten die allgemeinen Regeln: Zustimmung des Grundeigentümers, Auflagen in Schutzgebieten, kommunale Vorschriften an stark besuchten Orten. Zurückbleiben darf nur die Asche — keine Urne, kein Schmuck, keine Gedenkobjekte.

Wir klären für den gewünschten Ort ab, welcher Fall vorliegt, bevor etwas vereinbart wird.

Kosten

Naturbestattungen liegen preislich meist zwischen einer einfachen Urnenbeisetzung und einem klassischen Grab. Die Kremation fällt in jedem Fall an; dazu kommen die Nutzungsgebühr des Platzes, eine allfällige Markierung und die Begleitung zur Beisetzungsstelle.

Was entfällt, ist die laufende Grabpflege — für viele Familien, besonders wenn sie weit entfernt wohnen, ist das der eigentliche Grund für die Wahl.

Eine allgemeine Übersicht über Bestattungskosten finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Bestattung in der Schweiz.

Wenn die Familie im Ausland lebt

Das ist ein Punkt, der bei uns häufig zur Sprache kommt. Eine Naturbestattung in der Schweiz bedeutet, dass der Ort hier bleibt — für Angehörige im Herkunftsland ist er dann kaum erreichbar.

In solchen Fällen ist eine Urnenüberführung ins Ausland oft die stimmigere Lösung. Sie ist unkomplizierter und günstiger als eine Sargüberführung und macht die Beisetzung dort möglich, wo die Familie ist.

Auch eine Teilung ist denkbar: ein Teil der Asche bleibt in der Schweiz, ein Teil geht ins Herkunftsland.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Braucht eine Naturbestattung immer eine Kremation?

Ja. Beigesetzt wird ausschliesslich die Asche. Eine Erdbestattung im Sarg ist ausserhalb von Friedhöfen in der Schweiz nicht zulässig.

Wie lange bleibt der Platz bestehen?

Bei ausgewiesenen Arealen wird eine Nutzungsdauer vereinbart, häufig mehrere Jahrzehnte. Lassen Sie sich die Dauer und das, was danach geschieht, schriftlich geben.

Darf ich den Ort frei wählen?

In ausgewiesenen Arealen wählen Sie innerhalb des Angebots. Ausserhalb braucht es die Zustimmung des Grundeigentümers, und in Schutzgebieten gelten Auflagen.

Ist eine Grabpflege nötig?

Nein, das ist einer der Hauptgründe für diese Wahl. Der Ort wird naturbelassen; Grabschmuck und dauerhafte Objekte sind in der Regel nicht vorgesehen.

Können mehrere Familienmitglieder am selben Ort beigesetzt werden?

Bei Baum- und Familiengräbern in Naturarealen ist das meist möglich und wird oft ausdrücklich angeboten. Klären Sie es vor der Wahl des Platzes.

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr.

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Das erste Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit.

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