Bestattung & Überführung

Bestattung im Ausland

Viele Familien in der Schweiz möchten ihre Angehörigen im Herkunftsland beisetzen. Organisatorisch ist das gut machbar — wenn man weiss, welche Schritte in welcher Reihenfolge kommen.

Eine Bestattung im Ausland beginnt nicht am Zielort, sondern in der Schweiz. Bevor irgendetwas transportiert werden kann, müssen hier der Todesfall gemeldet, die Urkunden ausgestellt und die Ausfuhr bewilligt sein. Erst danach spielt das Zielland eine Rolle.

Dieser Ratgeber beschreibt den vollständigen Weg: von den ersten Stunden über die Dokumente und den Transport bis zur Übergabe im Zielland — und er nennt die Stellen, an denen es in der Praxis am häufigsten klemmt.

Die ersten Schritte in der Schweiz

Unabhängig davon, wohin die Reise geht, sind die ersten Schritte immer dieselben. Sie sind auch die einzigen, bei denen eine Frist läuft.

  • Ärztliche Todesbescheinigung — durch Arzt, Notarzt oder Spital.
  • Meldung beim Zivilstandsamt am Sterbeort. In der Schweiz innerhalb von zwei Tagen.
  • Todesurkunde in mehreren Ausfertigungen anfordern — Sie brauchen sie an mehreren Stellen gleichzeitig.
  • Abholung und Versorgung der verstorbenen Person aus Spital, Pflegeheim oder von zu Hause.
  • Entscheidung Sarg oder Urne — sie verändert den gesamten weiteren Ablauf.

Sarg oder Urne — die Entscheidung mit dem grössten Hebel

Kaum eine andere Entscheidung wirkt sich so stark auf Dauer und Kosten aus. Bei einer Sargüberführung greift das volle Verfahren: Leichenpass, gesundheitspolizeiliche Prüfung, Zinksarg, Luftfracht. Nach einer Kremation entfällt der grösste Teil davon.

Wenn die Familie mit einer Kremation einverstanden ist, ist die Urnenüberführung fast immer der schnellere und deutlich günstigere Weg — Details dazu im Ratgeber Urnenüberführung ins Ausland.

Wo religiöse oder familiäre Gründe eine Kremation ausschliessen, ist die Sargüberführung selbstverständlich der richtige Weg. Wir organisieren beide Varianten vollständig.

Diese Entscheidung zuerst treffen

Ob Sarg oder Urne bestimmt die Dokumente, den Transportweg und die Kosten. Alles Weitere baut darauf auf — und eine spätere Änderung bedeutet, den Papierweg noch einmal zu beginnen.

Welche Dokumente das Zielland verlangt

Der Kern ist überall gleich: Leichenpass, Todesurkunde, ärztliche Bescheinigung, Einsargungsbescheinigung. Was sich unterscheidet, ist der Aufwand darüber hinaus.

Innerhalb der Staaten des Strassburger Abkommens — dazu gehören die meisten europäischen Länder — wird der Schweizer Leichenpass ohne zusätzliche Beglaubigung anerkannt. Ausserhalb kommen konsularische Legalisierung, beglaubigte Übersetzungen und teils eine Einfuhrgenehmigung dazu.

Die vollständige Checkliste in der richtigen Reihenfolge finden Sie im Ratgeber Dokumente für die Überführung ins Ausland.

Was der Transport kostet

Die Gesamtkosten bestehen aus Abholung und Versorgung, Transportsarg, Dokumenten, Transport, Zollabfertigung und Übergabe im Zielland. Der grösste variable Posten ist der Transport selbst.

Unsere Pauschale beginnt bei CHF 3'000 und wird schriftlich aufgeschlüsselt — inklusive einer Zeile darüber, was nicht enthalten ist. Die Beisetzung im Zielland selbst gehört nicht dazu.

Eine vollständige Aufschlüsselung aller Posten steht im Ratgeber Was kostet eine Überführung ins Ausland.

Wenn der Todesfall bereits im Ausland eingetreten ist

Dann läuft alles spiegelverkehrt: Die dortigen Behörden stellen Sterbeurkunde und Leichenpass aus, die Schweizer Vertretung wird eingebunden, und die Rückführung erfolgt in die Schweiz.

Melden Sie sich in diesem Fall früh, auch wenn vor Ort bereits jemand hilft. Nicht jeder lokale Weg führt zu Unterlagen, die in der Schweiz anerkannt werden — und eine nachträgliche Korrektur ist erheblich aufwändiger als eine saubere Abstimmung von Anfang an. Mehr dazu im Ratgeber Todesfall im Ausland.

Die drei häufigsten Verzögerungen

Nach vielen Fällen lässt sich das gut eingrenzen — und alle drei betreffen die Schweizer Seite, nicht das Zielland.

Fehlende Ausweispapiere der verstorbenen Person. Ein abgelaufener oder unauffindbarer Pass bedeutet, dass zuerst ein Ersatzdokument beschafft werden muss.

Rechtsmedizinische Abklärung. Wurde eine angeordnet, wird die ärztliche Bescheinigung erst nach deren Abschluss ausgestellt. Darauf hat niemand Einfluss.

Ungeklärter Zielort. Konsulate verlangen Name und Adresse des aufnehmenden Bestattungsunternehmens. Solange die Familie im Zielland das nicht bestätigt hat, steht der Antrag still.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Muss die verstorbene Person Schweizer Bürger gewesen sein?

Nein. Massgeblich ist der Sterbeort, nicht die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz. Auch wenn jemand nur zu Besuch in der Schweiz war, organisieren wir die Überführung.

Wie lange dauert eine Bestattung im Ausland insgesamt?

Innerhalb Europas sind zwei bis vier Werktage bis zur Ausreise realistisch, ausserhalb Europas fünf bis zehn Tage. Dazu kommt die Zeit bis zur Beisetzung vor Ort, die die Familie im Zielland festlegt.

Können wir uns in der Schweiz verabschieden?

Ja, und das ist der richtige Zeitpunkt dafür. Wir richten eine Abschiednahme vor der Einsargung ein. Danach ist der Sarg versiegelt und darf bis zur Ankunft im Zielland nicht mehr geöffnet werden.

Übernimmt eine Versicherung die Kosten?

Häufiger als viele annehmen. Prüfen Sie Reise- und Zusatzversicherungen, Kreditkarten mit Reiseschutz sowie Klauseln im Arbeitsvertrag. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab, wenn eine beteiligt ist.

Was passiert mit den Schweizer Formalitäten nach der Ausreise?

Die laufen weiter — Abmeldungen, Versicherungen, Bank, Nachlass. Eine geordnete Übersicht finden Sie im Ratgeber Abmeldungen nach einem Todesfall.

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr.

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Das erste Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit.

+41 79 133 90 99 24h-Notruf