Überführung ins Ausland

Leichenüberführung nach Rumänien — Sarg und Urne aus der Schweiz

Viele rumänische Familien in der Schweiz wünschen sich die Beisetzung in der Heimatgemeinde. Der Weg dorthin ist über ein altes Abkommen geregelt — und einfacher, als viele erwarten.

Für eine Leichenüberführung aus der Schweiz nach Rumänien gilt das Berliner Abkommen über Leichenbeförderung von 1937. Rumänien gehört zwar nicht dem Strassburger Abkommen an, ist aber — wie die Schweiz — Vertragsstaat des Berliner Abkommens. Das rumänische Aussenministerium hält ausdrücklich fest: Bei Todesfällen in Berliner Vertragsstaaten, darunter die Schweiz, stellen die örtlichen Behörden den Leichenpass aus, nicht das rumänische Konsulat.

Für eine Urne wird kein Leichenpass ausgestellt. Dieser Ratgeber zeigt, welche Papiere in welcher Reihenfolge entstehen und worauf Sie in Rumänien achten sollten.

Berlin 1937, nicht Strassburg: welches Abkommen gilt

Die Schweiz und Rumänien sind beide Vertragsstaaten des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung von 1937 (in der Schweiz SR 0.818.61); Rumänien seit 1943. Das Abkommen verlangt für jede Beförderung einen Leichenpass der Behörde, die für den Ort des Todes zuständig ist. Bestimmungs- und Durchfuhrländer dürfen ausser den allgemeinen Transportpapieren keine anderen Schriftstücke verlangen.

Das rumänische Aussenministerium bestätigt das für den Leichenpass («pașaport mortuar»): Bei Todesfällen in Berliner Vertragsstaaten — die Schweiz ist ausdrücklich genannt — stellen ihn die zuständigen örtlichen Behörden aus. Nur bei Todesfällen in anderen Staaten stellen ihn die rumänischen Vertretungen aus.

Was das in der Praxis heisst

Für den Sarg brauchen Sie in der Schweiz keinen Termin beim rumänischen Konsulat, um einen Leichenpass zu erhalten. Zuständig ist die kantonale Stelle am Sterbeort. Welche zusätzlichen Angaben die Friedhofsverwaltung in Rumänien verlangt, klären wir vorab mit der Zielgemeinde.

Die Dokumente für den Sarg — in dieser Reihenfolge

  • Ärztliche Todesbescheinigung durch den Arzt, der den Tod feststellt.
  • Anmeldung beim Zivilstandsamt und Auszug aus dem Todesregister — bestellen Sie gleich den internationalen Auszug mit (siehe unten).
  • Einsargung und Versiegelung durch ein ermächtigtes Bestattungsinstitut.
  • Leichenpass der zuständigen kantonalen Stelle. Mehr dazu im Ratgeber Der Leichenpass.
  • Bestätigung der Friedhofsverwaltung in Rumänien: Nach dem rumänischen Gesetz 102/2014, das das Aussenministerium zitiert, gehört eine Aufnahmeerklärung des Friedhofs, auf dem bestattet wird, zu den Unterlagen für die Überführung nach Rumänien. Sie wird von der Familie vor Ort eingeholt.

Der Sarg: was das Abkommen vorschreibt

Das Berliner Abkommen schreibt einen doppelten Sarg vor: einen innen luftdicht verschlossenen, verlöteten Metallsarg mit saugfähiger Einlage, fest eingesetzt in einen Holzsarg von mindestens drei Zentimetern Wandstärke, verschraubt und mit Metallbändern gesichert. Das ist der Zinksarg, den wir für Überführungen ins Ausland verwenden — Einzelheiten im Ratgeber Zinksarg für die Überführung.

Weil der Sarg versiegelt reist, ist eine offene Abschiednahme in Rumänien in der Regel nicht vorgesehen. Wenn sich die Familie am offenen Sarg verabschieden möchte, planen wir das vor der Einsargung in der Schweiz.

Urne nach Rumänien

Das Berliner Abkommen gilt nicht für Asche. Das rumänische Aussenministerium schreibt dazu: Für den Transport einer Urne wird kein Leichenpass ausgestellt. Als Begleitdokumente empfiehlt es die Todesurkunde und die Kremationsbescheinigung.

Die Urne überführen wir persönlich — im Fahrzeug oder per Flug, so wie es die Familie wünscht. Ob sie im Flugzeug als Handgepäck mitreisen darf, entscheidet die Fluggesellschaft. Mehr dazu im Ratgeber Urnenüberführung ins Ausland.

Strasse oder Flug

Rumänien ist von der Schweiz aus auf der Strasse erreichbar, aber es ist eine lange Fahrt. Für den Sarg ist die Luftfracht nach Bukarest, Cluj-Napoca, Timișoara oder Iași mit anschliessendem Transport zur Heimatgemeinde deshalb häufig die schnellere Wahl; der Landweg kann günstiger sein und ist nicht an Flugpläne gebunden.

Wir rechnen beide Varianten für Ihre konkrete Zielgemeinde und sagen Ihnen offen, welche wir empfehlen.

Den Todesfall in Rumänien eintragen lassen

Der Tod einer rumänischen Staatsangehörigen oder eines rumänischen Staatsangehörigen im Ausland wird in Rumänien in ein rumänisches Register übertragen («transcriere»). Den Antrag stellt man in Rumänien oder bei der rumänischen Vertretung in der Schweiz; Termine vergibt die Botschaft in Bern über das Portal econsulat.ro. Laut Aussenministerium ist dieser Dienst kostenlos.

Ein praktischer Hinweis: Der internationale Auszug aus dem Schweizer Todesregister (CIEC-Formular) ist nach den Angaben des Aussenministeriums von Übersetzung und Legalisation befreit — und er ist für diesen Zweck sechs Monate gültig. Lassen Sie ihn deshalb beim Zivilstandsamt gleich mit ausstellen und reichen Sie ihn innert dieser Frist ein.

Kosten

Unsere Pauschale für eine Überführung beginnt bei CHF 3'000. Dazu kommen der Transport — auf der Strasse nach Strecke, im Flug nach Gewicht — sowie die amtlichen Gebühren in der Schweiz, die je nach Kanton unterschiedlich ausfallen. Sie erhalten eine schriftliche Aufstellung, in der jede Position einzeln steht. Die Kosten der Beisetzung in Rumänien sind darin nicht enthalten. Eine Übersicht finden Sie unter Was kostet eine Überführung. Alle Preise sind ungefähre Angaben und können sich ändern: Die Luftfrachtkosten fallen unterschiedlich aus, und je nach verwendetem Material – etwa Sarg oder Zinkeinsatz – verändert sich der Preis.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Gilt der Schweizer Leichenpass in Rumänien?

Ja. Die Schweiz und Rumänien sind beide Vertragsstaaten des Berliner Abkommens über Leichenbeförderung von 1937. Den Leichenpass stellt laut rumänischem Aussenministerium bei einem Todesfall in der Schweiz die örtliche Behörde aus, nicht das rumänische Konsulat.

Ist Rumänien im Strassburger Abkommen?

Nein. Rumänien gehört dem Strassburger Abkommen von 1973 nicht an. Massgebend für die Überführung aus der Schweiz ist das ältere Berliner Abkommen von 1937, dem beide Staaten angehören.

Welche Dokumente braucht eine Urne für Rumänien?

Für eine Urne wird kein Leichenpass ausgestellt. Das rumänische Aussenministerium empfiehlt, die Todesurkunde und die Kremationsbescheinigung mitzuführen.

Was verlangt der Friedhof in Rumänien?

Nach dem rumänischen Gesetz 102/2014, das das Aussenministerium zitiert, gehört eine Aufnahmeerklärung der Friedhofsverwaltung zu den Unterlagen. Die Familie holt sie vor Ort ein; wir sagen Ihnen, welche Angaben darauf stehen sollten.

Wie wird der Todesfall in Rumänien eingetragen?

Über einen Antrag auf Übertragung («transcriere») in Rumänien oder bei der rumänischen Vertretung in der Schweiz, kostenlos. Der internationale Auszug aus dem Schweizer Todesregister ist von Übersetzung und Legalisation befreit und dafür sechs Monate gültig.

Wie lange dauert eine Überführung nach Rumänien?

Das hängt davon ab, wie schnell Leichenpass und Friedhofsbestätigung vorliegen und welcher Transportweg gewählt wird. Sobald wir Sterbeort und Zielgemeinde kennen, nennen wir Ihnen einen realistischen Zeitplan.

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr.

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Das erste Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit.

+41 79 861 25 51 24h-Notruf