Todesfall zu Hause

Todesfall zu Hause: was jetzt zu tun ist

Arzt, Todesbescheinigung, Zivilstandsamt, Abschied: die ersten Stunden in der richtigen Reihenfolge — ruhig erklärt, mit den Fristen, die wirklich gelten.

Die ersten Stunden

Jemand ist zu Hause gestorben — was tun?

Ein Todesfall zu Hause trifft die meisten Familien unvorbereitet, selbst wenn der Tod nach langer Krankheit absehbar war. In diesem Moment ist nur wenig wirklich eilig: Der Tod muss ärztlich festgestellt werden, und bei einem plötzlichen oder unklaren Tod braucht es den Notruf. Fast alles andere darf warten, bis Sie sich gesammelt und verabschiedet haben.

Diese Seite führt durch die ersten Stunden: wen Sie zuerst anrufen, wann die Polizei beigezogen wird, wie lange die verstorbene Person zu Hause bleiben kann und was danach mit dem Zivilstandsamt zu erledigen ist. Die Angaben haben wir an den amtlichen Quellen geprüft; wo Kanton oder Gemeinde selbst entscheiden, sagen wir es.

Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch nachts und an Feiertagen, und holen die verstorbene Person in der ganzen Schweiz ab — dann, wenn Sie bereit sind. Die vollständige Übersicht für die Tage und Wochen danach bietet die Checkliste Todesfall.

Zwei Hände, die einander halten — Beistand bei einem Todesfall zu Hause

Ablauf

Schritt für Schritt

01

Ärztin oder Arzt rufen

War der Tod absehbar und natürlich, rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder ausserhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Notfalldienst. Die Ärztin oder der Arzt stellt den Tod fest und die ärztliche Todesbescheinigung aus — ohne sie ist kein weiterer Schritt möglich.

02

Bei plötzlichem Tod: Notruf 144

Sind Sie nicht sicher, ob die Person noch lebt, oder ist sie plötzlich zusammengebrochen, wählen Sie sofort 144. Deutet etwas auf einen Unfall, eine Gewalttat oder einen Suizid hin, wird zusätzlich die Polizei (117) beigezogen. Verändern Sie dann möglichst nichts am Ort.

03

Sich Zeit nehmen

Nach der ärztlichen Feststellung dürfen Sie innehalten. Rufen Sie die Menschen an, die es sofort wissen sollen, und verabschieden Sie sich in Ruhe. Viele Familien empfinden diese Stunden später als wichtig.

04

Uns anrufen

Wenn Sie bereit sind, rufen Sie uns an — auch mitten in der Nacht. Wir besprechen den Zeitpunkt der Abholung, eine Aufbahrung zu Hause, die gewünschte Bestattungsart und ob eine Beisetzung im Ausland in Frage kommt.

05

Dokumente bereitlegen

Legen Sie die ärztliche Todesbescheinigung, das Familienbüchlein bzw. den Familienausweis, Pass oder Identitätskarte und bei ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis bereit. Ein Testament, das Sie finden, wird unverändert der Behörde abgeliefert.

06

Meldung beim Zivilstandsamt

Der Todesfall muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Bei einem Tod zu Hause sind die Angehörigen meldepflichtig; mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir die Meldung und die Anmeldung bei der Gemeinde.

Im Detail

Was wir nach einem Todesfall zu Hause übernehmen

  • Erreichbarkeit rund um die Uhr, auch an Feiertagen
  • Abholung von zu Hause zu dem Zeitpunkt, den Sie wählen
  • Aufbahrung zu Hause, wo die Gemeinde es zulässt
  • Hygienische Versorgung, Waschung und Ankleidung
  • Einbettung mit Kleidung und Gegenständen Ihrer Wahl
  • Abschiednahme im engsten Kreis, ohne Zeitdruck
  • Meldung beim Zivilstandsamt innert der Frist
  • Anmeldung bei Bestattungsamt und Gemeinde
  • Abstimmung mit Arzt, Polizei oder Rechtsmedizin, falls nötig
  • Planung von Erdbestattung, Kremation oder Trauerfeier
  • Überführung ins Herkunftsland mit allen Dokumenten
  • Hinweise zu den Fristen der folgenden Wochen

Wenn der Tod absehbar war

Stirbt jemand nach langer Krankheit, etwa in palliativer Betreuung, ist kein Notruf nötig. Wählen Sie nicht 144, sondern rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst — ein betreuendes Palliativ- oder Spitexteam kann Sie dabei unterstützen. Es ist hilfreich, schon vorher zu besprechen, wen die Familie in diesem Moment anruft. Wie Sie sich auf diese Situation vorbereiten können, beschreibt der Ratgeber Angehöriger im Sterben: Was jetzt zu tun ist.

Todesfall zu Hause: natürlich, plötzlich oder aussergewöhnlich

Welche Stellen beigezogen werden, hängt davon ab, wie der Tod eingetreten ist. Für Angehörige genügt es, die drei Situationen zu unterscheiden:

  • Absehbarer, natürlicher Tod — Hausärztin, Hausarzt oder ärztlicher Notfalldienst. Die ärztliche Todesbescheinigung wird vor Ort ausgestellt, danach organisieren Sie mit uns den Abschied
  • Plötzlicher Zusammenbruch, Lebenszeichen unklar — sofort Notruf 144. Das Rettungsteam entscheidet, ob Wiederbelebung möglich ist, und zieht bei Bedarf weitere Stellen bei
  • Hinweise auf Unfall, Gewalt, Suizid oder unklare Ursache — Polizei 117. Die Schweizerische Strafprozessordnung sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft bei Anzeichen für einen unnatürlichen Tod eine Legalinspektion durch eine sachverständige Ärztin oder einen sachverständigen Arzt anordnet (Art. 253 StPO)

Eine Legalinspektion ist kein Vorwurf an die Familie, sondern ein vorgeschriebenes Verfahren zur Klärung der Todesart. Die verstorbene Person kann dafür ins Institut für Rechtsmedizin gebracht werden. Bestattung und Abschied planen wir dann, sobald die Behörden sie freigegeben haben — sagen Sie es uns im ersten Gespräch, damit wir die Termine darauf abstimmen.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

Eine schweizweit einheitliche Höchstdauer gibt es nicht. Im Kanton Bern regelt die Bestattungsverordnung nur, dass eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden darf; Ausnahmen bewilligt bei besonderen Umständen das Kantonsarztamt. Alles Weitere zur Bestattung regeln die Gemeinden selbst — manche knüpfen eine Aufbahrung zu Hause etwa an die Zustimmung der zuständigen Ärztin oder des zuständigen Arztes.

Für die ersten Stunden heisst das: Sie müssen die verstorbene Person nicht sofort abholen lassen. Halten Sie den Raum möglichst kühl, schliessen Sie die Heizung und lassen Sie frische Luft herein. Wie lange eine Aufbahrung zu Hause sinnvoll und in Ihrer Gemeinde zulässig ist, besprechen wir am Telefon — wir richten die Abholung nach Ihnen.

Aufbahrung zu Hause und religiöse Bräuche

Viele Familien möchten sich zu Hause verabschieden, in der vertrauten Umgebung und ohne Besuchszeiten. Wo die Gemeinde es zulässt, richten wir die Aufbahrung zu Hause ein: hygienische Versorgung, Ankleidung mit Kleidung Ihrer Wahl, eine würdige Lagerung — und danach bleiben wir im Hintergrund.

Ebenso wichtig ist, was die Familie selbst tun möchte. Für manche gehören das Schliessen der Augen, eine rituelle Waschung, Gebete, Kerzen oder die Totenwache dazu — kirchlich, in der Moschee, nach einer anderen religiösen Ordnung oder frei. Sagen Sie uns, welche Bräuche Ihnen wichtig sind; wir planen Abholung und Versorgung so, dass Platz dafür bleibt.

Nach den ersten Stunden: Zivilstandsamt und Fristen

Die wichtigste Frist der ersten Tage ist die Meldung beim Zivilstandsamt. Erst danach darf bestattet oder ein Leichenpass ausgestellt werden.

  • Innert zwei Tagen — Meldung beim Zivilstandsamt des Sterbeortes, schriftlich oder persönlich, mit der ärztlichen Todesbescheinigung im Original (Art. 35 ZStV)
  • Wer meldet — bei einem Tod zu Hause die Ehe- oder eingetragene Partnerin bzw. der Partner, nächste Verwandte, Personen im gleichen Haushalt oder wer beim Tod zugegen war; eine schriftliche Vollmacht an uns genügt (Art. 34a ZStV)
  • Gemeinde — zusätzlich wird der Todesfall der Einwohnergemeinde gemeldet, die Bestattung und Grab organisiert
  • Nur im Kanton Bern — innert sieben Tagen erstellt die Gemeinde ein Siegelungsprotokoll, eine Bestandsaufnahme des Nachlasses

Alle weiteren Schritte — AHV, Bank, Versicherungen, Vermieter — haben Tage bis Wochen Zeit. Die Reihenfolge steht in der Checkliste Todesfall, die Abmeldungen unter Abmeldungen nach einem Todesfall.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Was tun, wenn jemand zu Hause stirbt?

Rufen Sie bei einem absehbaren, natürlichen Tod die Hausärztin, den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst. Ist die Person plötzlich zusammengebrochen und Sie wissen nicht, ob sie noch lebt, wählen Sie 144. Nach der ärztlichen Feststellung dürfen Sie sich Zeit nehmen und danach ein Bestattungsinstitut anrufen.

Wer stellt die Todesbescheinigung aus, wenn jemand zu Hause stirbt?

Die Ärztin oder der Arzt, die oder der den Tod feststellt — also die Hausarztpraxis, der ärztliche Notfalldienst oder bei einem aussergewöhnlichen Todesfall die Rechtsmedizin. Die ärztliche Todesbescheinigung brauchen Sie im Original für die Meldung beim Zivilstandsamt. Mehr dazu unter Todesbescheinigung und Todesurkunde.

Muss die Polizei kommen, wenn jemand zu Hause stirbt?

Nein, nicht bei jedem Todesfall. Die Polizei wird beigezogen, wenn Hinweise auf einen Unfall, eine Gewalttat, einen Suizid oder eine unklare Ursache bestehen. Dann ordnet die Staatsanwaltschaft eine Legalinspektion an. Bei einem natürlichen, absehbaren Tod genügt die ärztliche Feststellung.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

Eine einheitliche Höchstdauer gibt es in der Schweiz nicht; im Kanton Bern darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden, die übrigen Regeln setzen die Gemeinden. Halten Sie den Raum kühl und besprechen Sie mit uns, wie lange eine Aufbahrung zu Hause in Ihrer Gemeinde möglich ist.

Was tun, wenn jemand nachts zu Hause stirbt?

Dasselbe wie am Tag: ärztlichen Notfalldienst rufen oder bei Unklarheit 144 wählen. Mit dem Bestattungsinstitut müssen Sie nicht bis zum Morgen warten — wir sind rund um die Uhr erreichbar. Sie dürfen aber auch warten, bis die Familie beisammen ist.

Darf man einen Verstorbenen zu Hause aufbahren?

In vielen Gemeinden ja, teils mit Zustimmung der zuständigen Ärztin oder des zuständigen Arztes. Wir klären ab, was in Ihrer Gemeinde gilt, versorgen die verstorbene Person und richten die Aufbahrung zu Hause ein.

Wer meldet den Todesfall beim Zivilstandsamt?

Bei einem Tod zu Hause sind die Angehörigen meldepflichtig: Ehe- oder eingetragene Partner, nächste Verwandte, Personen im gleichen Haushalt oder wer beim Tod zugegen war. Die Frist beträgt zwei Tage. Mit einer schriftlichen Vollmacht übernehmen wir die Meldung für Sie.

Wann sollte man das Bestattungsinstitut anrufen?

Sobald der Tod ärztlich festgestellt ist und Sie bereit sind. Es gibt keinen Grund zur Eile — viele Familien nehmen sich zuerst einige Stunden für den Abschied. Wichtig ist, dass die Meldung beim Zivilstandsamt innert zwei Tagen erfolgt; die übernehmen wir mit Ihrer Vollmacht.

Ratgeber

Ausführliche Anleitungen zu diesem Thema

Weitere Dienstleistungen

Das könnte Sie ausserdem betreffen

Wir sind jetzt für Sie da

Über 1'000 Familien haben uns diese Aufgabe bereits anvertraut. Rufen Sie an — das erste Gespräch kostet nichts.

+41 79 861 25 51 24h-Notruf