Organisation

Abmeldungen nach einem Todesfall

Nach einem Todesfall müssen Dutzende Stellen informiert werden. Diese Liste ordnet sie nach Dringlichkeit — damit nichts vergessen geht und nichts unnötig Druck macht.

Ein durchschnittliches Leben hinterlässt eine erstaunliche Zahl von Verträgen. Nach einem Todesfall müssen sie beendet oder überschrieben werden — und jede Stelle verlangt ihre eigenen Dokumente.

Diese Liste ist nach Dringlichkeit geordnet. Der erste Teil sollte in den ersten Wochen erledigt werden, weil Fristen laufen oder Geld fliesst. Der zweite Teil hat Zeit, auch wenn Werbebriefe an eine verstorbene Person schmerzhaft sind.

Zuerst: Stellen mit Fristen oder Geldfluss

Hier laufen Fristen oder es geht um Zahlungen, die sonst weiterlaufen oder verloren gehen:

  • Zivilstandsamt — Meldung innerhalb von zwei Tagen; bei Tod im Spital oder Heim übernimmt das die Institution
  • Arbeitgeber — Lohnfortzahlung, Pensionskasse, allfällige Todesfallleistungen
  • AHV-Ausgleichskasse — laufende Renten einstellen, Hinterlassenenrenten anmelden
  • Pensionskasse — Ehegatten- und Waisenrenten, Todesfallkapital
  • Bank und PostFinance — Konten, Karten, Daueraufträge, Depots
  • Krankenkasse — Prämien laufen sonst weiter
  • Versicherungen — Leben, Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, Motorfahrzeug
  • Vermieter oder Hypothekargeber — Mietverhältnis, Kündigungsfristen
  • Steuerverwaltung — es ist eine Steuererklärung bis zum Todestag einzureichen

Danach: Verträge und Abonnemente

Diese Stellen können warten, sollten aber nicht vergessen gehen — hier laufen sonst monatlich Beträge weiter:

  • Serafe (Radio- und Fernsehabgabe)
  • Telefon, Mobilfunk, Internet, TV
  • Strom, Gas, Wasser, Kehricht
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Vereine, Verbände, Genossenschaften, Fitnessabonnement
  • Halbtax, GA und andere Verkehrsabonnemente
  • Motorfahrzeugkontrolle — Fahrzeugausweis und Kontrollschilder
  • Kundenkarten und Bonusprogramme

Fristen sind verhandelbar

Viele Anbieter akzeptieren im Todesfall eine ausserordentliche Kündigung auf das Monatsende, auch wenn der Vertrag längere Fristen vorsieht. Legen Sie der Kündigung eine Kopie der Todesurkunde bei und bitten Sie ausdrücklich um Auflösung per sofort. Das funktioniert häufiger, als man erwartet — fragen kostet nichts.

Der digitale Nachlass

Ein Bereich, an den kaum jemand denkt und der Angehörige oft am längsten beschäftigt: E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Streaming-Dienste, Online-Shops, Domains, Zahlungsdienste, allenfalls Kryptowährungen.

Ohne Zugangsdaten ist der Aufwand erheblich. Grosse Anbieter bieten Verfahren für Hinterbliebene an — teilweise mit Gedenkzustand für Profile, teilweise mit Löschung gegen Vorlage der Todesurkunde. Rechnen Sie mit Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen.

Wer selbst vorsorgen möchte: Eine Liste der wichtigsten Zugänge, hinterlegt bei einer Vertrauensperson oder in einem Passwortmanager mit Notfallzugriff, erspart der Familie später viele Stunden. Mehr zum Thema unter Bestattungsvorsorge.

Praktische Hinweise

Bestellen Sie beim Zivilstandsamt gleich mehrere Exemplare der Todesurkunde. Fast jede Stelle verlangt eines, viele akzeptieren nur Originale oder beglaubigte Kopien. Nachbestellen ist möglich, kostet aber Zeit und Gebühren.

Führen Sie eine einfache Liste: Wen habe ich wann informiert, welche Dokumente verlangt wurden, was noch offen ist. Nach der zwanzigsten Stelle weiss niemand mehr, was erledigt ist — und doppelte Anrufe kosten Nerven, die Sie besser anderweitig einsetzen.

Und: Sie müssen das nicht allein machen. Verteilen Sie die Liste in der Familie. Es gibt keinen Grund, weshalb eine Person alle Telefonate führen sollte.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Exemplare der Todesurkunde brauche ich?

Erfahrungsgemäss zwischen fünf und zehn. Banken, Versicherungen, Pensionskasse, Grundbuchamt und grössere Anbieter verlangen in der Regel ein eigenes Exemplar. Bestellen Sie lieber zwei zu viel als eines zu wenig — die Nachbestellung dauert und kostet erneut.

Muss ich für die verstorbene Person noch eine Steuererklärung einreichen?

Ja. Für das laufende Jahr bis zum Todestag ist eine Steuererklärung einzureichen; zuständig sind die Erben. Die Steuerverwaltung informiert in der Regel von sich aus über das Vorgehen und gewährt auf Anfrage meist eine Fristverlängerung.

Was passiert mit dem Mietvertrag?

Der Mietvertrag geht auf die Erben über. Sie können ihn unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf den nächsten zulässigen Termin kündigen. Viele Vermieter zeigen sich bei einem Todesfall kulant und lassen eine frühere Auflösung zu, insbesondere wenn eine Nachmieterin gefunden wird.

Wer darf die Abmeldungen vornehmen?

In der Regel die Erben oder eine von ihnen bevollmächtigte Person. Für die meisten Kündigungen genügt eine Kopie der Todesurkunde; bei Banken, Versicherungen mit Auszahlung und Grundbuchgeschäften wird zusätzlich die Erbenbescheinigung verlangt.

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr.

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Das erste Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit.

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