Vorsorge & Absicherung
Rückführungsversicherungen werden vor allem in Gemeinschaften mit Wurzeln im Ausland angeboten — häufig über Vereine. Was sie leisten, was nicht, und woran man eine seriöse Lösung erkennt.
Wer weiss, dass er einmal im Herkunftsland beigesetzt werden möchte, denkt früher oder später über die Kosten nach. Genau dort setzen Rückführungsversicherungen an: kleine, regelmässige Beiträge statt einer grösseren Summe im Todesfall.
Das Prinzip ist vernünftig. Die Umsetzung ist es nicht immer. Dieser Ratgeber sortiert, welche Formen es gibt, was Sie möglicherweise bereits abgedeckt haben, und welche Fragen Sie vor einem Abschluss stellen sollten.
In der Schweiz begegnen Familien im Wesentlichen drei Varianten. Sie unterscheiden sich stärker, als der gemeinsame Name vermuten lässt.
Bevor Sie etwas Neues abschliessen, lohnt sich ein Blick in bestehende Policen. Rückführungsleistungen sind häufiger enthalten, als die meisten wissen — in Reiseversicherungen, in Assistance-Paketen von Kreditkarten, in Zusatzversicherungen der Krankenkasse oder in Mitgliedschaften bei Automobil- und Reiseclubs.
Der entscheidende Punkt ist fast immer derselbe: Diese Deckungen gelten in der Regel nur, wenn der Tod im Ausland eintritt, und sie bringen die verstorbene Person an den Wohnsitz in der Schweiz zurück — nicht von der Schweiz ins Herkunftsland. Das ist genau die umgekehrte Richtung dessen, was viele Familien planen.
Prüfen Sie deshalb zwei Fragen: Wo tritt der Todesfall voraussichtlich ein, und in welche Richtung soll der Transport gehen? Erst danach lässt sich sagen, ob eine bestehende Police überhaupt einschlägig ist.
Reiseversicherungen decken den Rücktransport in die Schweiz. Familien, die eine Beisetzung im Herkunftsland planen, brauchen aber den Transport aus der Schweiz hinaus. Beides ist eine «Rückführung» — versicherungstechnisch sind es zwei völlig verschiedene Dinge. Lassen Sie sich diesen Punkt schriftlich bestätigen, bevor Sie sich auf eine Police verlassen.
Fünf Fragen entscheiden darüber, ob eine Lösung im Ernstfall trägt. Erstens: Gilt die Deckung auch, wenn der Tod in der Schweiz eintritt? Zweitens: In welches Land wird überführt — nur in ein bestimmtes, oder frei wählbar?
Drittens: Was genau ist enthalten — nur die Frachtkosten, oder auch Sarg, Dokumente, Konsulatsgebühren und die Arbeit des Bestattungsinstituts? Viertens: Gibt es eine Wartezeit nach Abschluss, und wie hoch ist eine allfällige Alterbegrenzung?
Fünftens, und in der Praxis am wichtigsten: Kann die Familie das Bestattungsinstitut frei wählen, oder ist ein bestimmter Anbieter vorgeschrieben? Wo diese Wahl eingeschränkt ist, fehlt am Ende die Möglichkeit, Leistung und Preis zu vergleichen.
Nicht jede Familie braucht eine Versicherung. Wer selbst diszipliniert zurücklegt, hat volle Kontrolle über die Summe, ist an keinen Anbieter gebunden und kann das Geld auch anders verwenden, falls sich der Wunsch ändert.
Der Nachteil ist ebenso klar: Kein Schutz für den Fall, dass der Todesfall früher eintritt als geplant. Deshalb ist die Kombination oft die vernünftigste Lösung — eine überschaubare Absicherung für den frühen Fall, ergänzt durch eigenes Sparen.
Wenn Sie Ihre Wünsche verbindlich festhalten möchten, ohne sich an ein Produkt zu binden, ist die Bestattungsvorsorge der passende Weg: Sie halten schriftlich fest, was geschehen soll, und entlasten damit die Angehörigen an der Stelle, an der es am meisten weh tut — bei Entscheidungen unter Zeitdruck.
Wir verkaufen keine Versicherungen und erhalten keine Provisionen von Anbietern. Das sagen wir bewusst, weil in diesem Bereich viel vermittelt wird und die Beratung dadurch selten neutral ist.
Was wir tun: Wir sagen Ihnen, was eine Überführung in Ihr Zielland realistisch kostet — Pauschale, Fracht, Gebühren, einzeln aufgeschlüsselt. Mit dieser Zahl können Sie beurteilen, ob eine angebotene Deckung ausreicht oder ob Sie für eine Leistung zahlen, die die tatsächlichen Kosten nicht deckt.
Dieses Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Fragen & Antworten
In aller Regel nicht. Reiseversicherungen bringen Verstorbene an den Wohnsitz in der Schweiz zurück, wenn der Tod auf einer Reise eintritt. Der Transport von der Schweiz ins Herkunftsland ist etwas anderes und meist nicht gedeckt.
Es gibt seriöse und gut geführte Kassen, aber sie unterstehen meist nicht der Versicherungsaufsicht. Fragen Sie nach Statuten, Jahresrechnung und danach, was bei Auflösung geschieht. Wo diese Auskünfte nicht schriftlich erhältlich sind, ist Zurückhaltung angebracht.
Das hängt vom Anbieter ab und ist eine der wichtigsten Fragen überhaupt. Wo ein bestimmtes Institut vorgeschrieben ist, entfällt jeder Vergleich — und damit der wirksamste Kostenhebel.
Viele Angebote sehen eine Karenzfrist nach Abschluss vor, innerhalb derer noch keine oder nur eine reduzierte Leistung erbracht wird. Lassen Sie sich Dauer und Umfang schriftlich bestätigen.
Das hängt von Alter, Beitragshöhe und Deckungsumfang ab. Die nüchterne Rechnung: Beitrag mal erwartete Jahre gegen die realistischen Überführungskosten. Wir nennen Ihnen die zweite Zahl, damit Sie die Rechnung selbst machen können.
Wir vermitteln keine Produkte und erhalten keine Provisionen. Wir liefern die Kostenseite — was eine Überführung in Ihr Zielland tatsächlich kostet. Die Entscheidung über die Absicherung treffen Sie unabhängig davon.