Überblick
Von der ärztlichen Todesbescheinigung bis zur Beisetzung: wie eine Beerdigung in der Schweiz tatsächlich abläuft, wer entscheidet und womit Sie rechnen müssen.
Eine Beerdigung in der Schweiz sieht heute anders aus als vor zwei Generationen. Rund 90 Prozent aller Verstorbenen werden kremiert — im Jahr 2000 waren es etwa 70 Prozent, 1950 knapp 20. Das Sarggrab, das viele noch als Normalfall vor Augen haben, ist längst die Ausnahme geworden.
Diese Seite gibt den Überblick über das Ganze: den Ablauf von der Todesbescheinigung bis zur Beisetzung, die Bestattungsarten, die Kosten und die Fristen. Zu jedem Thema finden Sie den Verweis auf die ausführliche Seite.
Ein Abschnitt kommt in den meisten Ratgebern nicht vor: was gilt, wenn die Familie Wurzeln im Ausland hat und die Beisetzung nicht hier stattfinden soll. Das ist unser Fachgebiet.
Schritt für Schritt
Der Tod muss ärztlich festgestellt werden. Im Spital oder Heim geschieht das automatisch, zu Hause rufen Sie die Hausarztpraxis oder den Notfalldienst. Ohne dieses Dokument geht kein weiterer Schritt.
Der Todesfall muss dem Zivilstandsamt am Sterbeort innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden. Erst wenn die Anmeldung bestätigt ist, darf eine Bestattung stattfinden. Das Amt stellt danach die Todesurkunde aus.
Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Friedhof — oder Beisetzung im Herkunftsland. Massgebend ist der dokumentierte Wille der verstorbenen Person; fehlt er, entscheiden die nächsten Angehörigen.
Termin, Ort, religiöser oder freier Rahmen, Musik, Redner. Zwischen Todesfall und Abdankung liegen in der Schweiz meist einige Tage bis zwei Wochen — abhängig von der Verfügbarkeit von Krematorium, Friedhof und Kirche.
Bei einer Erdbestattung folgt sie in der Regel unmittelbar auf die Abdankung. Bei einer Kremation liegen oft Wochen dazwischen, weil die Urne erst nach der Einäscherung beigesetzt wird. Beides ist üblich, beides ist richtig.
Die Schweiz kennt mehr Formen, als die meisten vermuten — und die Gemeinden gehen unterschiedlich damit um. Der grobe Überblick:
Einen vollständigen Vergleich mit Vor- und Nachteilen finden Sie unter Bestattungsarten in der Schweiz.
Die Kosten unterscheiden sich in der Schweiz stärker als in fast jedem Nachbarland — nicht wegen der Leistungen, sondern wegen der Gemeinden. Je nach Wohnort und Umfang bewegen sie sich zwischen rund CHF 2'000 und über CHF 10'000; häufig liegen sie bei CHF 4'000 bis 8'000.
Die einzelnen Posten sind unter Bestattungskosten in der Schweiz aufgeschlüsselt. Welche Leistungen AHV, Pensionskasse und Versicherungen erbringen, steht unter finanzielle Ansprüche im Todesfall.
An erster Stelle steht der Wille der verstorbenen Person, soweit er dokumentiert ist — eine handschriftliche Notiz genügt. Fehlt er, entscheiden die nächsten Angehörigen in der Reihenfolge ihrer persönlichen Nähe.
Bei den Fristen ist nur eine wirklich hart: die Meldung beim Zivilstandsamt innerhalb von zwei Tagen. Alles andere richtet sich nach Praxis und Terminverfügbarkeit. Der Druck, in der ersten Woche alles zu erledigen, entsteht fast immer im Kopf, nicht im Gesetz.
Bestattungswesen ist in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt. Ruhefristen, Grabarten, Gebühren und sogar Zuständigkeiten unterscheiden sich zwischen Bern, Zürich und der Waadt teils erheblich. Im Kanton Bern kommt zusätzlich das Siegelungsprotokoll innert sieben Tagen dazu — Einzelheiten unter Region Bern. Massgebend ist immer das Reglement Ihrer Wohngemeinde.
Die Trauerfeier ist der einzige Teil, der frei gestaltet werden kann. Kirchlich oder weltlich, im kleinen Kreis oder mit hundert Gästen, mit Musik, Bildern und Worten von Angehörigen — es gibt keine Vorschrift, nur Gewohnheiten.
Sie kann vor der Beisetzung stattfinden, danach, oder zeitlich ganz davon getrennt. Bei einer Kremation nutzen viele Familien diese Möglichkeit: erst die Verabschiedung im engsten Kreis, Wochen später die Urnenbeisetzung mit allen.
Wie Sie eine Abdankung planen und welche Fragen sich lohnen, steht unter Trauerfeier planen.
Hier endet die Übereinstimmung mit den üblichen Ratgebern. Fast alle gehen davon aus, dass in der Wohngemeinde beigesetzt wird. Für einen erheblichen Teil der Bevölkerung stimmt das nicht.
Soll die Beisetzung im Herkunftsland stattfinden, ändert sich die Reihenfolge von Anfang an. Der Sarg muss den Vorschriften des Ziellandes entsprechen, und der Zeitplan hängt nicht am Transport, sondern an der Legalisierung der Dokumente.
Wie das abläuft und was es kostet, lesen Sie unter Überführung ins Ausland — unsere Pauschale beginnt bei CHF 3'000. Ist der Tod im Ausland eingetreten und die Beisetzung soll hier stattfinden, gilt der umgekehrte Weg: Überführung in die Schweiz.
Sagen Sie uns diesen Wunsch bitte im ersten Gespräch. Eine nachträgliche Umstellung ist möglich, kostet aber Zeit und Geld.
Wenn Sie diese Seite lesen, weil jemand gestorben ist: Die geordnete Reihenfolge der nächsten Stunden steht unter Was tun bei Todesfall in der Schweiz. Dort finden Sie auch, was warten darf — und das ist mehr, als es sich gerade anfühlt.
Verbindliche Angaben des Bundes zum Vorgehen finden Sie unter ch.ch. Was in Ihrer Gemeinde konkret gilt, klären wir für Sie ab.
Fragen & Antworten
Zuerst stellt ein Arzt den Tod fest, dann wird der Todesfall innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt gemeldet. Danach legen die Angehörigen Bestattungsart und Termin fest. Zwischen Todesfall und Abdankung liegen meist einige Tage bis zwei Wochen.
Rund 90 Prozent aller Verstorbenen werden kremiert. Im Jahr 2000 lag der Anteil bei etwa 70 Prozent, 1950 bei knapp 20. Die Erdbestattung ist heute die Ausnahme, bleibt aber überall möglich.
Je nach Gemeinde und Umfang zwischen rund CHF 2'000 und über CHF 10'000, häufig zwischen CHF 4'000 und 8'000. Einige Städte übernehmen Grundleistungen; bei Bedürftigkeit trägt die Wohngemeinde die Kosten einer einfachen Bestattung.
In der Regel einige Tage bis zwei Wochen. Massgebend sind die Verfügbarkeit von Krematorium, Friedhof und Kirche sowie der Wunsch der Familie. Eine gesetzliche Höchstfrist gibt es nicht.
Ja. Dafür braucht es zusätzlich einen Leichenpass, eine internationale Todesbescheinigung, ein Verlötungsprotokoll und je nach Zielland eine Apostille oder konsularische Legalisierung. Sagen Sie uns den Wunsch im ersten Gespräch — die Einsargung hängt davon ab.