Nach der Feier

Leidmahl und Trauerapéro in der Schweiz

Das gemeinsame Essen nach der Abdankung: wer eingeladen wird, wo es stattfindet, was auf den Tisch kommt, was es kostet und wie Sie sich als Gast verhalten.

Das Leidmahl ist das gemeinsame Essen nach einer Abdankung. Man kennt es auch als Trauerapéro, Trauerkaffee oder regional als «Gräbt». Familie, Freunde und oft weitere Trauergäste sitzen zusammen, essen etwas und erzählen von der verstorbenen Person.

Der Brauch ist alt. Der Volkskundler Eduard Hoffmann beschrieb 1940 das «Leidmohl» im Wirtshaus nach der Beerdigung, an dem Pfarrer, Verwandte und manchmal alle Trauergäste teilnahmen. Heute ist es meist schlichter, und es ist freiwillig. Dieser Ratgeber erklärt, was üblich ist, für Familien wie für Gäste.

Leidmahl, Trauerapéro, Trauerkaffee: was der Unterschied ist

Eine feste Abgrenzung gibt es nicht. Im Alltag unterscheidet man vor allem nach dem Umfang:

  • Leidmahl — ein Essen am Tisch, meist im Restaurant, oft ein Hauptgang mit Dessert
  • Trauerapéro — stehend oder lose sitzend, mit Getränken und Kleinigkeiten, oft direkt nach der Feier und in der Nähe von Kirche oder Friedhof
  • Trauerkaffee — Kaffee und Kuchen am Nachmittag, kurz und mit wenig Aufwand

Das Trauerportal trauerportal.ch beschreibt es ähnlich: Nach der Beisetzung folgt oft ein Apéro, ein kleines Essen oder ein Abendessen. Welche Form passt, hängt von der Zahl der Gäste, der Tageszeit und vom Budget ab. Für viele Familien ist es der Moment, in dem die Anspannung der Feier nachlässt.

Die vielen Namen zeigen, wie verbreitet der Brauch war. Hoffmann nennt 1940 «Lichemohl», «Leidmohl» und «Gräbd», in der Westschweiz «Satamo» und im Romanischen «Pallorma», ein Mahl «für die Seele». Im Bernbiet unterschied man eine vornehmere «Fleischgräbt» von einer bescheidenen «Käsgräbt».

Früher bestand das Mahl oft aus vielen Gängen, und die Obrigkeit versuchte mit wiederholten Verboten, den Aufwand einzuschränken. Von diesem Druck ist heute nichts geblieben: Ein Teller mit Kartoffelsalat ist ebenso angemessen wie ein Menü.

Wer eingeladen wird und wie

Die Familie entscheidet, wer kommt. Eine Vorschrift gibt es nicht. Verbreitet sind drei Wege, die sich auch kombinieren lassen:

Kalender auf einem Bildschirm, daneben eine Hand
  • Alle Trauergäste — der Hinweis steht dann direkt in der Todesanzeige oder im Leidzirkular, etwa: «Anschliessend sind alle herzlich zum Trauerkaffee eingeladen.»
  • Ein ausgewählter Kreis — dem Leidzirkular liegt eine Leidmahlkarte bei. Sie hat laut trauerportal.ch in der Regel die Grösse einer Kreditkarte und nennt das Restaurant
  • Mündlich am Schluss der Feier — die Gemeinde Aesch (BL) empfiehlt in ihrem Leitfaden, am Ende der Trauerfeier mitteilen zu lassen, wo das Leidmahl stattfindet und welche Trauergäste eingeladen sind

Ist das Restaurant beim Druck der Karten noch nicht bekannt, kann die Pfarrperson oder die Rednerin den Ort am Schluss der Feier ansagen. Wer einen kleinen Kreis einlädt, braucht übrigens keine Begründung. Gäste verstehen, dass nicht jede Familie fünfzig Personen bewirten kann oder will. Wichtig ist nur, dass die Einladung eindeutig ist, damit niemand unsicher vor dem Restaurant steht.

Ort und Menü

Meist findet das Leidmahl in einem Restaurant in der Nähe von Kirche oder Friedhof statt. Viele Gaststätten haben eigene Leidmahl-Angebote mit Menüvorschlägen. Ein Restaurant in Zürich nahe dem Friedhof Nordheim hat nach eigenen Angaben über 1000 Traueressen ausgerichtet.

Alternativen sind ein Kirchgemeindehaus oder Pfarrsaal, ein Vereinslokal oder das eigene Zuhause. Die katholischen Pfarreien am Mutschellen (AG) etwa vermieten auf Wunsch ihren Pfarrsaal. Bei einer Feier in der Abdankungshalle fragen Sie die Friedhofverwaltung, ob ein Apéro vor Ort möglich ist.

Die Tageszeit bestimmt oft die Form. Katholische Abdankungen finden in Wetzikon (ZH) jeweils um 10 Uhr statt, danach passt ein Mittagessen. Nach einer Feier am frühen Nachmittag wird das Leidmahl eher zum «Zvieri»: Ein Zürcher Restaurant serviert seine Traueressen meist zwischen 15 und 17 Uhr.

Für die Reservation rät die Gemeinde Aesch, die ungefähre Zahl der Gäste anzugeben und vorab zu besprechen, was serviert werden soll. Ein Gasthof verlangt Menüwahl und Personenzahl spätestens 72 Stunden vor dem Anlass. Typische Gerichte auf Schweizer Leidmahl-Karten sind:

  • Heisser Beinschinken oder Fleischkäse mit Kartoffelsalat
  • Hackbraten mit Kartoffelstock, Geschnetzeltes oder Bratwurst mit Zwiebelsauce
  • Kalte Platte mit Aufschnitt und Käse oder ein Salatteller
  • Vegetarische Gerichte, auf Anfrage auch gluten- oder laktosefrei
  • Kaffee und Kuchen oder ein kleines Dessert wie Caramelchöpfli oder Gebrannte Crème

Restaurants kennen das Problem, dass die Zahl der Gäste am Tag selbst schwer abzuschätzen ist; manche bieten dafür bewusst flexible Menüs an. Gibt es in der Familie oder unter den Gästen religiöse Speiseregeln, etwa ohne Schweinefleisch oder ohne Alkohol, sprechen Sie das bei der Reservation an. Sagen Sie dem Restaurant auch, ob Kinder dabei sind und ob ältere oder gehbehinderte Gäste einen Platz nahe beim Eingang brauchen. Ein Tisch mit einem Foto der verstorbenen Person ist eine schlichte Geste, die viele Familien schätzen.

Was ein Leidmahl kostet und wer zahlt

Die Kosten hängen vor allem von der Zahl der Gäste ab. Einen Anhaltspunkt geben Leidmahl-Karten von Restaurants in Zürich und Wädenswil: Ein Hauptgang kostet dort ca. CHF 20 bis 30 pro Person, einzelne Gerichte mehr, ein Dessert ca. CHF 7.50 bis 11. Getränke kommen dazu. Ein Zürcher Restaurant bietet einen Leidmahlteller für CHF 30 an.

Ein Rechenbeispiel: 40 Gäste mit Hauptgang zu CHF 25 ergeben bereits CHF 1'000, ohne Getränke und Dessert. Ein Trauerapéro oder ein Trauerkaffee ist deutlich günstiger. Die Preise der Karten sind teils einige Jahre alt; fragen Sie das aktuelle Angebot an.

Zahlen muss, wer einlädt, also in der Regel die Trauerfamilie. Oft wird das Leidmahl aus dem Nachlass beglichen. Bestattungskosten gelten in der Schweiz als Erbgangsschulden; was genau dazugehört, regeln die Kantone, und das Leidmahl ist dabei nicht überall gleich behandelt. Sprechen Sie das bei mehreren Erben vorher ab. Welche Kosten die Gemeinde übernimmt, steht unter Bestattungskosten in der Schweiz.

Als Gast am Leidmahl

Ein paar Hinweise, die vielen Gästen Sicherheit geben:

  • Nur mit Einladung — gehen Sie hin, wenn Sie persönlich, mit Karte oder mit dem Hinweis «alle sind eingeladen» eingeladen wurden
  • Nichts bezahlen — Sie sind Gast der Familie. Ein Geschenk ist nicht üblich; wer etwas geben möchte, wählt die Kollekte oder die genannte Spende
  • Lachen ist erlaubt — ein Zürcher Wirt mit langer Erfahrung beschreibt das Traueressen als einen Ort, an dem Gäste lachen und weinen dürfen. Geschichten über die verstorbene Person sind willkommen
  • Platz wählen — gibt es keine Tischordnung, lassen Sie der engsten Familie den Vortritt und setzen Sie sich zu Menschen, die Sie kennen
  • Kurz kondolieren — wenn Sie es nach der Feier nicht konnten, ist beim Leidmahl Gelegenheit; ein Satz und ein Händedruck genügen
  • Nicht zu lange bleiben — kennen Sie die Familie kaum, verabschieden Sie sich nach dem Essen; die Angehörigen sind nach dem Tag oft erschöpft

Bei der Kleidung gilt dasselbe wie an der Feier, mehr dazu unter Kleidung an der Abdankung. Wer direkt von der Abdankung kommt, muss sich nicht umziehen.

Leidmahl absagen ist in Ordnung

Ein Leidmahl ist keine Pflicht. Das Vorsorgeformular «Anordnungen im Todesfall» der Zürcher Kantonalbank sieht ausdrücklich das Feld «Ich wünsche kein Leidmahl» vor. Manche Familien verzichten, weil die Kraft fehlt, weil die Feier im engsten Kreis stattfindet oder weil das Geld anders gebraucht wird. Im selben Formular lassen sich auch eigene Vorstellungen festhalten oder die Entscheidung bewusst den Angehörigen überlassen.

Wer niemanden vor den Kopf stossen möchte, erwähnt das Leidmahl in der Anzeige einfach nicht, lädt nur zu einem kurzen Kaffee ein oder später zu einem kleinen Zusammensein. Als Gast fragen Sie nicht nach, wenn kein Essen angekündigt ist.

Umgekehrt kann auch ein Gast absagen. Eine kurze Entschuldigung bei der Familie genügt, eine Begründung braucht es nicht. Wer bei der Feier war, hat seine Anteilnahme bereits gezeigt.

Wenn Sie ein Leidmahl organisieren

Reservieren Sie, sobald Datum und Ort der Abdankung feststehen, und nennen Sie eine ungefähre Gästezahl. Die Leidmahlkarte lassen wir auf Wunsch zusammen mit dem Leidzirkular drucken, mehr dazu unter Todesanzeige und Trauerdruck. Die Feier davor planen wir mit Ihnen; was wir übernehmen, steht unter Trauerfeier und Abdankung.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Leidmahl?

Das Leidmahl ist das gemeinsame Essen nach einer Abdankung, meist im Restaurant. Familie und Gäste sitzen zusammen und erinnern sich an die verstorbene Person. Einfachere Formen sind der Trauerapéro und der Trauerkaffee.

Wer wird zum Leidmahl eingeladen?

Das entscheidet die Familie. Entweder sind alle Trauergäste eingeladen, was dann in Anzeige oder Leidzirkular steht, oder ein ausgewählter Kreis erhält eine Leidmahlkarte. Oft wird es auch am Schluss der Feier angesagt.

Was kostet ein Leidmahl pro Person?

Auf Leidmahl-Karten von Restaurants in Zürich und Wädenswil kostet ein Hauptgang ca. CHF 20 bis 30, ein Dessert ca. CHF 7.50 bis 11, Getränke kommen dazu. Ein Apéro oder Trauerkaffee ist günstiger.

Wer bezahlt das Leidmahl?

In der Regel die Trauerfamilie, die einlädt, oft aus dem Nachlass. Eine einheitliche Regel gibt es nicht; bei mehreren Erben lohnt sich eine Absprache vorher. Gäste zahlen nichts.

Muss man ein Leidmahl machen?

Nein. Ein Leidmahl ist ein Brauch, keine Pflicht. Viele Familien verzichten oder laden nur zu einem kurzen Kaffee ein, und das wird verstanden.

Was sagt man beim Leidmahl?

Nichts Besonderes. Es ist ein Zusammensein, keine Feier mit Programm. Erinnerungen und Geschichten über die verstorbene Person sind willkommen, auch heitere.

Wir sind für Sie da — rund um die Uhr

Rufen Sie an, auch wenn Sie noch nicht wissen, welche Schritte nötig sind. Das erste Gespräch kostet nichts und schafft Klarheit.

+41 79 861 25 51 24h-Notruf