Aufbahrung & Abschiednahme

Aufbahrung und Abschiednahme

Aufbahrung zu Hause, im Abschiedsraum oder in der Aufbahrungshalle — mit der Zeit und in der Form, die Ihre Familie braucht.

Was Sie erwartet

Zeit, um in Ruhe Abschied zu nehmen

Aufbahrung heisst: Die verstorbene Person wird versorgt, angekleidet und in den Sarg gebettet, damit Angehörige und Freunde sie noch einmal sehen und Abschied nehmen können. In der Schweiz geschieht das meist im Aufbahrungsraum des Friedhofs oder in einem Abschiedsraum; in vielen Gemeinden ist auch eine Aufbahrung zu Hause möglich.

Für viele Familien sind diese Stunden wichtiger als die Feier selbst. Hier darf geweint, gebetet, geschwiegen oder erzählt werden. Manche kommen einmal, andere jeden Tag bis zur Bestattung. Wieder andere möchten die verstorbene Person bewusst nicht mehr sehen — auch das ist ein Abschied.

Wir richten die Aufbahrung so ein, wie es zu Ihrer Familie und ihrem Glauben passt: kirchlich, in der Moschee, nach einer anderen religiösen Ordnung oder frei. Und wir sagen Ihnen offen, was in Ihrer Gemeinde zulässig ist.

Weisse Lilienblüte vor dunklem Hintergrund als Sinnbild für Aufbahrung und Abschied

Ablauf

Schritt für Schritt

01

Abholung und Versorgung

Wir holen die verstorbene Person zu Hause, im Spital oder im Heim ab — rund um die Uhr. Danach folgt die hygienische Versorgung: Waschen, Ankleiden, Herrichten des Gesichts und der Hände.

02

Ort der Aufbahrung wählen

Aufbahrungsraum des Friedhofs, Abschiedsraum oder Aufbahrung zu Hause: Wir klären mit der Gemeinde, was möglich ist, und reservieren den Raum.

03

Kleidung und persönliche Dinge

Sie bestimmen, was die verstorbene Person trägt und was ihr beigelegt wird — ein Lieblingskleid, ein Foto, ein Brief, ein Rosenkranz oder eine Gebetskette.

04

Einbettung und Gestaltung

Wir betten die verstorbene Person in den Sarg und gestalten den Raum mit Kerzen, Blumen und, wenn Sie möchten, mit Fotos oder religiösen Zeichen.

05

Zeit für den Abschied

Sie entscheiden, wer kommt, wann und wie lange. Gebete, Totenwache, Musik oder Stille — wir richten uns nach Ihnen und nach den Öffnungszeiten des Raums.

06

Schliessen des Sarges

Vor der Trauerfeier, der Kremation oder der Überführung wird der Sarg geschlossen. Wenn Sie dabei sein möchten, planen wir diesen Moment mit Ihnen ein.

Im Detail

Was wir bei der Aufbahrung übernehmen

  • Abholung rund um die Uhr, in der ganzen Schweiz
  • Hygienische Versorgung, Waschen und Ankleiden
  • Herrichten von Gesicht und Händen
  • Sarg und Innenausstattung nach Ihrer Wahl
  • Reservation von Aufbahrungs- oder Abschiedsraum
  • Abklärung einer Aufbahrung zu Hause mit der Gemeinde
  • Gestaltung mit Kerzen, Blumen und Fotos
  • Raum für Gebete, Totenwache und religiöse Bräuche
  • Begleitung von Kindern beim Abschied
  • Abschiednahme vor einer Überführung ins Ausland
  • Transport zur Trauerfeier, Kremation oder zum Grab
  • Eine Ansprechperson, auch nachts und am Wochenende

Abschied vor einer Überführung ins Ausland

Wird die verstorbene Person im Sarg ins Ausland überführt, kommt sie in einen Zinksarg, der vor der Abreise verlötet wird. Danach kann der Sarg unterwegs und meist auch am Ziel nicht mehr geöffnet werden. Planen Sie die Abschiednahme am offenen Sarg deshalb hier in der Schweiz ein, vor der Einsargung. Sagen Sie uns früh, wer aus der Familie dabei sein möchte, damit wir den Termin darum herum planen.

Aufbahrung zu Hause oder im Abschiedsraum

Beides ist in der Schweiz möglich, doch die Regeln macht nicht der Bund, sondern der Kanton und vor allem die Gemeinde. Ein paar Beispiele aus offiziellen Unterlagen:

  • Kanton Basel-Stadt — die Verstorbene oder der Verstorbene darf zwei Tage zu Hause aufgebahrt werden; auf den Friedhöfen stehen Aufbahrungsräume zur Verfügung
  • Gemeinde Belp (BE) — die Aufbahrung erfolgt grundsätzlich in der Aufbahrungshalle, zu Hause nur mit Zustimmung des zuständigen Arztes
  • Stadt Luzern — Verstorbene können auf dem Friedhof oder zu Hause aufgebahrt werden
  • Kanton Zürich — die Gemeinden sorgen für eine würdige Aufbahrung und regeln den Zugang zu den Aufbahrungsräumen

Eine feste Frist, wie lange eine verstorbene Person zu Hause bleiben darf, legen die Kantone Bern und Zürich nicht fest. Fest steht: Bestattet oder kremiert wird in beiden Kantonen frühestens 48 Stunden nach dem Tod, im Kanton Zürich in der Regel spätestens nach sieben Tagen. Für eine Aufbahrung zu Hause braucht es einen kühlen Raum, in dem die Familie ungestört ist. Wir klären vorher mit der Gemeinde, was gilt, und kommen bei Bedarf täglich vorbei.

Offener oder geschlossener Sarg

Offener Sarg: Die verstorbene Person ist sichtbar, Angehörige können sie anschauen, berühren, ihr etwas in die Hände legen. In manchen Aufbahrungsräumen sitzen die Besucher hinter einer Scheibe, in anderen können sie direkt an den Sarg treten — wir sagen Ihnen vorher, wie der Raum eingerichtet ist.

Geschlossener Sarg: Manche Familien wünschen ihn von Anfang an, aus persönlichen oder religiösen Gründen. Nach einem Unfall oder einer langen Krankheit empfehlen wir manchmal, den Sarg geschlossen zu lassen oder ihn nur für die engste Familie zu öffnen. Wir besprechen das offen mit Ihnen, bevor jemand den Raum betritt.

Hygienische Versorgung statt Einbalsamierung: Für eine Aufbahrung in der Schweiz genügt in aller Regel die hygienische Versorgung. Eine Einbalsamierung kommt nur in Frage, wenn sie nötig ist, etwa weil das Zielland einer Überführung sie verlangt. Verändert sich der Körper während der Aufbahrung, kann der Friedhof die Aufbahrung beenden — auch das besprechen wir vorher mit Ihnen.

Abschied nehmen: Bräuche, Gebete und Kinder

Jede Familie bringt ihre eigenen Bräuche mit. In manchen wird Tag und Nacht Totenwache gehalten, in anderen gehört eine rituelle Waschung durch Angehörige oder Mitglieder der Glaubensgemeinschaft dazu, in wieder anderen werden am Sarg Gebete gesprochen, Kerzen angezündet oder Lieder gesungen. Wir klären ab, in welchem Raum das möglich ist, und halten uns an die Vorgaben, die Ihre Gemeinschaft macht.

Kinder beim Abschied: Kinder dürfen dabei sein, wenn sie es möchten. Erklären Sie vorher in einfachen Worten, was sie sehen werden, und lassen Sie sie selbst entscheiden, wie nah sie an den Sarg gehen. Eine Zeichnung oder ein Brief, den das Kind in den Sarg legen darf, hilft vielen. Eine vertraute erwachsene Person sollte nur für das Kind da sein und mit ihm hinausgehen können, wann immer es will.

Wie die Aufbahrung mit der eigentlichen Feier zusammenhängt, steht auf der Seite Trauerfeier und Abdankung.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

Das regelt die Gemeinde, nicht der Bund. Im Kanton Basel-Stadt ist eine Aufbahrung zu Hause während zwei Tagen erlaubt, in der Gemeinde Belp nur mit Zustimmung des zuständigen Arztes. Die Kantone Bern und Zürich nennen keine feste Frist. Wir klären vorher ab, was in Ihrer Gemeinde gilt.

Wo findet eine Aufbahrung statt?

Meist im Aufbahrungsraum des Friedhofs oder in einem Abschiedsraum, in vielen Gemeinden auch zu Hause. Bei einer Überführung ins Ausland findet die Aufbahrung vor der Einsargung in den Zinksarg statt.

Muss der Sarg bei der Aufbahrung offen sein?

Nein. Sie entscheiden, ob der Sarg offen, nur zeitweise offen oder geschlossen ist. Nach einem Unfall oder einer langen Krankheit beraten wir Sie, was für die Angehörigen gut zu ertragen ist.

Darf man Verstorbene beim Abschied berühren?

Ja, am offenen Sarg dürfen Sie die verstorbene Person berühren, ihre Hand halten oder ihr etwas beilegen. In manchen Aufbahrungsräumen trennt eine Scheibe Besucher und Sarg; wir sagen Ihnen vorher, wie der Raum eingerichtet ist.

Sollen Kinder Verstorbene noch einmal sehen?

Wenn sie es möchten, ja. Bereiten Sie das Kind in einfachen Worten vor, lassen Sie es selbst entscheiden, wie nah es herangeht, und bestimmen Sie eine Bezugsperson, die mit ihm jederzeit hinausgehen kann.

Wird die verstorbene Person für die Aufbahrung einbalsamiert?

In aller Regel nicht. Für eine Aufbahrung in der Schweiz genügt die hygienische Versorgung. Eine Einbalsamierung braucht es nur in bestimmten Fällen, etwa wenn das Zielland einer Überführung sie verlangt.

Was ist der Unterschied zwischen Aufbahrung und Abdankung?

Die Aufbahrung ist die Zeit am Sarg, oft im kleinen Kreis und über einen oder mehrere Tage. Die Abdankung ist die Trauerfeier mit allen Gästen, in der Kirche, der Moschee, der Abdankungshalle oder frei gestaltet.

Ist eine Totenwache oder eine rituelle Waschung möglich?

In vielen Fällen ja. Ob eine Totenwache über Nacht oder eine rituelle Waschung durch Angehörige möglich ist, hängt vom Raum und der Gemeinde ab. Sagen Sie uns früh, was Ihre Familie wünscht — wir suchen den passenden Ort.

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