Überführung ins Ausland
Für Familien mit Wurzeln in Südeuropa ist die Beisetzung im Heimatort oft selbstverständlich. Innerhalb Europas ist der Weg dorthin formal einfacher als viele befürchten — wenn die Reihenfolge stimmt.
Italien, Portugal und Spanien gehören zu den Zielländern, in die aus der Schweiz am häufigsten überführt wird. Alle drei sind dem Strassburger Abkommen über die Leichenbeförderung beigetreten, und das vereinfacht die Sache erheblich: Der Leichenpass wird anerkannt, eine zusätzliche Apostille ist in der Regel nicht nötig.
Der grösste Unterschied zu Überführungen ausserhalb Europas liegt nicht im Papier, sondern im Transportweg. Nach Südeuropa ist der Landweg eine ernsthafte Alternative zum Flug — und je nach Zielregion die schnellere und günstigere.
Das Abkommen regelt, unter welchen Bedingungen Verstorbene zwischen den Vertragsstaaten befördert werden dürfen. Für Sie heisst das konkret: Ein in der Schweiz ausgestellter Leichenpass wird in Italien, Portugal und Spanien anerkannt, ohne dass die Dokumente zusätzlich beglaubigt werden müssen.
Ausserhalb dieses Kreises sieht es anders aus. Dort kommen konsularische Legalisierung, beglaubigte Übersetzungen und teils Einfuhrgenehmigungen dazu — und genau das kostet die Tage, die innerhalb Europas entfallen.
Die Liste ist für alle drei Länder praktisch identisch und deutlich kürzer als bei Zielen ausserhalb Europas.
Nach Südeuropa lohnt sich diese Abwägung fast immer, und sie fällt anders aus als bei entfernteren Zielen.
Norditalien ist von der Schweiz aus in wenigen Stunden erreichbar. Ein Strassentransport nach Mailand, Turin oder Bergamo ist dem Flug in Zeit und Kosten regelmässig überlegen — das Umland eines Flughafens muss ohnehin auf der Strasse überbrückt werden.
Süditalien, Sizilien und Sardinien kippen die Rechnung. Hier ist der Flug nach Neapel, Palermo oder Cagliari mit anschliessendem Kurztransport meist die schnellere Wahl.
Portugal und Spanien liegen weiter entfernt. Der Landweg dauert je nach Zielregion zwei bis drei Tage; nach Lissabon, Porto, Madrid oder Barcelona ist der Flug in der Regel die praktikablere Lösung. Für Familien, die mehrere Personen und persönliche Gegenstände mitführen möchten, kann der Landweg trotzdem sinnvoll sein.
Die Angaben zum Transport gehören in den Antrag für den Leichenpass. Wer den Weg erst später festlegt, riskiert eine Neuausstellung — und verliert dadurch einen Tag oder mehr.
Für den Lufttransport ist ein hermetisch verschlossener Sarg mit Metalleinsatz vorgeschrieben, üblicherweise Zink. Beim Strassentransport innerhalb Europas sind die Anforderungen je nach Route etwas weniger streng, ein zugelassener Transportsarg bleibt aber die Regel.
In beiden Fällen gilt dasselbe: Nach der Einsargung ist der Sarg versiegelt. Wenn die Familie sich in der Schweiz verabschieden möchte, planen wir das vorher ein — es ist der einzige unkomplizierte Zeitpunkt dafür.
Ist im Zielland eine offene Aufbahrung gewünscht, sprechen wir das im Voraus mit dem dortigen Bestattungsinstitut ab, damit die Familie vor Ort nicht vor verschlossenen Türen steht.
Bei vollständigen Unterlagen und einem Start an einem Werktag ist eine Überführung nach Südeuropa in der Regel innerhalb von zwei bis vier Werktagen umsetzbar. Der Strassentransport addiert die reine Fahrzeit.
Die Verzögerungen entstehen fast immer in der Schweiz, nicht im Zielland: fehlende Ausweispapiere der verstorbenen Person, ein Todesfall unmittelbar vor dem Wochenende oder eine angeordnete rechtsmedizinische Abklärung. Sobald klar ist, welcher dieser Punkte zutrifft, nennen wir Ihnen eine belastbare Zeitangabe statt einer optimistischen.
Innerhalb Europas liegen die Kosten deutlich unter denen einer Überführung nach Übersee — vor allem, weil die Luftfracht kürzer und der Zollaufwand geringer ist. Die Posten selbst bleiben dieselben: Abholung und Versorgung, Transportsarg, Dokumente, Transport, Abfertigung und Übergabe im Zielland.
Unsere Pauschale beginnt bei CHF 3'000, und Sie erhalten eine schriftliche Aufstellung, in der jede Position einzeln steht — samt einer Zeile darüber, was nicht enthalten ist. Die Beisetzung im Zielland gehört nicht dazu.
Prüfen Sie ausserdem, ob eine Reise- oder Zusatzversicherung, ein Verein oder der Arbeitgeber einen Teil übernimmt. Eine Aufschlüsselung aller Posten finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Überführung ins Ausland.
Südeuropa ist auch das häufigste Ziel von Schweizer Ferienreisen — und entsprechend oft geht es um den umgekehrten Weg: Eine in der Schweiz wohnhafte Person stirbt in Italien, Spanien oder Portugal und soll in die Schweiz zurückgeführt werden.
Der Ablauf ist spiegelverkehrt, und in vielen Fällen greift eine Reiseversicherung. Melden Sie sich trotzdem früh bei uns, auch wenn vor Ort bereits jemand hilft — nicht jeder lokale Weg führt zu Unterlagen, die in der Schweiz anerkannt werden. Details im Ratgeber Todesfall im Ausland.
Fragen & Antworten
In der Regel nicht. Alle drei Länder sind dem Strassburger Abkommen beigetreten, weshalb der Schweizer Leichenpass anerkannt wird. Einzelne Gemeinden oder Friedhofsverwaltungen können zusätzliche Nachweise verlangen — das klären wir vorab ab.
Nach Norditalien fast immer. Nach Portugal, Spanien und Süditalien selten, weil Fahrer, Fahrzeug und Übernachtungen die eingesparte Luftfracht wieder aufwiegen. Wir rechnen beide Varianten für Ihre konkrete Zielregion durch, bevor Sie entscheiden.
Ja. Der Sarg reist als Fracht, die Angehörigen als reguläre Passagiere, häufig auf demselben Flug. Wir stimmen die Buchungen ab, damit Ankunft und Übergabe zusammenpassen.
Nach einer Kremation ist der Weg erheblich einfacher und günstiger. Innerhalb Europas kann die Urne in vielen Fällen begleitet mitreisen. Was dabei zu beachten ist, steht im Ratgeber Urnenüberführung ins Ausland.
Ein Bestattungsinstitut oder die Friedhofsverwaltung vor Ort. Wir stellen den Kontakt her, übermitteln alle Transportdaten im Voraus und stimmen den Übergabetermin ab, damit die Familie sich nicht darum kümmern muss.
Ja, wir sind schweizweit im Einsatz und holen die verstorbene Person überall in der Schweiz ab — auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.