Bestattung Thun
Bestatter für Thun und das Berner Oberland: Kremation im städtischen Krematorium Gwatt, Erdbestattung auf den Thuner Friedhöfen oder Überführung ins Ausland, rund um die Uhr erreichbar.
Region Thun
In Thun liegt das Bestattungsamt der Stadt im Krematorium an der Strättligenstrasse 14 in Gwatt. Es bewilligt die Bestattung, organisiert Aufbahrung, Kremation und Trauerfeier und entscheidet über Gesuche von Auswärtigen. Den Tod beurkundet das Zivilstandsamt Oberland West an der Scheibenstrasse 3 in Thun.
Diese Seite ordnet den Ablauf für Thun mit Gwatt, Strättligen, Goldiwil und Allmendingen: die drei Friedhofbezirke, die Grabarten, die Gebühren der Stadt und was gilt, wenn die verstorbene Person nicht in Thun wohnte oder im Ausland beigesetzt werden soll. Die Angaben stammen aus dem Reglement und der Verordnung der Stadt Thun, jeweils mit Link zur Quelle.
Wir sind ein Bestattungsinstitut mit Sitz in Bern-Bümpliz und übernehmen Bestattungen in Thun und im ganzen Berner Oberland. Wir begleiten Familien jeder Herkunft, Sprache und Weltanschauung und sind rund um die Uhr erreichbar.

Ablauf
Im Spital oder Heim geschieht das automatisch. Zu Hause rufen Sie die Hausarztpraxis oder ausserhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Notfalldienst. Für eine Kremation verlangt die Stadt zusätzlich ein ärztliches Zeugnis, dass keine rechtsmedizinischen Einwände bestehen.
Wir holen die verstorbene Person ab, aus dem Spital, dem Heim oder von zu Hause. Nach dem Thuner Reglement werden Verstorbene in der Regel innert 24 Stunden in die Aufbahrungsräume der Gemeinde überführt; eine Aufbahrung zu Hause ist in geeigneten, kühlen Räumen möglich.
Der Tod muss innert zwei Tagen, den Todestag nicht eingerechnet, dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden, für Thun dem Zivilstandsamt Oberland West an der Scheibenstrasse 3. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Institution. Sonst übernehmen wir die Meldung mit Ihrer Vollmacht.
Das Bestattungsamt prüft die Papiere, erteilt die Bestattungsbewilligung und legt den Termin der Abdankung fest. Wir besprechen mit Ihnen Erd- oder Feuerbestattung, Friedhof und Grabart und übernehmen den Kontakt mit dem Amt.
Im Krematorium Thun können nahe Angehörige die verstorbene Person auf Wunsch bis in den Ofenvorraum begleiten. Im Kanton Bern darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden.
Die Abdankungshallen stehen für alle Abdankungen zur Verfügung, kirchlich, in der Moschee, nach einer anderen religiösen Ordnung oder frei. Besondere Wünsche berücksichtigt die Stadt soweit möglich, wenn sie früh abgesprochen werden.
Im Detail
Wer in Thun angemeldet war, zahlt für Aufbahrung, Abdankungshalle, Kremation und Reihengrab keine Gemeindegebühren. Für Auswärtige verrechnet die Stadt diese Posten einzeln, zum Beispiel CHF 610 für die Kremation einer erwachsenen Person. Alle Beträge stehen in der Tabelle weiter unten. Sie sind indexiert und unterliegen, ausser den Grabmieten, der Mehrwertsteuer. Quelle: Bestattungs- und Friedhofverordnung der Stadt Thun (PDF).
Das Krematorium der Stadt Thun wurde 2020 fertiggestellt. Es ist Aufbahrungs- und Kremationsanlage zugleich und beherbergt das Bestattungsamt. Dieses berät Angehörige, organisiert Aufbahrungen, Kremationen und Trauerfeiern sowie im Auftrag Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, bewahrt Bestattungswünsche auf und ist für Grabverlängerungen zuständig.
| Stelle | Adresse | Kontakt | Öffnungszeiten |
|---|---|---|---|
| Bestattungsamt / Krematorium | Strättligenstrasse 14, 3645 Gwatt (Thun) | 033 225 82 45, bestattungsamt@thun.ch | Mo–Do 08.00–11.45 und 13.30–17.00, Fr bis 16.00 |
| Zivilstandsamt Oberland West | Scheibenstrasse 3, 3600 Thun | 031 635 43 00 | Mo 08.30–11.30 und 13.30–18.00, Di–Do bis 16.30, Fr 08.30–11.30 |
| Friedhofunterhalt | Schönaustrasse 23, 3600 Thun | 033 225 83 66 | Grabbepflanzung und Unterhalt |
Stand Oktober 2026. Quellen: Stadt Thun, Todesfall, Zivilstandsamt Oberland West.
Neben den Aufbahrungszimmern gibt es eine Abdankungshalle, zwei Andachtsräume, ein Angehörigenzimmer und einen Raum für rituelle Handlungen, etwa eine rituelle Waschung. Die Betriebsräume, insbesondere der Ofenraum, sind nicht öffentlich.
Die Stadt Thun hat drei Friedhofbezirke: Thun-Stadt, Schoren im früheren Gemeindegebiet Strättligen und Goldiwil mit Schwendibach. Seit der Revision von 2021 besteht freie Wahl des Friedhofs, soweit dort genügend Platz vorhanden ist. Gräber werden der Reihe nach belegt; im Voraus reservieren lässt sich ein Grab nicht.
Die Ruhedauer beträgt 20 Jahre. Bei vielen Grabarten lässt sie sich einmal um 20 oder zweimal um 10 Jahre verlängern, Privat- und Kindergräber darüber hinaus um je 10 Jahre. Die Asche wird in Thun nur in Gemeindeurnen abgegeben; wird sie nicht in Thun beigesetzt, stellt das Krematorium eine Kremationsbescheinigung aus. Eine nicht abgeholte Urne wird nach drei Monaten im Gemeinschaftsgrab beigesetzt.
Quellen: Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Thun (PDF), Fassung vom 19. August 2021, Merkblätter zu den Grabarten. Mehr zur Feuerbestattung unter Kremation.
Auszug aus der Bestattungs- und Friedhofverordnung. «Einheimisch» ist, wer in Thun angemeldet war.
| Posten | Einheimische | Auswärtige |
|---|---|---|
| Verwaltungsaufwand | CHF 0 | CHF 40 |
| Aufbahrungszimmer bis 2 Tage | CHF 0 | CHF 105 |
| Abdankungshalle | CHF 0 | CHF 165 |
| Orgelspiel | CHF 0 | CHF 210 |
| Kremation einer erwachsenen Person | CHF 0 | CHF 610 |
| Urnenreihengrab, 20 Jahre | CHF 0 | CHF 850 |
| Gemeinschaftsgrab, Aschengrab | CHF 0 | CHF 165 |
| Grabmiete Reihengrab Erwachsene, 20 Jahre | CHF 0 | CHF 1'700 |
| Graberstellung Reihengrab Erwachsene | CHF 0 | CHF 700 |
| Anlageunterhalt Reihengrab Erwachsene, 20 Jahre | CHF 700 | CHF 900 |
| Grabmiete Privatgrab je Grabstätte, 20 Jahre | CHF 2'650 | CHF 5'300 |
Beträge gemäss Verordnung, Stand Oktober 2026, ohne Leistungen des Bestattungsinstituts. Quelle: Bestattungs- und Friedhofverordnung der Stadt Thun (PDF).
Die Gebühren der Stadt sind im Voraus zu bezahlen. In unserer Offerte führen wir sie getrennt von unseren eigenen Leistungen auf, damit Sie sehen, was an die Stadt geht.
Wer nicht in Thun wohnte, erhält nach dem Reglement in der Regel eine Bewilligung für eine Urnenbeisetzung oder für eine Erdbestattung in ein bestehendes Privatgrab. Ein Erdbestattungsgrab ist für Auswärtige auch möglich, wenn
Über die Gesuche von Auswärtigen entscheidet das Bestattungsamt. Wir stellen das Gesuch mit Ihnen zusammen. Quelle: Bestattungs- und Friedhofreglement, Art. 4.
Die Stadt übernimmt eine einfache Bestattung für Personen mit Wohnsitz in Thun, für langjährig in Thun Niedergelassene, die wegen Krankheit oder Alter auswärts leben mussten, und für Personen, die nach kantonalem Recht in Thun bestattet werden müssen. Dazu gehören Aufbahrung, Abdankungshalle, Orgelspiel, Kremation mit Gemeindeurne sowie ein Reihengrab oder die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab.
Hinterlässt die verstorbene Person nachweislich kein Vermögen, kommen ein einfacher Sarg mit Einsargung, die Überführung in den Aufbahrungsraum und der Anlageunterhalt dazu. Für andere Verstorbene übernimmt die Stadt keine Kosten. Quelle: Bestattungs- und Friedhofreglement, Art. 22.
Soll die Beisetzung im Herkunftsland stattfinden, verlangt das Thuner Reglement einen Leichenpass und eine besondere Kontrolle der vorschriftsgemässen Einsargung. Den Leichenpass stellt im Kanton Bern die Gemeinde aus, in welcher der Sarg versiegelt wird. Je nach Zielland braucht es zusätzlich beglaubigte Dokumente des Zivilstandsamts.
Für eine Überführung ins Ausland beginnt unsere Pauschale bei ca. CHF 3'000, abhängig von Zielland und Transportweg. Die Gebühren der Stadt für Aufbahrung und Einsargung kommen dazu. Quellen: Reglement, Art. 6, Einführungsverordnung zum Epidemiengesetz (BSG 815.122), Art. 10. Mehr dazu unter Überführung ins Ausland und Leichenpass; Ämter der Stadt Bern unter Bestattung in Bern, kantonale Regeln unter Bestattung im Kanton Bern.
Fragen & Antworten
Das Bestattungsamt der Stadt Thun im Krematorium, Strättligenstrasse 14, 3645 Gwatt, Telefon 033 225 82 45, bestattungsamt@thun.ch. Den Tod beurkundet das Zivilstandsamt Oberland West an der Scheibenstrasse 3 in Thun. Beide Meldungen können wir mit Ihrer Vollmacht übernehmen.
Drei Friedhofbezirke: Thun-Stadt, Schoren im früheren Gemeindegebiet Strättligen und Goldiwil mit Schwendibach. Seit 2021 besteht freie Wahl des Friedhofs, soweit Platz vorhanden ist.
Für Einheimische verrechnet die Stadt für die Kremation nichts, für auswärtige Erwachsene CHF 610 plus Mehrwertsteuer. Dazu kommen je nach Wunsch Aufbahrung, Abdankungshalle und Grab sowie die Leistungen des Bestattungsinstituts. Sie erhalten von uns vorab eine schriftliche Offerte.
Ja, in der Regel mit einer Urnenbeisetzung oder einer Erdbestattung in ein bestehendes Privatgrab. Ein Erdbestattungsgrab ist für Auswärtige möglich, wenn die Person alleinstehend war und Eltern oder Geschwister in Thun hat oder in Thun verstorben ist und hier bestattet werden muss. Es gelten die Tarife für Auswärtige.
Ja. Nahe Angehörige können die verstorbene Person bis in den Ofenvorraum begleiten. Für Auswärtige verrechnet die Stadt dafür CHF 70.
20 Jahre. Bei vielen Grabarten kann sie einmal um 20 oder zweimal um 10 Jahre verlängert werden, Privat- und Kindergräber auch darüber hinaus um je 10 Jahre.
Ja, auf dem Friedhof Schoren. Die Stadt hat dazu ein eigenes Merkblatt veröffentlicht; wir klären mit dem Bestattungsamt, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Ja. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und holen in Thun, Steffisburg, Spiez, im ganzen Berner Oberland und in der übrigen Schweiz ab, aus dem Spital, dem Heim oder von zu Hause.
Weitere Dienstleistungen
Die klassische Bestattung im Sarg — Grabwahl, Termin, Zeremonie und alle Formalitäten.
Mehr erfahrenFeuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung, Naturbestattung oder Überführung der Urne.
Mehr erfahrenAbdankung, Aufbahrung und Abschiednahme — religiös oder frei gestaltet, ganz persönlich.
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