Erste Schritte
Der Arzt sagt, es geht zu Ende. Was Sie jetzt in Ruhe regeln können – besonders, wenn die Beisetzung im Heimatland stattfinden soll.
Der Arzt hat es ausgesprochen, vielleicht vorsichtig, vielleicht ganz direkt: Es geht zu Ende. Viele Familien erleben diesen Moment als Schock – und gleichzeitig als eine Zeit, in der sich noch vieles ruhig regeln lässt. Wenn Ihr Angehöriger im Sterben liegt, müssen Sie nicht alles wissen und nicht alles sofort entscheiden.
Die Fachgesellschaft palliative.ch hält fest: Je früher Angehörige über den bevorstehenden Tod informiert sind, desto weniger Stress entsteht im Moment des Todes und danach (palliative.ch). Dieser Ratgeber zeigt Ihnen deshalb:
Die folgenden Schritte brauchen keine Eile. Sie entlasten Sie aber genau in den Stunden, in denen Sie am wenigsten Kraft haben. Nach Angaben der Bundesverwaltung muss ein Todesfall innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden (ch.ch) – wer vorher vorbereitet ist, gewinnt diese Zeit für den Abschied.
Sprechen Sie, wenn es noch möglich ist, mit der sterbenden Person oder innerhalb der Familie über die Bestattung. Die wichtigsten Fragen sind:
Die Unterschiede zwischen den Formen erklären wir im Überblick Bestattungsarten in der Schweiz. Was bei einer Beisetzung ausserhalb der Schweiz zusätzlich zu beachten ist, finden Sie unter Bestattung im Ausland.
Eine Überführung scheitert fast nie am Transport, sondern an einem Papier, das fehlt. Legen Sie deshalb schon jetzt an einem Ort bereit:
Welche Dokumente später in welcher Reihenfolge entstehen, zeigt unsere Übersicht Dokumente für die Überführung ins Ausland.
Viele Familien mit Wurzeln im Ausland sind über einen Verein oder eine Kasse abgesichert. Prüfen Sie die Unterlagen jetzt, denn manche Kassen verlangen eine rasche Meldung. Reiseversicherungen greifen in der Regel nur, wenn der Tod auf einer Reise eintritt – nicht am Wohnort in der Schweiz. Mehr dazu lesen Sie unter Rückführungsversicherung: lohnt sie sich?.
Überführungen ins Ausland beginnen bei uns ab CHF 3'000. Woraus sich der Betrag zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Überführung ins Ausland?.
Sie dürfen ein Bestattungsinstitut anrufen, bevor der Tod eingetreten ist. Das ist weder pietätlos noch unüblich. Im Gespräch klären wir Zielland, Transportweg und Dokumente und erstellen eine verbindliche Offerte. Im Ernstfall genügt dann ein einziger Anruf.
Klären Sie mit den Angehörigen im Zielland, auf welchem Friedhof die Beisetzung stattfinden soll und wer den Sarg dort in Empfang nimmt. In manchen Traditionen soll die Beisetzung möglichst rasch erfolgen. Eine realistische Zeitplanung finden Sie unter Wie lange dauert eine Überführung ins Ausland?.
Eine kurze schriftliche Anordnung für den Todesfall entlastet alle Beteiligten. Sie hält fest, wo und wie die Beisetzung stattfinden soll und wer entscheidet. Wie Sie das Schritt für Schritt angehen, zeigt unsere Seite Bestattungsvorsorge.
Liegt Ihr Angehöriger im Spital, im Pflegeheim oder im Hospiz, lohnt sich ein kurzes Gespräch mit dem Pflegeteam. Hinterlegen Sie dort drei Informationen:
In medizinischen Institutionen meldet die Leitung den Todesfall dem Zivilstandsamt (Kanton Aargau). Sie müssen sich darum also nicht selbst kümmern.
In den ersten Stunden nach einem erwarteten Tod ist fast nichts wirklich eilig. Das ist die wichtigste Information vorweg.
Arzt verständigen: Im Spital oder Heim geschieht das automatisch. Zu Hause rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst. Bei einem erwarteten Tod müssen Sie nicht die Notrufnummer 144 wählen. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Uns anrufen: Wir holen die verstorbene Person ab – aus dem Spital, dem Pflegeheim oder von zu Hause, auch nachts.
Den Tod melden: Die Meldung beim Zivilstandsamt am Sterbeort muss innerhalb von zwei Tagen erfolgen (Zivilstandsdienst Kanton Bern). Diese Aufgabe übernehmen wir auf Wunsch für Sie.
Den Unterschied zwischen Todesbescheinigung und Todesurkunde erklärt dieser Ratgeber. Die vollständige Liste aller Schritte finden Sie in unserer Checkliste für den Todesfall in der Schweiz.
Soll die Beisetzung im Heimatland stattfinden, übernehmen wir die ganze Kette. Laut dem Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste stellt das Zivilstandsamt bzw. die zuständige Stelle den Leichenpass aus; Botschaft oder Konsulat beglaubigen die Dokumente (SVB).
Die wichtigsten Stationen:
Ohne besondere Umstände dauert eine Überführung ins europäische Ausland typischerweise wenige Werktage. Einen Überblick über den gesamten Ablauf gibt die Seite Leichenüberführung ins Ausland.
Viele Angehörige haben das Gefühl, sie müssten jetzt alles richtig machen. Das stimmt nicht. Sie müssen:
Die Zeit, die jetzt bleibt, gehört in erster Linie dem Abschied.
Wenn ein Angehöriger im Sterben liegt, können Sie vieles in Ruhe vorbereiten:
Für alle Fragen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter +41 79 133 90 99 oder über unser Kontaktformular. Wir nehmen Ihren Anruf persönlich entgegen.
Fragen & Antworten
Ja. Wünsche, Dokumente, Versicherung und eine verbindliche Offerte lassen sich vorher klären. Die eigentliche Überführung beginnt erst nach dem Tod, weil erst dann Todesbescheinigung und Leichenpass ausgestellt werden.
Stirbt jemand im Spital, Heim oder Hospiz, übernimmt die Institution die Meldung ans Zivilstandsamt. Stirbt jemand zu Hause, melden die nächsten Angehörigen den Tod innerhalb von zwei Tagen – oder beauftragen damit das Bestattungsinstitut.
Bei International Bestattungen beginnen Überführungen ins Ausland ab CHF 3'000. Der genaue Betrag hängt vom Zielland, vom Transportweg und von den Dokumenten ab; wir nennen ihn in einer verbindlichen Offerte.
Ohne besondere Umstände bewegt sie sich typischerweise im Bereich weniger Werktage. Wochenenden, Feiertage und eine konsularische Legalisierungspflicht können sie verlängern.
Ja. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen, unter +41 79 133 90 99.