Erste Schritte

Angehöriger im Sterben: Was jetzt zu tun ist

Der Arzt sagt, es geht zu Ende. Was Sie jetzt in Ruhe regeln können – besonders, wenn die Beisetzung im Heimatland stattfinden soll.

Der Arzt hat es ausgesprochen, vielleicht vorsichtig, vielleicht ganz direkt: Es geht zu Ende. Viele Familien erleben diesen Moment als Schock – und gleichzeitig als eine Zeit, in der sich noch vieles ruhig regeln lässt. Wenn Ihr Angehöriger im Sterben liegt, müssen Sie nicht alles wissen und nicht alles sofort entscheiden.

Die Fachgesellschaft palliative.ch hält fest: Je früher Angehörige über den bevorstehenden Tod informiert sind, desto weniger Stress entsteht im Moment des Todes und danach (palliative.ch). Dieser Ratgeber zeigt Ihnen deshalb:

  • was Sie jetzt, solange Zeit ist, vorbereiten können,
  • was in den ersten Stunden nach dem Tod geschieht,
  • und was sich ändert, wenn die Beisetzung im Heimatland stattfinden soll.

Was Sie jetzt tun können: sechs Schritte

Die folgenden Schritte brauchen keine Eile. Sie entlasten Sie aber genau in den Stunden, in denen Sie am wenigsten Kraft haben. Nach Angaben der Bundesverwaltung muss ein Todesfall innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden (ch.ch) – wer vorher vorbereitet ist, gewinnt diese Zeit für den Abschied.

01

Die Wünsche klären

Sprechen Sie, wenn es noch möglich ist, mit der sterbenden Person oder innerhalb der Familie über die Bestattung. Die wichtigsten Fragen sind:

  1. Wo soll die Beisetzung stattfinden – in der Schweiz oder im Heimatland?
  2. Wie – als Erdbestattung oder nach einer Kremation als Urnenbeisetzung?
  3. Welche Rituale sind wichtig, zum Beispiel eine rituelle Waschung oder ein religiöser Abschied?

Die Unterschiede zwischen den Formen erklären wir im Überblick Bestattungsarten in der Schweiz. Was bei einer Beisetzung ausserhalb der Schweiz zusätzlich zu beachten ist, finden Sie unter Bestattung im Ausland.

02

Dokumente bereitlegen

Eine Überführung scheitert fast nie am Transport, sondern an einem Papier, das fehlt. Legen Sie deshalb schon jetzt an einem Ort bereit:

  • Reisepass oder Identitätskarte der erkrankten Person,
  • Aufenthaltsbewilligung oder Ausländerausweis, falls vorhanden,
  • Familienbüchlein oder Zivilstandsdokumente,
  • Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Geburtsort.

Welche Dokumente später in welcher Reihenfolge entstehen, zeigt unsere Übersicht Dokumente für die Überführung ins Ausland.

03

Versicherung und Kosten prüfen

Viele Familien mit Wurzeln im Ausland sind über einen Verein oder eine Kasse abgesichert. Prüfen Sie die Unterlagen jetzt, denn manche Kassen verlangen eine rasche Meldung. Reiseversicherungen greifen in der Regel nur, wenn der Tod auf einer Reise eintritt – nicht am Wohnort in der Schweiz. Mehr dazu lesen Sie unter Rückführungsversicherung: lohnt sie sich?.

Überführungen ins Ausland beginnen bei uns ab CHF 3'000. Woraus sich der Betrag zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Überführung ins Ausland?.

04

Den Bestatter vorab kontaktieren

Sie dürfen ein Bestattungsinstitut anrufen, bevor der Tod eingetreten ist. Das ist weder pietätlos noch unüblich. Im Gespräch klären wir Zielland, Transportweg und Dokumente und erstellen eine verbindliche Offerte. Im Ernstfall genügt dann ein einziger Anruf.

05

Die Familie im Heimatland einbeziehen

Klären Sie mit den Angehörigen im Zielland, auf welchem Friedhof die Beisetzung stattfinden soll und wer den Sarg dort in Empfang nimmt. In manchen Traditionen soll die Beisetzung möglichst rasch erfolgen. Eine realistische Zeitplanung finden Sie unter Wie lange dauert eine Überführung ins Ausland?.

06

Wünsche schriftlich festhalten

Eine kurze schriftliche Anordnung für den Todesfall entlastet alle Beteiligten. Sie hält fest, wo und wie die Beisetzung stattfinden soll und wer entscheidet. Wie Sie das Schritt für Schritt angehen, zeigt unsere Seite Bestattungsvorsorge.

Mit Spital, Pflegeheim oder Hospiz sprechen

Liegt Ihr Angehöriger im Spital, im Pflegeheim oder im Hospiz, lohnt sich ein kurzes Gespräch mit dem Pflegeteam. Hinterlegen Sie dort drei Informationen:

  • Wen das Team nach dem Tod zuerst anrufen soll,
  • welches Bestattungsinstitut beauftragt ist,
  • welche religiösen Wünsche gelten, etwa eine rituelle Waschung oder der Verzicht auf bestimmte Handlungen.

In medizinischen Institutionen meldet die Leitung den Todesfall dem Zivilstandsamt (Kanton Aargau). Sie müssen sich darum also nicht selbst kümmern.

Wenn der Tod eintritt: die ersten Stunden

In den ersten Stunden nach einem erwarteten Tod ist fast nichts wirklich eilig. Das ist die wichtigste Information vorweg.

01

Arzt verständigen: Im Spital oder Heim geschieht das automatisch. Zu Hause rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst. Bei einem erwarteten Tod müssen Sie nicht die Notrufnummer 144 wählen. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

02

Uns anrufen: Wir holen die verstorbene Person ab – aus dem Spital, dem Pflegeheim oder von zu Hause, auch nachts.

03

Den Tod melden: Die Meldung beim Zivilstandsamt am Sterbeort muss innerhalb von zwei Tagen erfolgen (Zivilstandsdienst Kanton Bern). Diese Aufgabe übernehmen wir auf Wunsch für Sie.

Den Unterschied zwischen Todesbescheinigung und Todesurkunde erklärt dieser Ratgeber. Die vollständige Liste aller Schritte finden Sie in unserer Checkliste für den Todesfall in der Schweiz.

Überführung ins Heimatland: was danach geschieht

Soll die Beisetzung im Heimatland stattfinden, übernehmen wir die ganze Kette. Laut dem Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste stellt das Zivilstandsamt bzw. die zuständige Stelle den Leichenpass aus; Botschaft oder Konsulat beglaubigen die Dokumente (SVB).

Die wichtigsten Stationen:

  • Leichenpass: das zentrale Dokument jeder grenzüberschreitenden Überführung – mehr unter Leichenpass.
  • Konsulat: je nach Land Beglaubigung oder Legalisierung der Dokumente.
  • Transportsarg: für Lufttransporte mit Zinkeinsatz und amtlicher Versiegelung – siehe Zinksarg und Transportsarg.
  • Transport: per Luftfracht oder auf der Strasse, abgestimmt auf den Termin im Zielland.

Ohne besondere Umstände dauert eine Überführung ins europäische Ausland typischerweise wenige Werktage. Einen Überblick über den gesamten Ablauf gibt die Seite Leichenüberführung ins Ausland.

Was Sie nicht tun müssen

Viele Angehörige haben das Gefühl, sie müssten jetzt alles richtig machen. Das stimmt nicht. Sie müssen:

  • keinen Termin vereinbaren, um uns zu erreichen,
  • nicht alle Dokumente vollständig haben – wir klären fehlende Angaben gemeinsam,
  • nicht bis zum Morgen warten: Wir sind auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen erreichbar,
  • nichts sofort entscheiden, was Sie in Ruhe mit der Familie besprechen möchten.

Die Zeit, die jetzt bleibt, gehört in erster Linie dem Abschied.

Fazit

Wenn ein Angehöriger im Sterben liegt, können Sie vieles in Ruhe vorbereiten:

  • Wünsche zu Ort, Form und Ritualen klären,
  • Ausweise und Zivilstandsdokumente an einem Ort bereitlegen,
  • Versicherung und Kosten prüfen und eine verbindliche Offerte einholen,
  • Pflegeteam und Familie im Heimatland informieren.

Für alle Fragen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter +41 79 133 90 99 oder über unser Kontaktformular. Wir nehmen Ihren Anruf persönlich entgegen.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Kann man eine Überführung ins Heimatland schon vor dem Tod organisieren?

Ja. Wünsche, Dokumente, Versicherung und eine verbindliche Offerte lassen sich vorher klären. Die eigentliche Überführung beginnt erst nach dem Tod, weil erst dann Todesbescheinigung und Leichenpass ausgestellt werden.

Wer meldet den Tod, wenn jemand im Spital oder Pflegeheim stirbt?

Stirbt jemand im Spital, Heim oder Hospiz, übernimmt die Institution die Meldung ans Zivilstandsamt. Stirbt jemand zu Hause, melden die nächsten Angehörigen den Tod innerhalb von zwei Tagen – oder beauftragen damit das Bestattungsinstitut.

Was kostet eine Überführung ins Ausland?

Bei International Bestattungen beginnen Überführungen ins Ausland ab CHF 3'000. Der genaue Betrag hängt vom Zielland, vom Transportweg und von den Dokumenten ab; wir nennen ihn in einer verbindlichen Offerte.

Wie lange dauert eine Überführung ins europäische Ausland?

Ohne besondere Umstände bewegt sie sich typischerweise im Bereich weniger Werktage. Wochenenden, Feiertage und eine konsularische Legalisierungspflicht können sie verlängern.

Darf ich auch nachts anrufen?

Ja. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen, unter +41 79 133 90 99.

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr.

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Das erste Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit.

+41 79 133 90 99 24h-Notruf