Recht & Nachlass
Konten werden gesperrt, Vollmachten verlieren ihre Wirkung, Fristen laufen an. Ein Überblick über das, was nach dem Todesfall rechtlich und finanziell zu regeln ist.
Neben Abschied und Bestattung läuft nach einem Todesfall ein zweiter Prozess an, der sich nicht aufschieben lässt: die Regelung des Nachlasses. Er beginnt oft unangenehm — mit einer gesperrten Kontokarte an der Kasse.
Dieser Ratgeber erklärt, was mit Konten und Vollmachten geschieht, wie das Erbverfahren in der Schweiz abläuft und welche Fristen tatsächlich bindend sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung; bei einem komplexen oder überschuldeten Nachlass sollten Sie eine Fachperson beiziehen.
Sobald die Bank vom Todesfall erfährt, sperrt sie die Konten der verstorbenen Person. Karten funktionieren nicht mehr, Daueraufträge werden ausgesetzt, E-Banking-Zugänge deaktiviert. Das ist kein Schikane, sondern dient dem Schutz der Erbengemeinschaft.
Die Sperre gilt auch dann, wenn Sie eine Vollmacht besitzen. Ob eine Vollmacht über den Tod hinaus gilt, hängt von ihrer Ausgestaltung ab — in der Praxis verlangen die meisten Banken nach einem Todesfall unabhängig davon die Zustimmung sämtlicher Erben.
Ein gemeinsames Konto mit Einzelunterschrift wird häufig ebenfalls eingeschränkt, weil der Anteil der verstorbenen Person in den Nachlass fällt. Rechnen Sie damit und halten Sie für die ersten Wochen eigene Mittel bereit.
Die meisten Banken begleichen Bestattungskosten und laufende Wohnkosten direkt ab dem gesperrten Konto, gegen Vorlage der Rechnung. Fragen Sie ausdrücklich danach, bevor Sie diese Kosten privat vorstrecken — es ist der übliche Weg und erspart Ihnen die spätere Rückforderung von der Erbengemeinschaft.
Wer ein Testament findet oder verwahrt, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abliefern. Das gilt ausnahmslos — auch für handschriftliche Zettel, für Dokumente, die möglicherweise ungültig sind, und für solche, die einen selbst benachteiligen. Die Behörde entscheidet über die Gültigkeit, nicht der Finder.
Die Behörde eröffnet das Testament und informiert alle gesetzlichen und eingesetzten Erben. Anschliessend erhalten die Erben auf Antrag eine Erbenbescheinigung — das Dokument, mit dem sie sich gegenüber Banken, Behörden und Versicherungen als verfügungsberechtigt ausweisen.
Wer erbt, übernimmt auch die Schulden. Ist der Nachlass überschuldet oder unklar, kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Die Frist dafür beträgt in der Schweiz drei Monate ab Kenntnis des Todesfalls beziehungsweise ab Eröffnung des Testaments.
Diese Frist ist bindend und läuft auch dann, wenn Sie noch keinen Überblick über die Vermögenslage haben. Ist die Situation unklar, können Sie ein öffentliches Inventar verlangen: Die Behörde erstellt eine Aufstellung von Vermögen und Schulden, und Sie entscheiden danach. Der Antrag muss innerhalb eines Monats gestellt werden.
Wer die Erbschaft ausschlagen will, sollte sich mit dem Nachlass zurückhalten. Wer sich wie ein Erbe verhält — Gegenstände verkauft, über Konten verfügt, Wohnungen räumt —, gilt unter Umständen als Annehmender und kann nicht mehr ausschlagen.
Für Banken, Versicherungen und Behörden werden dieselben Dokumente immer wieder verlangt — meist im Original oder als beglaubigte Kopie. Bestellen Sie sie gleich in ausreichender Zahl:
Parallel läuft die Abmeldung: Einwohnerkontrolle, Steuerverwaltung, Krankenkasse, AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Serafe, Telefon- und Internetanbieter, Abonnemente, Mitgliedschaften, Vermieter. Bei laufenden Verträgen gelten die vertraglichen Kündigungsfristen; viele Anbieter akzeptieren im Todesfall eine ausserordentliche Kündigung gegen Vorlage der Todesurkunde.
Vergessen Sie die digitale Seite nicht: E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Streaming-Abonnemente. Manche Anbieter kennen einen Nachlasskontakt, andere verlangen die Todesurkunde. Das ist mühsam und hat Zeit — machen Sie es, wenn die dringenden Dinge erledigt sind.
Fragen & Antworten
Bis zur Erbenbescheinigung vergehen je nach Kanton und Komplexität einige Wochen bis wenige Monate. Erst danach kann die Erbengemeinschaft gemeinsam über die Konten verfügen. Bestattungskosten und laufende Wohnkosten begleichen die meisten Banken jedoch schon vorher direkt ab dem gesperrten Konto.
Ja. Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate ab Kenntnis des Todesfalls. Schlagen alle gesetzlichen Erben aus, wird der Nachlass konkursamtlich liquidiert; die Erben haften dann nicht für die Schulden. Wichtig: Verhalten Sie sich in dieser Zeit nicht wie Erben, sonst gilt die Erbschaft als angenommen.
Bestattungskosten geniessen im Nachlass eine bevorzugte Stellung und werden vorab gedeckt, soweit Vermögen vorhanden ist. Reicht es nicht, übernimmt die Wohnsitzgemeinde eine einfache, würdige Bestattung. Das Gesuch läuft über das Sozialamt; wir unterstützen Sie dabei.
Das hängt von der Formulierung ab. Eine Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, bleibt zivilrechtlich wirksam — in der Praxis verlangen die Banken nach einem Todesfall aber fast immer zusätzlich die Zustimmung aller Erben, um sich abzusichern. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Vollmacht den Zugriff sichert.