Für Angehörige

Aufbahrung: Soll ich hingehen, und was erwartet mich dort?

Viele Menschen zögern, bevor sie zum ersten Mal zu einer Aufbahrung gehen. Was Sie dort sehen, wie lange Sie bleiben können und welche Wege es sonst gibt, Abschied zu nehmen.

Eine Aufbahrung ist die Zeit zwischen Tod und Bestattung, in der die verstorbene Person im Sarg liegt und Angehörige, Freunde und Bekannte sie noch einmal besuchen können. In der Schweiz findet sie meist im Aufbahrungsraum eines Friedhofs oder Krematoriums statt, seltener zu Hause. Wer die Einladung erhält, fragt sich oft: Soll ich hingehen?

Diese Seite richtet sich an Familie und Gäste. Sie beschreibt, was Sie im Raum erwartet, wie lange Sie bleiben können, was Sie mitbringen dürfen und was Sie tun können, wenn Sie lieber nicht hingehen. Was wir als Bestattungsinstitut bei einer Aufbahrung übernehmen und was sie kostet, steht unter Aufbahrung und Abschiednahme.

Hingehen oder nicht: eine persönliche Entscheidung

Niemand muss zu einer Aufbahrung gehen. Es gibt keine Pflicht und keine Erwartung, die man erfüllen müsste. Die Wegleitung des Kantons Basel-Stadt beschreibt das Dilemma nüchtern: Die Nähe zum toten Körper sei vielleicht schwer zu ertragen, könne aber auch heilsam wirken und helfen, den Tod zu realisieren.

Für manche Angehörige ersetzt das ruhige Bild am Sarg die letzten Bilder aus dem Spital oder vom Unfallort. Andere möchten die Person so in Erinnerung behalten, wie sie lebte. Beides ist ein Abschied. Hilfreich sind ein paar Fragen an sich selbst:

  • Habe ich die Person in den letzten Wochen noch gesehen, oder fehlt mir ein Abschied?
  • Möchte ich ihr etwas sagen, etwas mitgeben oder sie noch einmal berühren?
  • Würde ich es später bereuen, nicht gegangen zu sein?
  • Gehe ich lieber allein, mit einer vertrauten Person oder gar nicht?

Sie können sich auch erst vor Ort entscheiden. Viele Menschen gehen bis zur Tür, setzen sich eine Weile in den Vorraum und entscheiden dann, ob sie hineingehen.

Was Sie im Aufbahrungsraum erwartet

Aufbahrungsräume sind schlicht eingerichtet: ein Sarg, Kerzen, Blumen, ein paar Stühle. Je nach Friedhof gibt es zwei Bauarten. Im Krematorium Bern etwa ist der gekühlte Raum mit dem Sarg durch eine Glasscheibe von der Besucherseite getrennt; in Begleitung von Mitarbeitenden ist der Zugang zum Sarg trotzdem möglich. Auf dem Friedhof am Hörnli in Basel gibt es traditionelle Räume mit Scheibe und einen offenen Aufbahrungsraum, in dem Sie direkt zur verstorbenen Person gehen können.

Der Sarg kann offen oder geschlossen sein; das entscheidet die Familie. Liegt die Person im offenen Sarg, ist sie gewaschen, angekleidet und gebettet. Wie das geschieht, erklärt Verstorbene waschen und ankleiden.

  • Aussehen: Das Gesicht wirkt meist ruhig, aber blasser und etwas fremder als im Leben. Die Lippen sind geschlossen, die Hände oft gefaltet
  • Kühle: Der Raum oder der Sarg ist gekühlt. Haut und Hände fühlen sich kalt und fest an; das ist normal und kein Zeichen, dass etwas nicht stimmt
  • Stille: Es gibt keinen Ablauf und keine Rede. Sie dürfen schweigen, beten, weinen, erzählen oder einfach sitzen
  • Berühren: Am offenen Sarg dürfen Sie die Hand halten oder über das Haar streichen, wenn Sie das möchten

Nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit rät der Bestatter manchmal, den Sarg geschlossen zu lassen oder nur für die engste Familie zu öffnen. Fragen Sie die Familie oder uns vorher, was Sie sehen werden. Eine kurze ehrliche Beschreibung nimmt viel Unsicherheit.

Manchmal treffen Sie im Raum auf Bräuche, die Sie nicht kennen: eine Totenwache, gemeinsame Gebete, Psalmen, einen Rosenkranz, eine Rezitation oder Lieder in einer anderen Sprache. Sie müssen nicht mitmachen. Bleiben Sie respektvoll im Hintergrund oder fragen Sie leise ein Familienmitglied, wie Sie sich am besten verhalten.

Wie lange aufgebahrt wird und wie lange Sie bleiben können

Eine schweizweite Regel für die Dauer gibt es nicht. Sie hängt vom Termin der Bestattung und von den Räumen der Gemeinde ab. Einige Beispiele aus amtlichen Unterlagen und von Betreibern:

  • Krematorium Bern: Die Aufbahrung dauert in der Regel drei Tage und kann verlängert werden. Besuchen können Sie täglich von 7.30 bis 20 Uhr, den Raum verlassen jederzeit
  • Stadt Bern: Stadtgrün Bern verrechnet die Aufbahrungsräume am Bremgartenfriedhof für höchstens drei Tage, jeder weitere Werktag kommt dazu
  • Basel-Stadt: Die einfachen Räume am Hörnli haben feste Öffnungszeiten; für kostenpflichtige Räume erhalten Angehörige einen Schlüssel und kommen auch am Wochenende hinein. Die verstorbene Person bleibt bis eine halbe Stunde vor der Trauerfeier im Raum
  • Kanton Zürich: Die Gemeinden sorgen für eine würdige Aufbahrung und regeln den Zugang zu den Aufbahrungsräumen selbst

Wie lange Sie selbst bleiben, entscheiden Sie. Manche kommen für fünf Minuten, andere sitzen eine Stunde oder kommen jeden Tag wieder. Verändert sich der Körper während der Aufbahrung sichtbar, können die Verantwortlichen sie beenden; die Basler Wegleitung hält das ausdrücklich fest. Wer sich unbedingt am offenen Sarg verabschieden möchte, geht deshalb besser früh.

Was Sie mitbringen und wen Sie mitnehmen

Eine Aufbahrung ist kein Anlass mit Kleidervorschrift oder Geschenken. Kommen Sie, wie Sie sind. Kleine Zeichen sind aber willkommen, und viele Familien freuen sich darüber:

  • einzelne Blumen oder einen kleinen Strauss; in den Basler Räumen gibt es dafür eine Ablage
  • einen Brief, ein Foto oder eine Zeichnung, die Sie in den Sarg legen dürfen, wenn die Familie einverstanden ist
  • eine Kerze, wo der Raum das erlaubt
  • ein Gebet, einen Text oder ein Lied, das Sie still lesen oder leise vortragen

Bei einer Kremation gelten für Beigaben im Sarg engere Grenzen als bei einer Erdbestattung. Fragen Sie deshalb kurz die Familie oder den Bestatter, bevor Sie etwas hineinlegen. Blumen dürfen fast immer dazu. Welche Blumen zu welchem Anlass passen, steht unter Blumen zur Beerdigung.

Als Gast fragen Sie am besten vorher bei der Familie nach, ob Besuch erwünscht ist. Manche Aufbahrungen sind nur für den engsten Kreis gedacht, andere stehen allen offen, die die verstorbene Person kannten. Treffen Sie im Raum auf Angehörige, genügen ein Händedruck und ein kurzer Satz; was man sagen kann, steht unter Kondolieren in der Schweiz.

Kinder dürfen mitkommen, wenn sie es möchten. Wichtig ist, sie vorher in einfachen Worten vorzubereiten: Die Person liegt in einer Kiste aus Holz, sie atmet nicht mehr, sie ist kalt, sie hat keine Schmerzen. Lassen Sie das Kind selbst entscheiden, wie nah es herangeht, und bestimmen Sie eine erwachsene Person, die nur für das Kind da ist und jederzeit mit ihm hinausgehen kann.

Wie Sie Kinder je nach Alter begleiten, auch bei der Abdankung und am Grab, erklärt Kinder an der Beerdigung.

Aufbahrung zu Hause

In vielen Gemeinden darf die verstorbene Person auch zu Hause aufgebahrt werden. Die Regeln macht nicht der Bund, sondern der Kanton und vor allem die Gemeinde. Im Kanton Basel-Stadt ist eine Aufbahrung zu Hause während zwei Tagen erlaubt; andere Kantone wie Zürich und Bern nennen keine feste Frist.

Für Gäste bedeutet eine Aufbahrung zu Hause vor allem: vorher anrufen und fragen, wann ein Besuch passt. Die Familie lebt in diesen Tagen mit der verstorbenen Person zusammen und braucht auch Zeit für sich. Welche Bedingungen gelten und wie wir eine Aufbahrung zu Hause begleiten, steht unter Aufbahrung und Abschiednahme.

Abschied nehmen, ohne hinzugehen

Wer nicht zur Aufbahrung gehen kann oder will, hat andere Wege. Keiner davon ist ein Abschied zweiter Klasse:

  • einen Brief schreiben und ihn der Familie geben, damit er in den Sarg gelegt wird
  • zur Abdankung kommen, wo die Gemeinschaft gemeinsam Abschied nimmt; mehr dazu unter Abdankung in der Schweiz
  • später das Grab besuchen oder an einem Ort, der Ihnen beiden wichtig war, eine Kerze anzünden
  • der Familie schreiben, was Ihnen die Person bedeutet hat

Wenn Sie aus der Familie sind und sich gegen den Besuch entscheiden, sagen Sie es den anderen offen. Oft hilft es, wenn eine vertraute Person geht und danach erzählt, wie es war.

Wenn Sie selbst eine Aufbahrung planen

Sind Sie es, die oder der die Aufbahrung für die Familie organisiert, entscheiden Sie über Ort, Dauer, offenen oder geschlossenen Sarg und wer eingeladen wird. Wir besprechen das mit Ihnen in Ruhe, klären mit der Gemeinde, was möglich ist, und richten den Raum ein. Alles Weitere finden Sie unter Aufbahrung und Abschiednahme.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Muss man zur Aufbahrung gehen?

Nein. Es gibt keine Pflicht. Manchen Menschen hilft der Anblick, den Tod zu begreifen, andere behalten die Person lieber so in Erinnerung, wie sie lebte. Beides ist ein Abschied.

Wie lange dauert eine Aufbahrung?

Meist bis zur Trauerfeier oder Kremation; eine schweizweite Regel gibt es nicht. Im Krematorium Bern dauert sie in der Regel drei Tage und lässt sich verlängern; in Basel bleibt die verstorbene Person bis eine halbe Stunde vor der Feier im Raum.

Wann kann man zur Aufbahrung gehen?

Das hängt vom Raum ab. Das Krematorium Bern ist täglich von 7.30 bis 20 Uhr zugänglich, in Basel haben einfache Räume feste Öffnungszeiten und kostenpflichtige einen Schlüssel für die Familie. Fragen Sie die Familie oder den Bestatter.

Darf man die verstorbene Person berühren?

Am offenen Sarg ja, wenn die Familie einverstanden ist. In Räumen mit Glasscheibe ist der Zugang zum Sarg oft in Begleitung von Mitarbeitenden möglich.

Was zieht man zu einer Aufbahrung an?

Es gibt keine Kleidervorschrift. Ruhige, gedeckte Kleidung ist üblich, Alltagskleidung ist aber ebenso in Ordnung. Für die Abdankung siehe Kleidung an der Abdankung.

Können Kinder zur Aufbahrung mitkommen?

Ja, wenn sie es möchten und vorher erklärt bekommen, was sie sehen werden. Eine erwachsene Bezugsperson sollte nur für das Kind da sein und jederzeit mit ihm hinausgehen können.

Wie kann ich Abschied nehmen, wenn ich nicht hingehe?

Mit einem Brief, der in den Sarg gelegt wird, bei der Abdankung, am Grab oder mit ein paar Zeilen an die Familie. Keiner dieser Wege ist weniger wert.

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Das erste Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit.

+41 79 861 25 51 24h-Notruf