Abdankung gestalten
Ein Musikstück sagt oft mehr als eine Rede. Was Sie bei Auswahl, Technik und Rechten bedenken sollten, damit am Tag der Abdankung alles klappt.
Musik an der Trauerfeier gibt den Gästen Zeit zum Ankommen, trägt durch die stillen Momente und begleitet den Auszug. Viele Angehörige erinnern sich später genau an ein bestimmtes Stück. Gleichzeitig ist die Musik der Teil der Abdankung, bei dem am Tag selbst am meisten schiefgehen kann: ein falsches Format, eine leere Batterie, ein Lied, das in der Kirche nicht passt.
Dieser Ratgeber zeigt, wo Musik im Ablauf vorkommt, wann sich Livemusik lohnt und wann eine Aufnahme, was Kirchgemeinden erlauben und wie es mit dem Urheberrecht aussieht. Dazu kommen Beispiele bewährter Stücke und ein Blick auf Feiern verschiedener Religionen. Den gesamten Ablauf einer Feier finden Sie unter Trauerfeier planen.
Eine Vorschrift, wie viel Musik eine Abdankung haben muss, gibt es nicht. Üblich sind einige feste Stellen, die sich in Kirche, Abdankungshalle und bei freien Feiern ähneln:
Planen Sie lieber wenige Stücke bewusst als viele nebeneinander. Ein Lied von fünf Minuten wirkt in der Stille einer Feier länger als zuhause. Viele Stücke lassen sich ausblenden oder kürzen, wenn Sie das vorher mit der Organistin oder der Person an der Technik absprechen.
In Kirchen spielt meist die Organistin oder der Organist der Kirchgemeinde. Er oder sie kennt die Orgel, den Raum und den Ablauf und kann auf Wünsche eingehen, auch bei populären Melodien. Ein Ratgeber der Basler Kirchen nennt als Thema des Gesprächs mit der Pfarrperson ausdrücklich die Musikwünsche, «Orgel oder/und eigene CD». Er weist auch darauf hin, dass für die musikalische Gestaltung einer Abdankung gegebenenfalls Rechnung gestellt wird.
Livemusik von Sängerinnen, Sängern oder Instrumentalisten wirkt besonders persönlich, etwa ein Cello, eine Geige oder ein Familienmitglied am Klavier. Klären Sie früh, ob ein Instrument vor Ort steht und wann die Musikerinnen proben können. Eine Aufnahme ist die richtige Wahl, wenn es um ein bestimmtes Lied in der Originalfassung geht, die Stimme der Sängerin, die die verstorbene Person geliebt hat.

Ob ein Popsong, ein Schlager oder ein Filmthema in der Kirche gespielt werden kann, entscheidet die Kirchgemeinde, im Alltag meist die Pfarrperson, die die Abdankung leitet. Eine einheitliche Regel für die Schweiz gibt es nicht. Die reformierten, katholischen und christkatholischen Landeskirchen im Kanton Bern schreiben, persönliche Wünsche der Angehörigen würden «wenn möglich» in die Trauerfeier integriert; Ansprechpartnerin ist die zuständige Pfarrperson.
Die Bandbreite ist grösser, als viele denken. In Stelleninseraten reformierter Kirchgemeinden im Kanton Bern gehört Popularmusik auf Orgel und Klavier ausdrücklich zu den Aufgaben bei Kasualien, also auch bei Abdankungen. Und als im Juni 2026 in der Kathedrale St-Pierre in Genf die Trauerfeier für Jean Ziegler stattfand, spielte die Orgel dort zum ersten Mal «Die Internationale».
Sprechen Sie Ihre Wünsche deshalb offen an, und bringen Sie Text und Aufnahme ins Gespräch mit. Manchmal schlägt die Pfarrperson einen anderen Platz im Ablauf vor, etwa das Lieblingslied am Schluss statt mitten in der Liturgie. Wer frei feiern möchte, ist in der Abdankungshalle des Friedhofs oder in einem anderen Raum ungebunden; mehr dazu unter Freie Bestattung.
Das richtige Stück ist das, das zur verstorbenen Person passt. Eine Rangliste für die Schweiz gibt es nicht. Die folgenden Beispiele werden in Ratgebern und von Bestattern immer wieder genannt und dienen als Ausgangspunkt:
Bei der Auswahl helfen einige Fragen. Hat die verstorbene Person das Stück wirklich gemocht, oder gefällt es nur uns? Passt der Text, wenn man genau zuhört? Bei fremdsprachigen Liedern lohnt sich ein Blick auf die Übersetzung. Für Ein- und Auszug eignen sich Instrumentalstücke oft besser, weil Gesang die Gespräche der Gäste übertönt oder die Aufmerksamkeit bindet.
Viele Familien wählen eine Mischung: Orgel und ein Kirchenlied für den vertrauten Rahmen, dazu ein einziges persönliches Lied als Aufnahme. Ein Musikstück aus der Herkunftsregion der Familie oder ein Lied in der Muttersprache kann für Gäste aus dem Ausland ein wichtiger Moment sein.
Die SUISA verwaltet in der Schweiz die Rechte an Musik. Für private Anlässe im kleinen Kreis von Familie und Freunden, als Beispiele nennt sie Hochzeiten und Geburtstage, braucht es nach ihren Angaben keine Lizenz und keine Gebühren. Den Begriff «privat» legt sie aber eng aus. Verantwortlich für eine allfällige Lizenz ist der Veranstalter.
In der Kirche ist die Lage einfacher. Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz und die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz haben mit der SUISA Gesamtverträge abgeschlossen. Mitglieder dieser Kirchen brauchen keine eigene Lizenz; die Kirchgemeinden melden die gespielte Musik selbst.
Zu Abdankungen äussert sich die SUISA auf ihrer Webseite nicht ausdrücklich. Ob eine Feier mit vielen Gästen noch als privat gilt, lässt sich daraus nicht sicher ableiten. Im Zweifel, etwa bei einer sehr grossen öffentlichen Feier oder einer Übertragung im Internet, empfiehlt die SUISA, direkt bei ihr nachzufragen. Wer die Feier per Livestream überträgt, klärt das am besten auch mit der Kirchgemeinde.
Welche Rolle Musik spielt, ist je nach Religion sehr verschieden. Die Unterschiede kurz im Überblick:
Kommen in einer Familie verschiedene Traditionen zusammen, hilft ein offenes Gespräch vorab. Eine Lösung ist, die Musik in einen getrennten Teil zu legen, etwa ein persönliches Stück beim anschliessenden Beisammensein statt in der religiösen Feier. Wie eine Abdankung in der Schweiz grundsätzlich abläuft, steht unter Abdankung in der Schweiz.
Bringen Sie Ihre Musikwünsche, wenn möglich mit den Aufnahmen, ins erste Gespräch mit. Wir klären mit Kirchgemeinde oder Friedhofverwaltung, welche Technik vor Ort ist, und vermitteln bei Bedarf Musikerinnen und Musiker. Was wir sonst übernehmen, steht unter Trauerfeier und Abdankung; für die Worte zwischen den Stücken hilft der Ratgeber Trauerrede schreiben.
Fragen & Antworten
Eine einheitliche Regel gibt es nicht; darüber entscheidet die Kirchgemeinde, meist die Pfarrperson. Viele Kirchgemeinden sind offen für persönliche Wünsche, manchmal mit einem Vorschlag, wo im Ablauf das Lied am besten passt.
Eine Vorgabe gibt es nicht. Üblich sind Musik beim Eingang, ein Stück zwischen den Reden, eventuell ein gemeinsames Lied und Musik beim Auszug. Wenige bewusst gewählte Stücke wirken oft stärker als viele.
Für private Anlässe im kleinen Familien- und Freundeskreis braucht es laut SUISA keine Lizenz. Für Musik in Kirchen der Landeskirchen bestehen Gesamtverträge. Bei grossen öffentlichen Feiern oder Livestreams empfiehlt die SUISA, im Zweifel nachzufragen.
Oft ja, aber nicht jede Abdankungshalle hat einen passenden Anschluss. Fragen Sie vorher nach, bringen Sie eine Reserve mit, und bestimmen Sie eine Person, die die Musik bedient.
Bei jüdischen Trauerfeiern ist Musik traditionell nicht üblich, im Zentrum stehen Gebete. Bei muslimischen Bestattungen steht das Totengebet im Mittelpunkt; Fragen zur Musik klären Sie am besten mit dem Imam.
Das hängt von Ort und Besetzung ab. Manche Kirchgemeinden stellen die Organistin zur Verfügung, andere verrechnen die musikalische Gestaltung separat. Musikerinnen und Musiker legen ihr Honorar selbst fest; fragen Sie vorher nach einer Offerte.