Überblick
Die meisten Familien stehen zum ersten Mal vor dieser Entscheidung — und müssen sie innerhalb weniger Tage treffen. Dieser Überblick stellt die Möglichkeiten nebeneinander.
In der Schweiz stehen mehr Bestattungsformen offen als in den meisten Nachbarländern. Das ist ein Vorteil, aber es macht die Entscheidung nicht leichter — besonders dann nicht, wenn sie unter Zeitdruck getroffen werden muss.
Dieser Ratgeber ordnet die Möglichkeiten und benennt die drei Fragen, die in der Praxis den Ausschlag geben. Auf die Formen im Einzelnen führen jeweils weiterführende Ratgeber.
Alle weiteren Möglichkeiten hängen von dieser Entscheidung ab.
Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person im Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Es bleibt bei den Grabformen, die die Gemeinde anbietet. Mehr dazu auf der Seite Erdbestattung.
Bei der Kremation öffnen sich anschliessend deutlich mehr Wege: Urnengrab, Gemeinschaftsanlage, Naturbestattung, Seebestattung oder eine Überführung ins Herkunftsland. In der Schweiz wählt die Mehrheit heute diesen Weg. Mehr dazu auf der Seite Kremation.
Wo religiöse Vorschriften eine Kremation ausschliessen, ist die Erdbestattung selbstverständlich der Weg — beides organisieren wir vollständig.
Welche Formen zur Verfügung stehen, legt jede Gemeinde in ihrem Friedhofreglement selbst fest. Diese sind verbreitet.
Nach einer Kremation ist die Beisetzung nicht an einen Friedhof gebunden — ein deutlicher Unterschied zu vielen Nachbarländern.
Naturbestattung — Baumgrab, Waldareal, Alp oder Fels. Kein Grabunterhalt, dafür eine begrenzte Nutzungsdauer. Siehe Naturbestattung in der Schweiz.
Seebestattung — Beisetzung der Asche auf einem See, je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Siehe Seebestattung in der Schweiz.
Verstreuung — ohne festen Ort, mit Zustimmung des Grundeigentümers. Siehe Asche verstreuen in der Schweiz.
Aufbewahrung zu Hause — in der Schweiz zulässig, in den meisten Nachbarländern nicht.
Wenn die Entscheidung schwerfällt, helfen erfahrungsgemäss diese drei Fragen weiter — mehr als jede Kostentabelle.
Gibt es einen ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Person? Wenn ja, ist er die Antwort. Vieles andere lässt sich danach richten.
Wo lebt die Familie in zehn Jahren? Ein Grab, das niemand besuchen kann, wird zur Belastung. Wenn ein Teil der Familie im Herkunftsland lebt, ist eine Überführung der Urne oft die stimmigere Lösung.
Wer wird das Grab pflegen? Grabpflege ist eine jahrzehntelange Verpflichtung. Gemeinschaftsanlagen und Naturbestattungen kennen sie nicht — für viele Familien ist genau das der entscheidende Punkt.
Gibt es eine schriftliche Anordnung der verstorbenen Person? Wenn ja, richtet sich alles danach — und die Familie muss nicht in einer schweren Woche stellvertretend entscheiden.
Als grobe Ordnung von günstig nach teuer: Gemeinschaftsgrab, Urnennische, Urnengrab, Naturbestattung, Reihengrab, Familiengrab. Eine Überführung ins Ausland kommt als eigener Block dazu.
Diese Reihenfolge ist aber nur eine Orientierung — die Gemeindegebühren gehen in der Schweiz stark auseinander, und der Umfang der Trauerfeier wiegt oft schwerer als die Wahl der Grabform. Eine Aufschlüsselung finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Bestattung in der Schweiz.
Die meisten Familien treffen diese Entscheidung unter Zeitdruck und in einer schweren Woche. Wer sie zu Lebzeiten schriftlich festhält, nimmt den Angehörigen genau diese Last ab.
Eine Bestattungsvorsorge kostet nichts ausser einem Gespräch und ist jederzeit änderbar. Was dabei festgehalten wird, steht auf der Seite Bestattungsvorsorge.
Fragen & Antworten
In der Regel das Gemeinschaftsgrab nach einer Kremation — keine Grabgebühr im klassischen Sinn, kein Grabmal, keine Grabpflege. Die tatsächliche Höhe hängt aber stark von der Gemeinde ab.
Für die Bestattungsart ja, weil sie den Ablauf bestimmt. Beim Beisetzungsort nach einer Kremation haben Sie mehr Zeit — die Urne kann in der Schweiz zunächst aufbewahrt werden.
In der Schweiz ist das möglich und kommt regelmässig vor, etwa wenn ein Teil der Familie im Ausland lebt. Für einen Transport ins Ausland braucht jeder Behälter seine eigene Dokumentation.
Die nächsten Angehörigen, in der vom kantonalen Recht vorgesehenen Reihenfolge. Bei Uneinigkeit kann die Gemeinde beigezogen werden — ein Grund mehr, den Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festzuhalten.
Nein. Das Friedhofreglement der Gemeinde legt fest, welche Grabformen angeboten werden. Naturbestattung und Seebestattung hängen zusätzlich vom Anbieter und vom Kanton ab. Wir klären ab, was an Ihrem Ort möglich ist.