Todesfall zu Hause
Arzt, Todesbescheinigung, Zivilstandsamt, Abschied: die ersten Stunden in der richtigen Reihenfolge — ruhig erklärt, mit den Fristen, die wirklich gelten.
Die ersten Stunden
Ein Todesfall zu Hause trifft die meisten Familien unvorbereitet, selbst wenn der Tod nach langer Krankheit absehbar war. In diesem Moment ist nur wenig wirklich eilig: Der Tod muss ärztlich festgestellt werden, und bei einem plötzlichen oder unklaren Tod braucht es den Notruf. Fast alles andere darf warten, bis Sie sich gesammelt und verabschiedet haben.
Diese Seite führt durch die ersten Stunden: wen Sie zuerst anrufen, wann die Polizei beigezogen wird, wie lange die verstorbene Person zu Hause bleiben kann und was danach mit dem Zivilstandsamt zu erledigen ist. Die Angaben haben wir an den amtlichen Quellen geprüft; wo Kanton oder Gemeinde selbst entscheiden, sagen wir es.
Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch nachts und an Feiertagen, und holen die verstorbene Person in der ganzen Schweiz ab — dann, wenn Sie bereit sind. Die vollständige Übersicht für die Tage und Wochen danach bietet die Checkliste Todesfall.

Ablauf
War der Tod absehbar und natürlich, rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder ausserhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Notfalldienst. Die Ärztin oder der Arzt stellt den Tod fest und die ärztliche Todesbescheinigung aus — ohne sie ist kein weiterer Schritt möglich.
Sind Sie nicht sicher, ob die Person noch lebt, oder ist sie plötzlich zusammengebrochen, wählen Sie sofort 144. Deutet etwas auf einen Unfall, eine Gewalttat oder einen Suizid hin, wird zusätzlich die Polizei (117) beigezogen. Verändern Sie dann möglichst nichts am Ort.
Nach der ärztlichen Feststellung dürfen Sie innehalten. Rufen Sie die Menschen an, die es sofort wissen sollen, und verabschieden Sie sich in Ruhe. Viele Familien empfinden diese Stunden später als wichtig.
Wenn Sie bereit sind, rufen Sie uns an — auch mitten in der Nacht. Wir besprechen den Zeitpunkt der Abholung, eine Aufbahrung zu Hause, die gewünschte Bestattungsart und ob eine Beisetzung im Ausland in Frage kommt.
Legen Sie die ärztliche Todesbescheinigung, das Familienbüchlein bzw. den Familienausweis, Pass oder Identitätskarte und bei ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis bereit. Ein Testament, das Sie finden, wird unverändert der Behörde abgeliefert.
Der Todesfall muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Bei einem Tod zu Hause sind die Angehörigen meldepflichtig; mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir die Meldung und die Anmeldung bei der Gemeinde.
Im Detail
Stirbt jemand nach langer Krankheit, etwa in palliativer Betreuung, ist kein Notruf nötig. Wählen Sie nicht 144, sondern rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst — ein betreuendes Palliativ- oder Spitexteam kann Sie dabei unterstützen. Es ist hilfreich, schon vorher zu besprechen, wen die Familie in diesem Moment anruft. Wie Sie sich auf diese Situation vorbereiten können, beschreibt der Ratgeber Angehöriger im Sterben: Was jetzt zu tun ist.
Welche Stellen beigezogen werden, hängt davon ab, wie der Tod eingetreten ist. Für Angehörige genügt es, die drei Situationen zu unterscheiden:
Eine Legalinspektion ist kein Vorwurf an die Familie, sondern ein vorgeschriebenes Verfahren zur Klärung der Todesart. Die verstorbene Person kann dafür ins Institut für Rechtsmedizin gebracht werden. Bestattung und Abschied planen wir dann, sobald die Behörden sie freigegeben haben — sagen Sie es uns im ersten Gespräch, damit wir die Termine darauf abstimmen.
Eine schweizweit einheitliche Höchstdauer gibt es nicht. Im Kanton Bern regelt die Bestattungsverordnung nur, dass eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden darf; Ausnahmen bewilligt bei besonderen Umständen das Kantonsarztamt. Alles Weitere zur Bestattung regeln die Gemeinden selbst — manche knüpfen eine Aufbahrung zu Hause etwa an die Zustimmung der zuständigen Ärztin oder des zuständigen Arztes.
Für die ersten Stunden heisst das: Sie müssen die verstorbene Person nicht sofort abholen lassen. Halten Sie den Raum möglichst kühl, schliessen Sie die Heizung und lassen Sie frische Luft herein. Wie lange eine Aufbahrung zu Hause sinnvoll und in Ihrer Gemeinde zulässig ist, besprechen wir am Telefon — wir richten die Abholung nach Ihnen.
Viele Familien möchten sich zu Hause verabschieden, in der vertrauten Umgebung und ohne Besuchszeiten. Wo die Gemeinde es zulässt, richten wir die Aufbahrung zu Hause ein: hygienische Versorgung, Ankleidung mit Kleidung Ihrer Wahl, eine würdige Lagerung — und danach bleiben wir im Hintergrund.
Ebenso wichtig ist, was die Familie selbst tun möchte. Für manche gehören das Schliessen der Augen, eine rituelle Waschung, Gebete, Kerzen oder die Totenwache dazu — kirchlich, in der Moschee, nach einer anderen religiösen Ordnung oder frei. Sagen Sie uns, welche Bräuche Ihnen wichtig sind; wir planen Abholung und Versorgung so, dass Platz dafür bleibt.
Die wichtigste Frist der ersten Tage ist die Meldung beim Zivilstandsamt. Erst danach darf bestattet oder ein Leichenpass ausgestellt werden.
Alle weiteren Schritte — AHV, Bank, Versicherungen, Vermieter — haben Tage bis Wochen Zeit. Die Reihenfolge steht in der Checkliste Todesfall, die Abmeldungen unter Abmeldungen nach einem Todesfall.
Fragen & Antworten
Rufen Sie bei einem absehbaren, natürlichen Tod die Hausärztin, den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst. Ist die Person plötzlich zusammengebrochen und Sie wissen nicht, ob sie noch lebt, wählen Sie 144. Nach der ärztlichen Feststellung dürfen Sie sich Zeit nehmen und danach ein Bestattungsinstitut anrufen.
Die Ärztin oder der Arzt, die oder der den Tod feststellt — also die Hausarztpraxis, der ärztliche Notfalldienst oder bei einem aussergewöhnlichen Todesfall die Rechtsmedizin. Die ärztliche Todesbescheinigung brauchen Sie im Original für die Meldung beim Zivilstandsamt. Mehr dazu unter Todesbescheinigung und Todesurkunde.
Nein, nicht bei jedem Todesfall. Die Polizei wird beigezogen, wenn Hinweise auf einen Unfall, eine Gewalttat, einen Suizid oder eine unklare Ursache bestehen. Dann ordnet die Staatsanwaltschaft eine Legalinspektion an. Bei einem natürlichen, absehbaren Tod genügt die ärztliche Feststellung.
Eine einheitliche Höchstdauer gibt es in der Schweiz nicht; im Kanton Bern darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden, die übrigen Regeln setzen die Gemeinden. Halten Sie den Raum kühl und besprechen Sie mit uns, wie lange eine Aufbahrung zu Hause in Ihrer Gemeinde möglich ist.
Dasselbe wie am Tag: ärztlichen Notfalldienst rufen oder bei Unklarheit 144 wählen. Mit dem Bestattungsinstitut müssen Sie nicht bis zum Morgen warten — wir sind rund um die Uhr erreichbar. Sie dürfen aber auch warten, bis die Familie beisammen ist.
In vielen Gemeinden ja, teils mit Zustimmung der zuständigen Ärztin oder des zuständigen Arztes. Wir klären ab, was in Ihrer Gemeinde gilt, versorgen die verstorbene Person und richten die Aufbahrung zu Hause ein.
Bei einem Tod zu Hause sind die Angehörigen meldepflichtig: Ehe- oder eingetragene Partner, nächste Verwandte, Personen im gleichen Haushalt oder wer beim Tod zugegen war. Die Frist beträgt zwei Tage. Mit einer schriftlichen Vollmacht übernehmen wir die Meldung für Sie.
Sobald der Tod ärztlich festgestellt ist und Sie bereit sind. Es gibt keinen Grund zur Eile — viele Familien nehmen sich zuerst einige Stunden für den Abschied. Wichtig ist, dass die Meldung beim Zivilstandsamt innert zwei Tagen erfolgt; die übernehmen wir mit Ihrer Vollmacht.
Ratgeber
Die Schritte der ersten Stunden und Tage, geordnet nach Dringlichkeit — mit den gesetzlichen Fristen, den Kosten und dem, was sich ändert, wenn die Bestattung im Herkunftsland stattfinden soll.
Totenschein, Todesurkunde, Erbenbescheinigung, Leichenpass — wer sie ausstellt, wofür man sie braucht und in welcher Reihenfolge sie entstehen.
Die vollständige Liste: Ämter, Versicherungen, Abonnemente und digitaler Nachlass — geordnet nach Dringlichkeit, mit den geltenden Fristen.
Weitere Dienstleistungen
Die klassische Bestattung im Sarg — Grabwahl, Termin, Zeremonie und alle Formalitäten.
Mehr erfahrenFeuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung, Naturbestattung oder Überführung der Urne.
Mehr erfahrenAbdankung, Aufbahrung und Abschiednahme — religiös oder frei gestaltet, ganz persönlich.
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