Vorsorge & Absicherung

Rückführungsversicherung: lohnt sie sich?

Rückführungsversicherungen werden vor allem in Gemeinschaften mit Wurzeln im Ausland angeboten — häufig über Vereine. Was sie leisten, was nicht, und woran man eine seriöse Lösung erkennt.

Wer weiss, dass er einmal im Herkunftsland beigesetzt werden möchte, denkt früher oder später über die Kosten nach. Genau dort setzen Rückführungsversicherungen an: kleine, regelmässige Beiträge statt einer grösseren Summe im Todesfall.

Das Prinzip ist vernünftig. Die Umsetzung ist es nicht immer. Dieser Ratgeber sortiert, welche Formen es gibt, was Sie möglicherweise bereits abgedeckt haben, und welche Fragen Sie vor einem Abschluss stellen sollten.

Die drei üblichen Formen

In der Schweiz begegnen Familien im Wesentlichen drei Varianten. Sie unterscheiden sich stärker, als der gemeinsame Name vermuten lässt.

  • Vereins- oder Gemeinschaftskassen — Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag, im Todesfall übernimmt die Kasse die Überführung oder einen Teil davon. Verbreitet, oft günstig, aber rechtlich meist keine Versicherung im aufsichtsrechtlichen Sinn.
  • Zusatzbausteine in Reiseversicherungen — decken die Rückführung ab, wenn der Tod auf einer Reise eintritt. Das ist eine wichtige Einschränkung: Für den Tod am Wohnort in der Schweiz greifen sie in der Regel nicht.
  • Todesfall- oder Bestattungsversicherungen — zahlen im Todesfall eine vereinbarte Summe aus, die frei verwendet werden kann. Sie sind nicht auf Überführungen zugeschnitten, aber flexibel einsetzbar.

Was Sie vielleicht schon haben

Bevor Sie etwas Neues abschliessen, lohnt sich ein Blick in bestehende Policen. Rückführungsleistungen sind häufiger enthalten, als die meisten wissen — in Reiseversicherungen, in Assistance-Paketen von Kreditkarten, in Zusatzversicherungen der Krankenkasse oder in Mitgliedschaften bei Automobil- und Reiseclubs.

Der entscheidende Punkt ist fast immer derselbe: Diese Deckungen gelten in der Regel nur, wenn der Tod im Ausland eintritt, und sie bringen die verstorbene Person an den Wohnsitz in der Schweiz zurück — nicht von der Schweiz ins Herkunftsland. Das ist genau die umgekehrte Richtung dessen, was viele Familien planen.

Prüfen Sie deshalb zwei Fragen: Wo tritt der Todesfall voraussichtlich ein, und in welche Richtung soll der Transport gehen? Erst danach lässt sich sagen, ob eine bestehende Police überhaupt einschlägig ist.

Die Richtungsfalle

Reiseversicherungen decken den Rücktransport in die Schweiz. Familien, die eine Beisetzung im Herkunftsland planen, brauchen aber den Transport aus der Schweiz hinaus. Beides ist eine «Rückführung» — versicherungstechnisch sind es zwei völlig verschiedene Dinge. Lassen Sie sich diesen Punkt schriftlich bestätigen, bevor Sie sich auf eine Police verlassen.

Fragen, die Sie vor einem Abschluss stellen sollten

Fünf Fragen entscheiden darüber, ob eine Lösung im Ernstfall trägt. Erstens: Gilt die Deckung auch, wenn der Tod in der Schweiz eintritt? Zweitens: In welches Land wird überführt — nur in ein bestimmtes, oder frei wählbar?

Drittens: Was genau ist enthalten — nur die Frachtkosten, oder auch Sarg, Dokumente, Konsulatsgebühren und die Arbeit des Bestattungsinstituts? Viertens: Gibt es eine Wartezeit nach Abschluss, und wie hoch ist eine allfällige Alterbegrenzung?

Fünftens, und in der Praxis am wichtigsten: Kann die Familie das Bestattungsinstitut frei wählen, oder ist ein bestimmter Anbieter vorgeschrieben? Wo diese Wahl eingeschränkt ist, fehlt am Ende die Möglichkeit, Leistung und Preis zu vergleichen.

Die Alternative: zweckgebundenes Sparen

Nicht jede Familie braucht eine Versicherung. Wer selbst diszipliniert zurücklegt, hat volle Kontrolle über die Summe, ist an keinen Anbieter gebunden und kann das Geld auch anders verwenden, falls sich der Wunsch ändert.

Der Nachteil ist ebenso klar: Kein Schutz für den Fall, dass der Todesfall früher eintritt als geplant. Deshalb ist die Kombination oft die vernünftigste Lösung — eine überschaubare Absicherung für den frühen Fall, ergänzt durch eigenes Sparen.

Wenn Sie Ihre Wünsche verbindlich festhalten möchten, ohne sich an ein Produkt zu binden, ist die Bestattungsvorsorge der passende Weg: Sie halten schriftlich fest, was geschehen soll, und entlasten damit die Angehörigen an der Stelle, an der es am meisten weh tut — bei Entscheidungen unter Zeitdruck.

Unsere Rolle dabei

Wir verkaufen keine Versicherungen und erhalten keine Provisionen von Anbietern. Das sagen wir bewusst, weil in diesem Bereich viel vermittelt wird und die Beratung dadurch selten neutral ist.

Was wir tun: Wir sagen Ihnen, was eine Überführung in Ihr Zielland realistisch kostet — Pauschale, Fracht, Gebühren, einzeln aufgeschlüsselt. Mit dieser Zahl können Sie beurteilen, ob eine angebotene Deckung ausreicht oder ob Sie für eine Leistung zahlen, die die tatsächlichen Kosten nicht deckt.

Dieses Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Deckt meine Reiseversicherung die Überführung ins Herkunftsland?

In aller Regel nicht. Reiseversicherungen bringen Verstorbene an den Wohnsitz in der Schweiz zurück, wenn der Tod auf einer Reise eintritt. Der Transport von der Schweiz ins Herkunftsland ist etwas anderes und meist nicht gedeckt.

Sind Vereinskassen sicher?

Es gibt seriöse und gut geführte Kassen, aber sie unterstehen meist nicht der Versicherungsaufsicht. Fragen Sie nach Statuten, Jahresrechnung und danach, was bei Auflösung geschieht. Wo diese Auskünfte nicht schriftlich erhältlich sind, ist Zurückhaltung angebracht.

Kann ich das Bestattungsinstitut frei wählen?

Das hängt vom Anbieter ab und ist eine der wichtigsten Fragen überhaupt. Wo ein bestimmtes Institut vorgeschrieben ist, entfällt jeder Vergleich — und damit der wirksamste Kostenhebel.

Gibt es eine Wartezeit?

Viele Angebote sehen eine Karenzfrist nach Abschluss vor, innerhalb derer noch keine oder nur eine reduzierte Leistung erbracht wird. Lassen Sie sich Dauer und Umfang schriftlich bestätigen.

Lohnt sich eine solche Versicherung überhaupt?

Das hängt von Alter, Beitragshöhe und Deckungsumfang ab. Die nüchterne Rechnung: Beitrag mal erwartete Jahre gegen die realistischen Überführungskosten. Wir nennen Ihnen die zweite Zahl, damit Sie die Rechnung selbst machen können.

Beraten Sie zu Versicherungen?

Wir vermitteln keine Produkte und erhalten keine Provisionen. Wir liefern die Kostenseite — was eine Überführung in Ihr Zielland tatsächlich kostet. Die Entscheidung über die Absicherung treffen Sie unabhängig davon.

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr.

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Das erste Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit.

+41 79 133 90 99 24h-Notruf