Bestattung nach Konfession
Christlich, orthodox, muslimisch, jüdisch, hinduistisch, buddhistisch oder ohne Religion — wir richten die Bestattung nach dem Glauben und den Bräuchen Ihrer Familie.
Glaube und Brauch
Für eine katholische Familie ist die Abdankung in der Pfarrkirche selbstverständlich, eine hinduistische Familie möchte den Sarg offen lassen und die Kremation selbst auslösen, eine muslimische Familie wünscht ein Grab mit Blick nach Mekka. Jede Religion hat eigene Vorstellungen davon, was nach dem Tod geschehen soll.
Daneben gelten in der Schweiz die Regeln von Kanton und Gemeinde: Fristen, Sargpflicht, Grabesruhe, die Wahl des Friedhofs. Meistens lässt sich beides gut verbinden. Wo das nicht ganz gelingt, sagen wir es Ihnen offen und suchen mit Ihnen die beste Lösung.
Auf dieser Seite stehen die wichtigsten Punkte je Konfession, mit den Möglichkeiten in Bern. Bestattungen in anderen Kantonen organisieren wir ebenso; dort gelten zum Teil andere Regeln, die wir für Sie abklären.

Ablauf
Wir fragen, welcher Religion die verstorbene Person angehörte, was ihr wichtig war und was die Familie wünscht. Auch wenn in einer Familie mehrere Glaubensrichtungen zusammenkommen.
Pfarrperson, Priester, Imam, Rabbiner oder Tempelverein: Wir stellen den Kontakt her oder stimmen uns mit der Person ab, die Ihre Familie bereits kennt.
Wir klären, welcher Termin nach kantonalem Recht möglich ist, und erledigen die Anmeldung bei Zivilstandsamt und Gemeinde.
Je nach Glauben Erdbestattung oder Kremation, im passenden Grabfeld oder Familiengrab. Wir reservieren und stimmen die Zeiten mit Friedhof und Krematorium ab.
Kirche, Kapelle, Abdankungshalle, Tempel oder Moschee: Ablauf, Gebete und Musik richten sich nach Ihrer Religion. Wir sorgen für die Organisation.
Soll die Beisetzung im Ausland stattfinden, übernehmen wir die Überführung mit allen Dokumenten.
Im Detail
Im Islam und im Judentum soll die Bestattung möglichst bald nach dem Tod stattfinden. Im Kanton Bern darf eine verstorbene Person aber frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden. Eine Ausnahme bewilligt nur das kantonale Gesundheitsamt, und nur bei besonderen Umständen. Rufen Sie uns deshalb so früh wie möglich an: Wir bereiten alles vor, damit die Bestattung zum frühesten zulässigen Termin stattfinden kann.
Unabhängig von der Religion gelten im Kanton Bern die Vorgaben der kantonalen Bestattungsverordnung (BSG 811.811):
Die Stadt Bern hat drei Friedhöfe: Bremgarten, Schosshalde und Bümpliz. Die Grabfelder für einzelne Religionen liegen alle auf dem Bremgartenfriedhof. Auf dem Friedhof Bümpliz steht seit 2004 eine Abdankungshalle, die allen Glaubensrichtungen offensteht. Einen Überblick über die Grabarten gibt die Stadt Bern; die Ämter und Gebühren stehen auf unserer Seite Bestattung in Bern.
Die kirchliche Abdankung leitet eine Pfarrperson nach der Ordnung ihrer Kirche; persönliche Wünsche der Familie werden wenn möglich aufgenommen. Die Landeskirchen empfehlen, sich möglichst rasch an eine Pfarrperson zu wenden. Diesen Kontakt stellen wir für Sie her. Erdbestattung und Kremation sind beide üblich. Was zur Feier gehört, beschreibt die Broschüre der Berner Landeskirchen «Abschied — Die kirchliche Abdankung».
Kontakte der Landeskirchen: Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Altenbergstrasse 66, Bern, 031 340 24 24 · römisch-katholisch über kathbern.ch/abdankung · Christkatholische Landeskirche, Kramgasse 10, Bern, 031 318 06 55.
Wie eine Abdankung abläuft und was sie kostet, steht auf unserer Seite Trauerfeier und Abdankung.
Serbische, griechische, rumänische und russische Familien wünschen meist eine Erdbestattung mit dem Priester ihrer Gemeinde. Die griechisch-orthodoxe Kirche sieht nur die Erdbestattung vor; bei einer Kremation gibt es keine kirchliche Begräbnisfeier. Das Totengedenken folgt traditionell am 3., 9. und 40. Tag.
Ein eigenes orthodoxes Grabfeld gibt es in Bern nicht. Beigesetzt wird in einem Reihengrab oder einem Familiengrab. Viele Familien wünschen die Beisetzung in der Heimat; dann organisieren wir die Überführung ins Ausland.
Im Islam gibt es nur die Erdbestattung. Die verstorbene Person wird rituell gewaschen (Ghusl), in ein Leinentuch gehüllt und auf der rechten Seite mit dem Gesicht nach Mekka beigesetzt, möglichst bald nach dem Tod.
Auf dem Bremgartenfriedhof gibt es seit 1999 ein Grabfeld für Musliminnen und Muslime aller Glaubensrichtungen. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. Es handelt sich um Reihengräber für Särge; die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. Da immer das ganze Feld aufgehoben wird, bleiben viele Gräber länger bestehen. Weil das kantonale Recht einen Sarg verlangt, wird in einem schlichten Holzsarg beigesetzt.
Wünscht die Familie die Beisetzung im Herkunftsland, organisieren wir die Überführung und stimmen das Totengebet mit der Gemeinde ab.
Im Judentum gibt es nur die Erdbestattung, möglichst bald nach dem Tod, nicht am Schabbat und nicht an Feiertagen. Die Chewra Kadischa der Gemeinde übernimmt die rituelle Waschung (Tahara) und legt die verstorbene Person in einem hellen Totenkleid in einen schlichten Holzsarg. Das Grab bleibt für immer bestehen.
Der Jüdische Friedhof Bern besteht seit 1871 und hat eine eigene Abdankungshalle. Dort gilt das Reglement der Jüdischen Gemeinde, nicht das städtische. Erste Ansprechstelle ist die Jüdische Gemeinde Bern (031 381 49 92). Im Kanton gibt es zudem einen jüdischen Friedhof in Biel-Madretsch.
Für hinduistische Familien gehören Aufbahrung, rituelle Waschung und Kremation zusammen; die Asche wird einem fliessenden Gewässer übergeben. Die Rituale unterscheiden sich je nach Region und Familie.
Bern ist darauf gut eingerichtet. Laut Merkblatt der Stadt Bern (Stand April 2024) bleibt die verstorbene Person einige Tage im Aufbahrungsraum des Bremgartenfriedhofs, die Feier findet werktags zwischen 13 und 15 Uhr in der Kapelle statt, der Sarg darf offen bleiben, Räucherstäbchen und Kerzen sind erlaubt. Um 15.30 Uhr muss der Trauerzug beim Krematorium sein; bis zu zehn enge Angehörige dürfen dabei sein, ein Familienmitglied darf die Kremation auslösen. Unterwegs ist ein kurzer Halt am hinduistischen Abdankungstempel möglich, den die Stadt 2019 eröffnet hat. Die Urne ist am nächsten Arbeitstag abholbereit.
Gebühren für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern laut Merkblatt 2024: Kapelle CHF 281.10, Kremation für Erwachsene mit Normsarg und Standardurne CHF 603. Für Auswärtige gelten höhere Tarife.
Die Bräuche sind je nach Tradition verschieden, etwa thailändisch, tibetisch oder Zen. Wir fragen nach, was in Ihrer Familie üblich ist, und richten Aufbahrung und Feier danach.
Auf dem Bremgartenfriedhof gibt es seit 2018 das erste buddhistische Grabfeld der Schweiz, angelegt in der Form einer Lotusblüte. Es ist ein Feld für Urnen. Wer eine Erdbestattung wünscht, wählt eine andere Grabart. Mehr zur Beisetzung der Urne: Urnenbeisetzung.
Menschen ohne Religionszugehörigkeit können auf allen drei Friedhöfen der Stadt Bern bestattet werden. Die Friedhofskapellen sind religiös neutral gehalten. Eine freie Rednerin oder ein freier Redner gestaltet die Feier nach einem ausführlichen Gespräch mit der Familie.
Gehören in einer Familie mehrere Glaubensrichtungen zusammen, sind Mischformen möglich: ein Gebet in einer sonst freien Feier, Texte in mehreren Sprachen, Musik aus der Herkunftskultur. Mehr dazu: Konfessionslose Bestattung und freie Trauerfeier.
Fragen & Antworten
In der Regel nicht. Im Kanton Bern ist eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod zulässig. Eine Ausnahme kann nur das kantonale Gesundheitsamt bei besonderen Umständen bewilligen. Wir bereiten alles so vor, dass die Bestattung zum frühesten zulässigen Termin stattfinden kann.
Im Kanton Bern sieht das Recht eine Beisetzung in Sarg- oder Urnenmaterial vor. Eine Bestattung nur im Tuch ist darin nicht vorgesehen. Für muslimische Bestattungen wird deshalb ein schlichter Holzsarg verwendet.
Ja, auf dem Bremgartenfriedhof: ein Grabfeld für Musliminnen und Muslime seit 1999 und ein buddhistisches Urnenfeld seit 2018. Jüdische Bestattungen finden auf dem Jüdischen Friedhof Bern statt, der von der Jüdischen Gemeinde geführt wird.
Auf den öffentlichen Friedhöfen im Kanton Bern mindestens 20 Jahre. Im muslimischen Grabfeld in Bern kann die Ruhezeit nicht verlängert werden; aufgehoben wird aber immer das ganze Feld, darum bleiben viele Gräber länger. Auf dem Jüdischen Friedhof bleibt das Grab für immer bestehen.
Ja. Wir überführen die verstorbene Person in das gewünschte Land und erledigen die nötigen Dokumente. Auf Wunsch findet vorher eine Feier oder ein Gebet in der Schweiz statt.
In Bern ja. Laut Merkblatt der Stadt dürfen bis zu zehn enge Angehörige am Ofen dabei sein, und ein Familienmitglied darf die Kremation auslösen.
Dann gestalten wir eine freie Trauerfeier, mit einer Rednerin oder einem Redner, Musik und Worten der Familie. Bestattet werden kann auf allen Friedhöfen, im Erdgrab oder als Urne.
Ja, in der ganzen Schweiz. Die Regeln zu Fristen, Grabfeldern und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde; wir klären sie für Sie ab.
Ratgeber
Von der Erdbestattung bis zur Beisetzung im Wald: alle Formen nebeneinander, mit den Fragen, die vor der Entscheidung wirklich zählen.
Reihengrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab oder Naturbestattung im Vergleich — mit Grabesruhe, Pflegepflicht und dem, was nach 20 Jahren passiert.
Ablauf einer Abdankung, religiös oder frei gestaltet, Trauerrede und Musik — mit einer Checkliste für das Planungsgespräch.
Weitere Dienstleistungen
Die klassische Bestattung im Sarg — Grabwahl, Termin, Zeremonie und alle Formalitäten.
Mehr erfahrenFeuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung, Naturbestattung oder Überführung der Urne.
Mehr erfahrenAbdankung, Aufbahrung und Abschiednahme — religiös oder frei gestaltet, ganz persönlich.
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